Thread
Menü

wird man bei 1&1 verschaukelt ?


14.07.2004 22:54 - Gestartet von toubkal
Tatsächlich es gibt bei 1&1 jetzt 2 GB Volumen auch für 6,90 !

War ja auch Zeit, nur den 'alten' Kunden von 1&1, die für dasselbe Volumen immer noch 9,90 zahlen, hat man das erst lieber gar nicht mitgeteilt. Offenbar ist man 1&1 der Meinung, die sollen weiter zahlen, Hauptsache (die eigene) Kasse stimmt.

Da gabs dann auch keine Kundeninformation über die Voice over IP, seltsamer Kundenservice, der einmal zu den Stärken von 1&1 gehört hat.
Aber wahrscheinlich zu teuer, da lohnt sich ein Umstieg zu freenet, dort ist der Service ungefähr gleich schlecht (schlechter kann er kaum sein), aber es gibt fürs gleiche Geld mehr Volumen.

1&1 nein Danke
Menü
[1] Keks antwortet auf toubkal
15.07.2004 01:40
Benutzer toubkal schrieb:
Tatsächlich es gibt bei 1&1 jetzt 2 GB Volumen auch für 6,90 !

War ja auch Zeit, nur den 'alten' Kunden von 1&1, die für dasselbe Volumen immer noch 9,90 zahlen, hat man das erst lieber gar nicht mitgeteilt. Offenbar ist man 1&1 der Meinung, die sollen weiter zahlen, Hauptsache (die eigene) Kasse stimmt.

Eine Mitteilung wird folgen. Momentan kursieren Gerüchte, dass dies im August passiert. Bis dahin könnte es auch eine Möglichkeit geben, in die neuen DSL-Plus-Tarife zu wechseln, ohne zum 1&1-DSL-Anschluss wechseln zu müssen (sondern T-DSL zu behalten). Ein wenig Geduld ist also angebracht.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/dsl
Menü
[1.1] thn antwortet auf Keks
15.07.2004 03:12
Ich habe T-DSL 2048 mit 384 kbit/s Upstream
(auf die versprochene Erstattung der 50 und 25 EUR warte ich immer noch).

Was würde wohl aus dem 'T-dsl', wenn ich damit dann zu '1&1-dsl' gehe?
Und vor allem, krieg ich dann überhaupt noch die 75 EUR vonna T-Com?


gruß
thn
Menü
[1.1.1] Keks antwortet auf thn
15.07.2004 10:46
Benutzer thn schrieb:
Ich habe T-DSL 2048 mit 384 kbit/s Upstream

Ich auch.

(auf die versprochene Erstattung der 50 und 25 EUR warte ich immer noch).

Ich glaube ich auch. Müsste ich mal nachgucken.

Was würde wohl aus dem 'T-dsl', wenn ich damit dann zu '1&1-dsl' gehe?

1&1-DSL 2048 mit 192 kBit/s Upstream und ohne Fastpath.

Und vor allem, krieg ich dann überhaupt noch die 75 EUR vonna T-Com?

Kann ich dir nicht sagen. Ob sie verpflichtet wäre? Hmmm... Die 50,- € schon, nur die 6 mal 3,- € Ermäßigung sind ja eigentlich monatlich gedacht (macht 18,- €, nicht 25,- €).

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
Menü
[1.1.1.1] thn antwortet auf Keks
15.07.2004 14:07
Benutzer Keks schrieb:
Kann ich dir nicht sagen. Ob sie verpflichtet wäre? Hmmm... Die 50,- € schon, nur die 6 mal 3,- € Ermäßigung sind ja eigentlich monatlich gedacht (macht 18,- €, nicht 25,- €).

Stimmt, die Ermäßigung bis Jahresende hab ich jetzt noch vergessen!

Mit den 25 EUR meine ich die Umschaltgebühr auf 384 Upstream.


Gruß
thn
Menü
[1.1.1.2] thn antwortet auf Keks
22.07.2004 01:01
Auf der Juli-Rechnung wurden mir jetzt knapp 60 EUR (netto) gutgeschrieben!

thn
Menü
[2] wanze1965 antwortet auf toubkal
15.07.2004 10:21
Benutzer toubkal schrieb:

War ja auch Zeit, nur den 'alten' Kunden von 1&1, die für dasselbe Volumen immer noch 9,90 zahlen, hat man das erst lieber gar nicht mitgeteilt. Offenbar ist man 1&1 der Meinung, die sollen weiter zahlen, Hauptsache (die eigene) Kasse stimmt.

Sehe ich genau so ... und darüber hinaus hat man heimlich, still und leise die alten Tarifwechselmöglichkeiten beseitig ... da hätte man nämlich jetzt z.B. das alte Volumen günstiger kriegen können, wenn man nicht mehr braucht. Aber im Control-Center taucht nur noch das Upgrade auf.

Da gabs dann auch keine Kundeninformation über die Voice over IP, seltsamer Kundenservice, der einmal zu den Stärken von 1&1 gehört hat.
Aber wahrscheinlich zu teuer, da lohnt sich ein Umstieg zu freenet, dort ist der Service ungefähr gleich schlecht (schlechter kann er kaum sein), aber es gibt fürs gleiche Geld mehr Volumen.

1&1 nein Danke

Sehe ich im Moment genau so, habe deshalb erst einmal vorsorglich gekündigt. Aber jetzt fängt der Spaß erst an ... zu welchem Termin wird die Kündigung wirksam.

Start war am 11.2. ... 6 Monate Mindestvertragslaufzeit ... lt. AGB 4 Wochen zum Ende der MVL, sonst Verlängerung um MVL. Heisst für mich 11.8. ... für 1&1 30.9. !!!

Ggf. käme ja auch noch ein Sonderkündigungsrecht lt. TKV in frage (alte Mobilcomer :-)) ... heisst Kündigungsrecht nach einseitiger Verschlechterung der Vertragsbedingungen ... hier Beseitigung der Tarifwechselmöglichkeit in Tarife mit weniger Zeit/Volumen.

Warte jetzt aber erst einmal die Erklärung zum 30.9. ab ...

Stephan
Menü
[2.1] Keks antwortet auf wanze1965
15.07.2004 10:47
Benutzer wanze1965 schrieb:
Ggf. käme ja auch noch ein Sonderkündigungsrecht lt. TKV in frage (alte Mobilcomer :-)) ... heisst Kündigungsrecht nach einseitiger Verschlechterung der Vertragsbedingungen ... hier Beseitigung der Tarifwechselmöglichkeit in Tarife mit weniger Zeit/Volumen.

War das denn Vertragsbestandteil?
Menü
[2.1.1] AGB von 10.2003
gartencastro antwortet auf Keks
15.07.2004 11:05
Hat jemand noch die Vertragsbedingungen vom Oktober 2003, damals bin ich da eingestiegen. Wenn immer alles nur per Internet, dann muss jeder auf seine AGB selber auffassen.
Menü
[2.1.1.1] wanze1965 antwortet auf gartencastro
15.07.2004 11:13
Benutzer gartencastro schrieb:
Hat jemand noch die Vertragsbedingungen vom Oktober 2003, damals bin ich da eingestiegen. Wenn immer alles nur per Internet, dann muss jeder auf seine AGB selber auffassen.

Stimmt ... ich habe das mit den 6 Monaten Mindestvertragslaufzeit auch nur aus einer alten Werbung bzw. dem Booklett, das ich damals zur Einrichtung des Anschlusses mitgeliefert bekam.

Ich bin im Jan/Feb 2004 eingestiegen ... die AGBs haben die damals mitgeschickt ... die die ich hier liegen habe sind von 11/2003.

Stephan
Menü
[2.1.1.1.1] gartencastro antwortet auf wanze1965
15.07.2004 11:22
Ja 11.2003 wäre auch gut. Danke wenn du sie mir zukommen lassen könntest.

Tschüß
Menü
[2.1.2] wanze1965 antwortet auf Keks
15.07.2004 11:07
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer wanze1965 schrieb:
Ggf. käme ja auch noch ein Sonderkündigungsrecht lt. TKV in frage (alte Mobilcomer :-)) ... heisst Kündigungsrecht nach einseitiger Verschlechterung der Vertragsbedingungen ...
hier Beseitigung der Tarifwechselmöglichkeit in Tarife mit weniger Zeit/Volumen.

War das denn Vertragsbestandteil?

Gute Frage ... wäre wahrscheinlich der Knackpunkt, ob das greifen würde oder nicht. Ich weiss auch nicht mehr, wie die exakte Formulierung in der TKV ist.
Wenn ich das mit Mobilcom damals vergleiche ... waren die Minutenpreise Vertragsbestandteil ... ebenfalls eine gute Frage ... aber es hat damals funktioniert.

Ich will aber auch gar nicht darauf spekulieren ... für mich sind die 1&1 Vertragsbedingungen eindeutig, da es dort sogar einen extra Paragraphen für Verträge mit Mindestvertragslaufzeit gibt. Danach - vergleichbar den Handyverträgen - kann das Ende nur ein x-beliebiges Vielfaches der MVL (max. aber 1 Jahr Verlängerungen) sein, wegen der automatischen Verlängerung, wenn nicht 4 Wochen vorher gekündigt wurde. Wenn der Vertrag also am 11.2.2004 begann, kann das Ende nie auf den 30.9. fallen ... bei 6 Monaten MVL kann das nur der 11.8. oder 11.2. sein.

Stephan
Menü
[2.1.3] wanze1965 antwortet auf Keks
15.07.2004 14:25
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer wanze1965 schrieb:
Ggf. käme ja auch noch ein Sonderkündigungsrecht lt. TKV in frage (alte Mobilcomer :-)) ... heisst Kündigungsrecht nach einseitiger Verschlechterung der Vertragsbedingungen ...
hier Beseitigung der Tarifwechselmöglichkeit in Tarife mit weniger Zeit/Volumen.

War das denn Vertragsbestandteil?

Hallo keks,

inzwischen stellt sich die Sache noch anders da. Ich habe zwar noch keie Antwort von 1&1, aber die haben inzwischen ihre AGB geändert.

Ich habe zwar im Juni eine email erhalten, in der die neuen Tarife erläutert wurden ... und darin war auch ein Link zu den AGB ... aber nirgendwo ein Hinweis, das diese geändert wurden bzw. ein Hinweis auf automatische Annahme, Widerruf etc. Das war/ist aber sowohl in den alten als auch den neuen AGB Vertragsbedingung ... das der Kunde eine Änderungsmitteilung erhält und eine Belehrung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs. Beides habe ich definitiv nicht erhalten ... es wäre sonst noch in meinem email Programm gespeichert.

Stephan.
Menü
[2.1.3.1] cabal antwortet auf wanze1965
18.07.2004 22:12
naja.

2 gb für den 1gb preis allerdings habt ihr ein jahr mindestvertragslaufzeit auf 1&1 dsl anschluss sowie auf den volumentarif.