Benutzer GSM-Zapper schrieb:
Benutzer Justin25 schrieb:
Nicht zu vergessen, dass man dann aber als Verkäufer bei Ebay unbedingt darauf hinweisen muss, dass man jegliche Garantie für das Gerät ablehnt. Denn sonst ist man dran! :-)
Herr "Fachmann", ersetze Garantie durch Gewährleistung und du bist nicht dran, außer wenn es sich um einen B2C-Deal handelt.
Z.
"B2C-Deal" kann man auch verständlichher ausdrücken, oder?