Benutzer Karl_Heinz schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Also ich habe mir auch einmal mein Haus anschauen wollen, leider hat anscheinend ein oder mehrere D.eppen Widerspruch eingelegt.
Wenn man den Leuten wirklich allen ihr Recht geben will, müßte ich doch auch gegen die Widersprüchler klagen dürfen. Ich nutze das z.B. auch als Gewerbeadresse, genau wie meine Frau. Wir haben dadurch eher Schaden als umgekehrt.
Welchen Schaden?
Denke die wenigstens schauen in SV nach wo jemand seinen Firmensitz hat.
Man hat andere Möglichkeiten sich als Firma im Web zu präsentieren und kann da auch gern seine Häuserfront zweigen...
Verstehe die Diskussion nicht..die einen denken es entsteht ihnen ein Schaden wenn ihr Haus in SV zu sehen ist...die anderen denken das wen ihr Haus da nicht zu sehen sind... Es gibt auch ein Leben ohne SV ;-)
Und die Widersprüchler als D.eppen zu bezeichne finde ich nicht so schön...haben eben ihre eigenen Gründe.
Das der ganze Ablauf nicht optimal ist (ein Widerspruch im Haus ausreicht), dem stimme ich zu. Aber da kann der Widersprüchler nichts dafür...
D... sind diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben sicherlich nicht, denn sie handeln aus einer in ihren Augen nachvollziehbaren Sorge. Vermutlich tun sie das deshalb, weil sie nicht richtig aufgeklärt wurden. Die Medien und vor allem die Politiker haben leider entscheidend dazu beigetragen, dass hier eine nicht begründete Hysterie entstanden ist.
Bei dem „Recht“, Widerspruch einzulegen, handelt es sich nicht wirklich um ein Recht sondern nur um ein von Google freiwillig eingeräumtes „Recht“. Häuser unterliegen in Deutschland keinem besonderen Schutz, so dass Google sich nicht hätte darauf einlassen müssen. Indem man dieses „Recht“ auch Mietern zugebilligt hat, ist man sicherlich über das Ziel hinausgeschossen, da, wie das Beispiel von arndt1972 zeigt, die Mieterinteressen mit den höherrangigen Eigentümerinteressen durchaus kollidieren können. Das Paradoxe daran ist, dass sich dadurch jetzt tatsächlich echte Rechte ergeben können, und zwar derjenigen, die mit der Verpixelung ihrer Häuser nicht einverstanden sind. Dieses Recht ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. Wenn Google flächedenkend Straßen mit ihren Häusern abfotografiert und ins Internet stellt, kann es nicht gegen den Willen der Eigentümer einzelnen Häuser herausnehmen. Es dürfte zwar schwer werden, Schadensersatzansprüche wegen des weggefallenen Werbeeffekts (bei gewerblich genutzten Grundstücken) geltend zu machen, da sich der Schaden nur schwer belegen und kaum beziffern lässt, ein durchsetzbarer Anspruch auf Rückgängigmachung der Verpixelung besteht aber wohl schon. Wenn die hierzu erforderlichen Daten gelöscht wurden, könnte sich dadurch für Google ein echtes Problem ergeben.
floflo