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SIM-Lock-Entsperrung


04.05.2011 18:35 - Gestartet von peso
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz sagt. Grundsätzlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Da könnte man jeden Autohändler auch dran kriegen, der die Geschwindigkeitssperre entfernt.

Aber immer wieder lustig, was Amtsrichter für Meinungen haben.

peso
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[1] tart101 antwortet auf peso
04.05.2011 19:48
Benutzer peso schrieb:
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz sagt. Grundsätzlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Da könnte man jeden Autohändler auch dran kriegen, der die Geschwindigkeitssperre entfernt.

Aber immer wieder lustig, was Amtsrichter für Meinungen haben.

peso

Jup. Das ist ein Urteil fern jeglicher Realität. Der nächste Richter wirds schon richten.
Ist ech lustig was manche Richter von Stapel lassen. Fehl nur noch das einer in den Bau muss weil er seine Jeans selber mit rissen aufmotzt weil er so Geld gespart hat.
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[2] DenSch antwortet auf peso
04.05.2011 21:02
Im grunde verlierst du aber die betriebserlaubnis wenn nicht fachmännisches personal an nem handy rumdoktert ....

Also wenn die wollen ,kriegen die den irgendwie ran...
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[2.1] peso antwortet auf DenSch
04.05.2011 21:20
Benutzer DenSch schrieb:
Im grunde verlierst du aber die betriebserlaubnis wenn nicht fachmännisches personal an nem handy rumdoktert ....

Welche Betriebserlaubnis? Meinst Du die Zulassung? Die hat aber nichts mit der Sperre zu tun.

peso
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[2.1.1] syndikus_R antwortet auf peso
04.05.2011 21:26
verlierst du aber die betriebserlaubnis wenn ...

das ist im Straßenverkehr nur deswegen strafbar, weil dadurch der Versicherungsschutz entfällt und fahren ohne Versicherungsschutz ist nunmal ein Straftatbestand...

Zum Telefoniere - braucht man das nicht, soweit ich ich weiss
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[2.1.1.1] bholmer antwortet auf syndikus_R
04.05.2011 22:51

einmal geändert am 04.05.2011 22:56
Benutzer syndikus_R schrieb:
verlierst du aber die betriebserlaubnis wenn ...

das ist im Straßenverkehr nur deswegen strafbar, weil dadurch der Versicherungsschutz entfällt und fahren ohne Versicherungsschutz ist nunmal ein Straftatbestand...

Zum Telefoniere - braucht man das nicht, soweit ich ich weiss

Na ja, so ganz richtig ist das auch nicht mit der Zulassung.

Das Handy ist ein Funkgerät und alle Funksendeanlagen unterliegen in Deutschland der Hoheit des Bundes. Die Frequenzen gehören dem Staat und werden von der Bundesnetzagentur den entsprechenden Funkdiensten zugewiesen.

Der Hersteller muss in aufwändigen Prüfungen nachweisen, dass das Sendegerät den ordnungsgemäßen Netzbetrieb nicht stört und die Frequenzen und Leistungen einhält. Insofern könnte es durchaus sein, dass das Gerät mit einer nicht freigegebenen Firmware seine CE-Zulassung verliert und somit eine illegal betriebene Funksendeanlage darstellt. Der Betrieb eines solchen Senders kann eine Straftat darstellen.
Zugegeben, das ist etwas an den Haaren herbeigezogen, die Entfernung eines SIM- oder Netlocks wird höchstwahrscheinlich nicht die Sendeparameter verändern. Aber eben nur höchstwahrscheinlich.
Eher wird die Firmware ganz abstürzen und das Gerät wird garnicht funktionieren.

Ansonsten meine Meinung zum SIM-Lock:
Da das Gerät in mein Eigentum übergeht, darf ich damit machen was ich will. Darauf rumtrampeln, es zersägen oder die Firmware verändern. Ob es dann noch legal betrieben wird, ist eine andere Sache. Zumindest hat der Verkäufer damit nichts mehr zu tun. Lediglich wenn ich mich vertraglich verpflichtet habe, das Gerät nicht zu entsperren oder nicht darauf herumzutrampeln, kann meine entsprechende Handlung eine zivilrechtliche Vertragsverletzung darstellen, jedoch wohl kaum eine Straftat. Da ich mich aber nicht verpflichte, einen bestimmten Umsatz zu generieren, dürfte hier auch kaum ein Umsatzausfall durch Entsperrung als Schadenersatz einzufordern sein.

Wenn ein Hersteller die zugesicherten Eigenschaften auf den Betrieb in einem Netz oder mit einer bestimmten SIM-Karte einschränkt, ist das sein gutes Recht. Er kann es ebenso blau anmalen. Wenn ich es grün übermale und die Farbe hält, ist es halt grün, obwohl es vorher blau war. Wenn es technisch nicht entsperrbar ist, hat er Glück gehabt oder seine Hausaufgaben gemacht. Wenn ich das Gerät so verändern kann, dass es in anderen Netzen arbeitet, hat er Pech gehabt.

Insofern glaube ich kaum, dass ein derartiges Urteil gegen die SIM-Lock Entsperrung den Weg durch die Instanzen übersteht.

Bert
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[2.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf bholmer
05.05.2011 07:08
Benutzer bholmer schrieb:

was ich will. Darauf rumtrampeln, es zersägen oder die Firmware verändern.

das mit dem Ändern ist ein Punkt dabei.

solange das originale Betriebssystem nicht verändert oder aus "illegalen" Quellen kopiert werden muss klingt alles okay.

allerdings ist das Urheberrecht eben gegen ungenehmigte Veränderung des Betriebssystemes.
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[2.1.1.1.1.1] Maugsch antwortet auf spunk_
05.05.2011 07:29
Benutzer spunk_ schrieb:

solange das originale Betriebssystem nicht verändert oder aus "illegalen" Quellen kopiert werden muss klingt alles okay.

allerdings ist das Urheberrecht eben gegen ungenehmigte Veränderung des Betriebssystemes.

Warum bitteschön, sollte man nicht das Betriebssystem ändern können bzw. dürfen?
Das macht doch Jeder, der es kann, auch mit vielen anderen Geräten ... z.B. Laptops, Netbooks oder halt einfach eben mit handsets um deren Performance zu verbessern.
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[2.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf Maugsch
05.05.2011 18:40
Benutzer Maugsch schrieb:

Warum bitteschön, sollte man nicht das Betriebssystem ändern können bzw. dürfen?

eben für das ändern besteht eben kein Recht.
wenn der Gerätehersteller ein Betreibssystem zum selber aufspielen anbietet ist dies ja gestattet. wenn dazu irgendwelche Schutzvorkehrungen überwunden werden müssen ist es dies eben nicht.

wenn lediglich bestimmte Teile entfernte werden müssen ist dies keine Änderung, wenn nur irgendwelche Zeichenfolgen eingegeben werden müssen (die evtl. aus der Gerätenummer erzeugt werden) ist dies auch keine Änderung.


Das macht doch Jeder, der es kann, auch mit vielen anderen Geräten ... z.B. Laptops, Netbooks oder halt einfach eben mit handsets um deren Performance zu verbessern.

nein - für das Ändern der eingesetzten Software besteht eben kein Recht.

ausser diese ist unter einer öffentlichen Lizenz verfügbar.

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[3] netwriter antwortet auf peso
05.05.2011 09:08
Benutzer peso schrieb:
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz sagt. Grundsätzlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Da könnte man jeden Autohändler auch dran kriegen, der die Geschwindigkeitssperre entfernt.

Aber immer wieder lustig, was Amtsrichter für Meinungen haben.

peso

Was ist denn das für eine Einstellung? Immerhin erhält man das Handy zumeist um ein paar Ocken günstiger als im rwegulären Verkauf. SIM- oder Net-Lock findet ja i.d.R. mit Prepaid-Paketen statt. Somit hat man die Vertrags- und Zugangsbedimgungen der Provider akzeptiert. Wer das nicht möchte, kann sich ja gerne ein Handy im freien Markt kaufen - ja nach dem für 30 - 50 Euro mehr.

Für mich als o2/Telefonica-Nutzer sind die Net-Lockhandys von Tchibo interessant. Damit habe ich kein Problem. Die Dinger sind meist wesentlich günstiger und ich komme damit prima zurecht.

Gruß vom

Netwriter
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[4] b-a antwortet auf peso
05.05.2011 14:17
Benutzer peso schrieb:
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz sagt. Grundsätzlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Da könnte man jeden Autohändler auch dran kriegen, der die Geschwindigkeitssperre entfernt.

Aber immer wieder lustig, was Amtsrichter für Meinungen haben.

Naja, nachvollziehen kann man die Meinung schon, immerhin haben sich ja auch die SIM-Lock-Anbieter was dabei gedacht.

Trotzdem: Ein Amtsgerichtsurteil ist nicht mehr als ein Pups. Hoffen wir mal, daß der Verurteilte in die nächste Instanz geht. Höchstwahrscheinlich kriegt er dort Recht.
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[4.1] Maugsch antwortet auf b-a
05.05.2011 14:50
Benutzer b-a schrieb:

Trotzdem: Ein Amtsgerichtsurteil ist nicht mehr als ein Pups. Hoffen wir mal, daß der Verurteilte in die nächste Instanz geht. Höchstwahrscheinlich kriegt er dort Recht.

Der verurteilte geht mit Sicherheit weiter ...

siehe dazu in dem Bericht ( https://www.teltarif.de/sim-lock-urteil-... ) den Absatz:

"Der Verteidiger, der keinerlei strafbare Handlungen erkennen mochte, hatte auf Freispruch plädiert. Wer ein SIM-Lock aufhebe, beseitige ein "Nutzungshindernis", sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er die rechtliche Einschätzung des Gerichts von weiteren Instanzen überprüfen lassen werde."
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[4.2] Zündi antwortet auf b-a
05.05.2011 16:04
Benutzer b-a schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz sagt. Grundsätzlich kann ich mit meinem Eigentum machen, was ich will. Da könnte man jeden Autohändler auch dran kriegen, der die Geschwindigkeitssperre entfernt.

Aber immer wieder lustig, was Amtsrichter für Meinungen haben.

Naja, nachvollziehen kann man die Meinung schon, immerhin haben sich ja auch die SIM-Lock-Anbieter was dabei gedacht.

Trotzdem: Ein Amtsgerichtsurteil ist nicht mehr als ein Pups. Hoffen wir mal, daß der Verurteilte in die nächste Instanz geht. Höchstwahrscheinlich kriegt er dort Recht.

Glaub ich auch, das die nächste Instanz das Urteil aufhebt. Als Privatnutzer hat man ohnehin nicht viel zu befürchten. Im Artikel gehts ja um jemanden, der gewerblich SIM-Locks in mehreren hundert Fällen entfernt hat. Davon, das es auch für Privatpersonen Ärger gibt, steht im Artikel nichts.

P.S.: Huawei-Surfsticks kann man übrigens auf www.entsperren.at selbst befreien. Und das ist sogar kostenlos, genauso wie dieser Hinweis ;-)
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[5] decaflon antwortet auf peso
06.05.2011 01:32
Ich sehe das ganz anders. Zwar schliesse ich mich der Meinung an, dass das Unlocken an sich nicht problematisch ist, weil ich mit meinem Handy machen kann, was ich will. Aaaber:

Wenn ich ein Simlock Handy kaufe, sage ich dem Anbieter zu, dass ich für eine bestimmte Zeit mit seiner SIM telefoniere.

Gegen diesen Vertrag (beiderseitige Willenserklärung) verstosse ich, wenn ich mit einer anderen SIM telefoniere.

Warum sollte das folgenlos sein? Unsere Wirtschaft beruht darauf, dass man sich drauf vertrauen kann, dass Verträge eingehalten werden.
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[5.1] spunk_ antwortet auf decaflon
06.05.2011 06:41
Benutzer decaflon schrieb:

Wenn ich ein Simlock Handy kaufe, sage ich dem Anbieter zu, dass ich für eine bestimmte Zeit mit seiner SIM telefoniere.

ist es nicht immer andersrum?

der Verkäufer teilt mit dass nicht alles funktioniert was erwartet wird (also nicht alle Netze).
es ist nirgendwo vereinbart "ich verspreche keinen anderen Vertrag zu nutzen"


es geht in der tat nur um die Lizenz am Betriebssystem.
also allein das urheberrecht dieses zu ändern bzw. ein geändertes aus "sonstigen" Quellen zu erhalten.
wenn das System unverändert bleit und nur eine Zeichenfolge eingegeben wird ist nichts problematisch.
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[5.1.1] mattes007 antwortet auf spunk_
06.05.2011 08:36
Die Meinungen gehen hier ja teilweise auseinander.

Wir sollten unterscheiden, ob jemand damit Geld verdient den SIM Lock zu entfernen oder jemand privat macht.
Zudem finde ich es nicht so einfach zu sagen, dass das Handy Eigentum von einem ist und man machen kann was man will. Man kann ein Auto auch nicht aufmotzen, ohne die Zulassung vom TÜV zu erhalten.
Eine kopiergeschützte CD darf man - nach meinem Kenntnisstand - auch nicht "knacken", um die CD zu kopieren.
Und ich bin mir sicher, dass Microsoft etwas dagegen hätte, wenn man am Betriebssystem Änderungen vornehmen würde...und ich spreche nicht davon einfach Software zu installieren.

Ich persönlich finde man kann nicht ein günstigeres Handy kaufen und dort eine Sperre entfernen, was den Wert dann steigert...und dann wundern, wenn gegen dieses Vorgehen strafrechtlich ermittelt wird. Ebenso kann der Schuss auch nach hinten los gehen, dass dann Tarife oder Handys teuerer werden.

Man sollte immer überlegen welche wirtschaftlichen Folgen das für uns und das Unternehmen haben kann.
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[5.1.1.1] spunk_ antwortet auf mattes007
06.05.2011 17:07
Benutzer mattes007 schrieb:

Zudem finde ich es nicht so einfach zu sagen, dass das Handy Eigentum von einem ist und man machen kann was man will. Man

das Gerät selber ja

am Betriebssystem eben nicht. da besteht dasselbe Problem wie bei fast jeder Art Software. (ausser eine öffentliche Lizenz)
da geht es stets nur um die Anwendung nie um die Veränderung oder Kopie.

Eine kopiergeschützte CD darf man - nach meinem Kenntnisstand > auch nicht "knacken", um die CD zu kopieren.

genau... ds Urheberrecht steht im Weg.


Ausnahme ist nur, wenn der Hersteller eine komplette version des Betriebssystemes anbietet um diese selber auf das Gerät zu kopieren.


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[5.1.2] decaflon antwortet auf spunk_
06.05.2011 11:46
Benutzer spunk_ schrieb:
der Verkäufer teilt mit dass nicht alles funktioniert was erwartet wird (also nicht alle Netze).

Du meinst, der Verkäufer verkauft die Ware deswegen billiger, weil sie minderwertig ist? Das ist eine interessante Sichtweise, aber m.-E. Unsinn. Schliesslich macht der Verkäufer die Ware ja absichtlich "minderwertig".

es ist nirgendwo vereinbart "ich verspreche keinen anderen Vertrag zu nutzen"

Doch so lautet der Deal. Der eine bekommt ein billigeres Telefon, dafür verpflichtet sich der andere, keine andere SIM zu nutzen und so dem Anbieter weitere Einnahmen zu bescheren.

Ich denke dabei vor allem an günstige Prepaid-Telefone, wie es sie früher oft gab und Du denkst glaub ich vor allem an ein Iphone (oder "Kulthandy" wie es hier genannt wird :) Da gibts aber glaub ich keinen grundsätzlichen Unterschied.

Versuch Dich doch mal auf Verkäuferseite zu stellen. Dann macht alles andere doch keinen Sinn.

es geht in der tat nur um die Lizenz am Betriebssystem. also allein das urheberrecht dieses zu ändern bzw. ein geändertes aus "sonstigen" Quellen zu erhalten. wenn das System unverändert bleit und nur eine Zeichenfolge eingegeben wird ist nichts problematisch.

Das geht meiner Ansicht nach an der eigentlichn Fragestellung vorbei.

Ich habe allerdings auch kein schlechtes Gewissen, wenn ich mein eigenes Telefon entsperre.
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[5.1.2.1] spunk_ antwortet auf decaflon
06.05.2011 17:11
Benutzer decaflon schrieb:

weil sie minderwertig ist? Das ist eine interessante Sichtweise, aber m.-E. Unsinn. Schliesslich macht der Verkäufer die Ware ja absichtlich "minderwertig".

doch: die Einrichtung der Sperre geschieht mit Absicht.
da ist nie Zufall dabei.

und mit dieser Einschränkung werden die Geräte eben vergünstigt angeboten (in der Hoffung mehr davon zu verkaufen)


es ist nirgendwo vereinbart "ich verspreche keinen anderen Vertrag zu nutzen"
Doch so lautet der Deal. Der eine bekommt ein billigeres

das ist nur der vertrag den die Mobilfunkdienstleistung betrifft.

das Gerät selber ist davon nicht betroffen.
da wird immer nur auf die Ein schränkung in der Anwendung hingewiesen.


Ich denke dabei vor allem an günstige Prepaid-Telefone, wie es sie früher oft gab und Du denkst glaub ich vor allem an ein Iphone (oder "Kulthandy" wie es hier genannt wird :) Da gibts aber glaub ich keinen grundsätzlichen Unterschied.

es geht schon um diese 5EUR-Pakete (die es auch heute noch manchmal gibt)


Versuch Dich doch mal auf Verkäuferseite zu stellen. Dann macht alles andere doch keinen Sinn.

doch: der hofft bei den Angeboten für 5EUR entsprechend mehr Iunden zu gewinnen in der Hoffnung dass einige davon die Mobilfunkdienstleistung danach auch nutzen.
doch eben für diese Nutzung der Mobilfunkdienstleistung gibt es eben keine Verpflichtung.
diese darf genauso gut in der Schublade liegen bleiben.