Benutzer syndikus_R schrieb:
verlierst du aber die betriebserlaubnis wenn ...
das ist im Straßenverkehr nur deswegen strafbar, weil dadurch der Versicherungsschutz entfällt und fahren ohne Versicherungsschutz ist nunmal ein Straftatbestand...
Zum Telefoniere - braucht man das nicht, soweit ich ich weiss
Na ja, so ganz richtig ist das auch nicht mit der Zulassung.
Das Handy ist ein Funkgerät und alle Funksendeanlagen unterliegen in Deutschland der Hoheit des Bundes. Die Frequenzen gehören dem Staat und werden von der Bundesnetzagentur den entsprechenden Funkdiensten zugewiesen.
Der Hersteller muss in aufwändigen Prüfungen nachweisen, dass das Sendegerät den ordnungsgemäßen Netzbetrieb nicht stört und die Frequenzen und Leistungen einhält. Insofern könnte es durchaus sein, dass das Gerät mit einer nicht freigegebenen Firmware seine CE-Zulassung verliert und somit eine illegal betriebene Funksendeanlage darstellt. Der Betrieb eines solchen Senders kann eine Straftat darstellen.
Zugegeben, das ist etwas an den Haaren herbeigezogen, die Entfernung eines SIM- oder Netlocks wird höchstwahrscheinlich nicht die Sendeparameter verändern. Aber eben nur höchstwahrscheinlich.
Eher wird die Firmware ganz abstürzen und das Gerät wird garnicht funktionieren.
Ansonsten meine Meinung zum SIM-Lock:
Da das Gerät in mein Eigentum übergeht, darf ich damit machen was ich will. Darauf rumtrampeln, es zersägen oder die Firmware verändern. Ob es dann noch legal betrieben wird, ist eine andere Sache. Zumindest hat der Verkäufer damit nichts mehr zu tun. Lediglich wenn ich mich vertraglich verpflichtet habe, das Gerät nicht zu entsperren oder nicht darauf herumzutrampeln, kann meine entsprechende Handlung eine zivilrechtliche Vertragsverletzung darstellen, jedoch wohl kaum eine Straftat. Da ich mich aber nicht verpflichte, einen bestimmten Umsatz zu generieren, dürfte hier auch kaum ein Umsatzausfall durch Entsperrung als Schadenersatz einzufordern sein.
Wenn ein Hersteller die zugesicherten Eigenschaften auf den Betrieb in einem Netz oder mit einer bestimmten SIM-Karte einschränkt, ist das sein gutes Recht. Er kann es ebenso blau anmalen. Wenn ich es grün übermale und die Farbe hält, ist es halt grün, obwohl es vorher blau war. Wenn es technisch nicht entsperrbar ist, hat er Glück gehabt oder seine Hausaufgaben gemacht. Wenn ich das Gerät so verändern kann, dass es in anderen Netzen arbeitet, hat er Pech gehabt.
Insofern glaube ich kaum, dass ein derartiges Urteil gegen die SIM-Lock Entsperrung den Weg durch die Instanzen übersteht.
Bert