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Man müßte die Widersprecher verklagen können!


22.11.2010 20:33 - Gestartet von arndt1972
Also ich habe mir auch einmal mein Haus anschauen wollen, leider hat anscheinend ein oder mehrere D.eppen Widerspruch eingelegt.
Wenn man den Leuten wirklich allen ihr Recht geben will, müßte ich doch auch gegen die Widersprüchler klagen dürfen.
Ich nutze das z.B. auch als Gewerbeadresse, genau wie meine Frau. Wir haben dadurch eher Schaden als umgekehrt.
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[1] Karl_Heinz antwortet auf arndt1972
22.11.2010 20:40
Benutzer arndt1972 schrieb:
Also ich habe mir auch einmal mein Haus anschauen wollen, leider hat anscheinend ein oder mehrere D.eppen Widerspruch eingelegt.
Wenn man den Leuten wirklich allen ihr Recht geben will, müßte ich doch auch gegen die Widersprüchler klagen dürfen. Ich nutze das z.B. auch als Gewerbeadresse, genau wie meine Frau. Wir haben dadurch eher Schaden als umgekehrt.


Welchen Schaden?
Denke die wenigstens schauen in SV nach wo jemand seinen Firmensitz hat.
Man hat andere Möglichkeiten sich als Firma im Web zu präsentieren und kann da auch gern seine Häuserfront zweigen...

Verstehe die Diskussion nicht..die einen denken es entsteht ihnen ein Schaden wenn ihr Haus in SV zu sehen ist...die anderen denken das wen ihr Haus da nicht zu sehen sind... Es gibt auch ein Leben ohne SV ;-)

Und die Widersprüchler als D.eppen zu bezeichne finde ich nicht so schön...haben eben ihre eigenen Gründe.

Das der ganze Ablauf nicht optimal ist (ein Widerspruch im Haus ausreicht), dem stimme ich zu. Aber da kann der Widersprüchler nichts dafür...
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[1.1] floflo antwortet auf Karl_Heinz
23.11.2010 14:56
Benutzer Karl_Heinz schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Also ich habe mir auch einmal mein Haus anschauen wollen, leider hat anscheinend ein oder mehrere D.eppen Widerspruch eingelegt.
Wenn man den Leuten wirklich allen ihr Recht geben will, müßte ich doch auch gegen die Widersprüchler klagen dürfen. Ich nutze das z.B. auch als Gewerbeadresse, genau wie meine Frau. Wir haben dadurch eher Schaden als umgekehrt.


Welchen Schaden?
Denke die wenigstens schauen in SV nach wo jemand seinen Firmensitz hat.
Man hat andere Möglichkeiten sich als Firma im Web zu präsentieren und kann da auch gern seine Häuserfront zweigen...

Verstehe die Diskussion nicht..die einen denken es entsteht ihnen ein Schaden wenn ihr Haus in SV zu sehen ist...die anderen denken das wen ihr Haus da nicht zu sehen sind... Es gibt auch ein Leben ohne SV ;-)

Und die Widersprüchler als D.eppen zu bezeichne finde ich nicht so schön...haben eben ihre eigenen Gründe.

Das der ganze Ablauf nicht optimal ist (ein Widerspruch im Haus ausreicht), dem stimme ich zu. Aber da kann der Widersprüchler nichts dafür...

D... sind diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben sicherlich nicht, denn sie handeln aus einer in ihren Augen nachvollziehbaren Sorge. Vermutlich tun sie das deshalb, weil sie nicht richtig aufgeklärt wurden. Die Medien und vor allem die Politiker haben leider entscheidend dazu beigetragen, dass hier eine nicht begründete Hysterie entstanden ist.

Bei dem „Recht“, Widerspruch einzulegen, handelt es sich nicht wirklich um ein Recht sondern nur um ein von Google freiwillig eingeräumtes „Recht“. Häuser unterliegen in Deutschland keinem besonderen Schutz, so dass Google sich nicht hätte darauf einlassen müssen. Indem man dieses „Recht“ auch Mietern zugebilligt hat, ist man sicherlich über das Ziel hinausgeschossen, da, wie das Beispiel von arndt1972 zeigt, die Mieterinteressen mit den höherrangigen Eigentümerinteressen durchaus kollidieren können. Das Paradoxe daran ist, dass sich dadurch jetzt tatsächlich echte Rechte ergeben können, und zwar derjenigen, die mit der Verpixelung ihrer Häuser nicht einverstanden sind. Dieses Recht ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. Wenn Google flächedenkend Straßen mit ihren Häusern abfotografiert und ins Internet stellt, kann es nicht gegen den Willen der Eigentümer einzelnen Häuser herausnehmen. Es dürfte zwar schwer werden, Schadensersatzansprüche wegen des weggefallenen Werbeeffekts (bei gewerblich genutzten Grundstücken) geltend zu machen, da sich der Schaden nur schwer belegen und kaum beziffern lässt, ein durchsetzbarer Anspruch auf Rückgängigmachung der Verpixelung besteht aber wohl schon. Wenn die hierzu erforderlichen Daten gelöscht wurden, könnte sich dadurch für Google ein echtes Problem ergeben.

floflo
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[1.1.1] Alexda antwortet auf floflo
23.11.2010 17:15
Woher leiten Sie den Gleichheitsgrundsatz ab? Google muss nicht zwangsläufig alle gleich behandeln. Viele Häuser werden derzeit gar nicht dargestellt. Wenn Google freiwillig den Anwohnern eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen will, und der Aufwand zu groß ist, dies etagenweise zu machen, kann natürlich einfach das ganze Haus verpixelt werden. Es gibt kein Recht, bei Google Streetview sichtbar zu sein.

Das Dilemma ist, wenn der Verpixelungsantragsteller auszieht, kann nicht mit vertretbarem Aufwand die Verpixelung aufgehoben werden. Man wird also nicht umhin kommen, die Verpixelungsanträge alle paar Jahre wiederholen zu lassen, z.B. nach schriftlicher Aufforderung.
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf Alexda
23.11.2010 18:37
Benutzer Alexda schrieb:
Woher leiten Sie den Gleichheitsgrundsatz ab? Google muss nicht zwangsläufig alle gleich behandeln. Viele Häuser werden derzeit gar nicht dargestellt.

Naja. So wie ich immer erwarte, dass man dafür Verständnis zeigt, dass ich Widerspruch bei Google eingelegt habe - so sehr habe ich aber auch Verständnis dafür, dass jemand sein Haus unbedingt in Google StreetView veröffentlicht sehen will. Daraus ergibt sich, dass Google nicht einfach jeden Widerspruch ungeprüft umsetzt. Ich habe 3 gleichlautende Briefe bekommen, dass mein Widerspruchsantrag eingegangen und bearbeitet wird. Für das Porto hätte man mir auch einen Code zusenden können, den ich wiederum zurück hätte senden müssen. Damit hätten sie zumindest meine Adresse auch überprüft.

Das Problem mit Mietshäusern finde ich in der Tat schwieriger. Hier werden und bleiben ganze Häuser gepixelt, wo oftmals nicht mal der Eigentümer oder die Mehrheit der Mieter das wollen. Ganz zu schweigen von der geänderten Sachlage, wenn Mieter umziehen.
Hier habe ich keine Lösung. Muss ich ja aber auch nicht bieten. Und meine Lösung, StreetView gar nicht erst anzubieten, gefällt ja weder Google noch vielen Menschen nicht. ;-)

Das Dilemma ist, wenn der Verpixelungsantragsteller auszieht, kann nicht mit vertretbarem Aufwand die Verpixelung aufgehoben werden. Man wird also nicht umhin kommen, die Verpixelungsanträge alle paar Jahre wiederholen zu lassen, z.B. nach schriftlicher Aufforderung.

Hier kann ich den Sinn nicht nachvollziehen? Wieso soll ich meinen Verpixelungsantrag erneut stellen? Die Daten sind im Netz und fertig.

Oder sprichst Du für den Fall, dass Google wiedermal durch ganz Deutschland kurvt. ;-) Naja - vielleicht überlegen sie sich das ja nochmal. Soll ja nicht so ganz billig gewesen sein. Und wenn doch - dann sollte es andersrum gemacht werden. Wer in Google Street View sein Anwesen zeigen will, soll es explizit anmelden. Da reicht dann übrigens auch ein Mieter im ganzen Haus. Adresse wie oben verifizieren und die Sache ist geritzt.

Telly
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[1.1.1.1.1] Alexda antwortet auf Telly
23.11.2010 18:49
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Man wird also nicht umhin kommen, die Verpixelungsanträge alle paar Jahre wiederholen zu lassen, z.B. nach schriftlicher Aufforderung.

Hier kann ich den Sinn nicht nachvollziehen? Wieso soll ich meinen Verpixelungsantrag erneut stellen? Die Daten sind im Netz und fertig.
...
Wer in Google Street View sein Anwesen zeigen will, soll es explizit anmelden. Da reicht dann übrigens auch ein Mieter im ganzen Haus. Adresse wie oben verifizieren und die Sache ist geritzt.

Einer reicht zum zeigen? Das wäre aber ein Widerspruch zum jetzigen Verfahren.

Ich meine, wie im Artikel geschrieben, dass wenn keine Verpixelungen aufgehoben werden, durch Umzüge immer mehr verpixelt wird. Vielleicht kann man aber auch beim Umzug nach einer alten Adresse fragen. Oder irgendwie über Namen und Geburtsdaten abgleichen.

Alles ganz schön stressig.
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[1.1.1.1.2] Magentaschrott antwortet auf Telly
23.11.2010 18:57
Also, ich brauche für meine Adresse weder einen Verpixelungs- noch einen Entpixelungs-Antrag zu stellen. Bisher hat sich hier in die Straße noch kein Google-Auto verirrt. Und falls das doch jemals geschehen sollte, kann mirs egal sein, denn bis ins Dachgeschoss reichen die Kameras ohnehin nicht.
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[1.1.1.1.3] 123fred antwortet auf Telly
23.11.2010 20:51
Benutzer Telly schrieb:
Und wenn doch - dann sollte es andersrum gemacht werden. Wer in Google Street View sein Anwesen zeigen will, soll es explizit anmelden. Da reicht dann übrigens auch ein Mieter im ganzen Haus. Adresse wie oben verifizieren und die Sache ist geritzt.

Das wird sicher nicht passieren ;). Zum einen wäre es ja der völlige Gegensatz zum bisherigen System. Zum anderen wäre der Aufwand unverhältnismäßig größer. Würde sich kein Unternehmen drauf einlassen. Schon gar nicht, wenn es nichtmal einen rechtlichen Grund gibt, überhaupt zu verpixeln.
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[1.1.1.2] floflo antwortet auf Alexda
24.11.2010 13:17
Benutzer Alexda schrieb:
Woher leiten Sie den Gleichheitsgrundsatz ab? Google muss nicht zwangsläufig alle gleich behandeln. Viele Häuser werden derzeit gar nicht dargestellt. Wenn Google freiwillig den Anwohnern eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen will, und der Aufwand zu groß ist, dies etagenweise zu machen, kann natürlich einfach das ganze Haus verpixelt werden. Es gibt kein Recht, bei Google Streetview sichtbar zu sein.


Der Gleichheitsgrundsatz könnte hier sehr wohl greifen. Wenn Google Straße A fotografiert und Straße B nicht, haben die Anwohner der Straße B natürlich keinen Anspruch darauf, dass auch ihre Straße ins Netz gestellt wird. Wenn jedoch eine Straße flächendeckend in Street View erfasst wird und in dieser Straße dann einzelne Häuser mehr oder weniger willkürlich unkenntlich gemacht werden, kann dies eine unzulässige Ungleichbehandlung zum Nachteil des betroffenen Anwohners darstellen. Insbesondere im gewerblichen Bereich ist das von Bedeutung. Der Inhaber der Gaststätte A wird z.B. nicht sehr erfreut sein, wenn sein Lokal gepixelt ist, das seines Konkurrenten B aber einladend in Street View veröffentlicht wird. Daraus können sich Ansprüche gegen Google herleiten lassen.

floflo
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[1.1.2] Karl_Heinz antwortet auf floflo
23.11.2010 17:59
Gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch das sein Haus in SV unverpixelt gezeigt wird?

Ich denke das ganze Problem wodurch es jetzt Streitpunkte gibt ist die Verfahrensweise von g**gle. Klar kann ich als Mieter dem Anbieter von SV mitteilen das ich es nicht wünsche das ein Haus in dem ich lebe in SV erscheint. Ich muss dann g**gle nicht die Arbeit abnehmen und den Vermieter fragen (oder alle Eigentümer einer Gemeinschaft). Zu klären wäre die von g**gle. Wenn sich der Anbieter von SV der Einfachheit halber entscheidet das ganze Haus zu verpixeln ist das seine Sache. Am Ende ist es auch ein kostenloser Dienst wo keiner Anspruch auf etwas hat (außer das Gesetzt eingehalten werden).
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[1.1.2.1] 123fred antwortet auf Karl_Heinz
23.11.2010 20:47
Benutzer Karl_Heinz schrieb:
Gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch das sein Haus in SV unverpixelt gezeigt wird?

Gibt es nicht. Übrigens gibt es auch keinen Rechtsanspruch sein Haus, oder das eines anderen, verpixeln zu lassen.
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[1.1.3] Christian_Wien antwortet auf floflo
24.11.2010 01:12
Benutzer floflo schrieb:
>

Bei dem „Recht“, Widerspruch einzulegen, handelt es sich nicht wirklich um ein Recht sondern nur um ein von Google freiwillig eingeräumtes „Recht“. Häuser unterliegen in Deutschland keinem besonderen Schutz, so dass Google sich nicht hätte darauf einlassen müssen.

floflo


Da hast du aber leider ein wichtiges Detail zu beachten vergessen:
Google fotografiert Häuser gerade eben NICHT so, wie es jeder Passant auch tun könnte, sondern aus ca. 3 Meter Höhe, wo mühelos über Zäune, Hecken, Mauern etc. hinwegfotografiert werden kann.
Das ist aber schon ein gewaltiger Unterschied und ich wette, du wärst schnell nicht mehr so begeistert, wenn die ganze Welt dir trotz Zaun, Hecke, Gartenmauer etc. bis in deine Privatsphäre schauen könnte und du dabei vielleicht auch noch gerade zufällig nackt im Garten in der Sonne liegst.
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[1.1.3.1] spunk_ antwortet auf Christian_Wien
24.11.2010 08:57
Benutzer Christian_Wien schrieb:



Google fotografiert Häuser gerade eben NICHT so, wie es jeder Passant auch tun könnte, sondern aus ca. 3 Meter Höhe, wo

und speziell diese Höhe ist nirgendwo definiert.


speziell Bing mit seinen Aufnahmen aus dem flugzeug als simulierte 3D-Luftbildsicht ist da erheblich kritischer. da wird wirklich in den Garten geblickt von schräg oben.
darum kümmert sich allerdings niemand.
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[1.1.3.2] Alexda antwortet auf Christian_Wien
24.11.2010 10:02
Benutzer Christian_Wien schrieb:
[...] wenn die ganze Welt dir trotz Zaun, Hecke, Gartenmauer etc. bis in deine Privatsphäre schauen könnte und du dabei vielleicht auch noch gerade zufällig nackt im Garten in der Sonne liegst.

Haha, und Google verpixelt dann automatisch Dein Gesicht :-))

Der Rest wird erst nach manueller Sichtung verpixelt...
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[1.1.3.3] 123fred antwortet auf Christian_Wien
24.11.2010 13:23
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Das ist aber schon ein gewaltiger Unterschied und ich wette, du wärst schnell nicht mehr so begeistert, wenn die ganze Welt dir trotz Zaun, Hecke, Gartenmauer etc. bis in deine Privatsphäre schauen könnte und du dabei vielleicht auch noch gerade zufällig nackt im Garten in der Sonne liegst.

Das stört die Leute nicht wirklich. Oder wie ist es zu erklären, dass sich niemand bei der Einführung von Google Earth aufgeregt hat. Oder dass sich immer noch keiner über Bing Maps aufregt? Mit diesen Diensten kann man von oben auf Grundstücke schauen. Und nicht nur über eine eventuell vorhandene Mauer hinweg.

Konnte mir eh noch keiner erklären, wieso er gegen Street View ist und nicht gegen Bing Maps oder Google Earth.