Thread
Menü

ob Google gegen § 202b verstoßen hat.


19.05.2010 21:34 - Gestartet von Oetker
einmal geändert am 19.05.2010 21:35
Unglaublich, wie sich unsere Justiz hier freiwillig blamiert!

Teltarif hat den Text zum Gesetz ja dankenswerterweise verlinkt, und da steht doch ausdrücklich "aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung" drin.

Wenn ich mir hier frweiwillig einen Rundfunksender in die Bude stelle, der die Daten mit etlichen 100m Reichweite unverschlüsselt in den Äther bläst, wie "nichtöffentlich" wird das wohl sein?

Und falls sowas tatsächlich als "nichtöffentlich" definiert wird, was will dann überhaupt die GEZ immer von mir? ;-)



Menü
[1] floflo antwortet auf Oetker
20.05.2010 16:22
Benutzer Oetker schrieb:
Unglaublich, wie sich unsere Justiz hier freiwillig blamiert!

Teltarif hat den Text zum Gesetz ja dankenswerterweise verlinkt, und da steht doch ausdrücklich "aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung" drin.

Wenn ich mir hier frweiwillig einen Rundfunksender in die Bude stelle, der die Daten mit etlichen 100m Reichweite unverschlüsselt in den Äther bläst, wie
"nichtöffentlich" wird das wohl sein?

Und falls sowas tatsächlich als "nichtöffentlich" definiert wird, was will dann überhaupt die GEZ immer von mir?
;-)


Man kann es auch andersherum sehen. In Deutschland laufen Millionen von Straftätern herum, gegen die jetzt ermittelt werden müsste, denn mit jedem WLAN-Laptop werden automatisch auch die Kennungsdaten anderer Netze empfangen und angezeigt. Mir scheint, dass die ganze Diskussion um Street View immer mehr in eine Massenhysterie ausartet. Unsere Datenschützer und Strafverfolgungbehörden sollten sich lieber um die Fälle die kümmern, bei denen wirklich Gefahren für die Betroffenen lauern. Davon gibt es mehr als genug.

floflo