Thread
Menü

Was dagegen tun?


03.07.2009 16:45 - Gestartet von jos
Wenn mich das betrifft, habe ich ein Riesenproblem. Zu kurz ist meine Nummer jedenfalls.
Ich bin zwar Privatkunde, nutze meine Genion-Nummer aber geschäftlich.
Ich habe die Nummer seit 1999 und verwende sie auch seit vielen Jahren auf allen Briefköpfen, Visitenkarten usw.
Das wäre für mich eine mittlere Katastrophe, denn ich habe viele Kunden, denen ich vor Jahren mal auf einer Messe o.ä. eine Visitenkarte in die Hand gedrückt habe und die sich dann irgendwann mal melden.

Was kann man tun? Genion kündigen und Nummer auf meinem T-ISDN-Anschluss portieren? Oder muss die Telekom die dann auch ändern?
Menü
[1] Koni antwortet auf jos
03.07.2009 22:38

einmal geändert am 03.07.2009 22:40
Benutzer jos schrieb:
>
Was kann man tun? Genion kündigen und Nummer auf meinem T-ISDN-Anschluss portieren? Oder muss die Telekom die dann auch ändern?

Bringt leider nichts. O2 hat dir eine falsche Rufnummer zugeteilt.
Wenn die Nummer bei einem anderen Provider liegt, muß diese trotzdem geändert werden.

In der Vergangenheit wurden ja auch schon mehrmals Privatkunden mit längeren Rufnummern beglückt. Firmen konnten in den Zeiten der Deutschen Post noch dagegen vorgehen.

Heute kannst du bei geschäftlichen Anschlüsse, Schadensersatz einfordern, evtl. kannst du z.B. den Messestand von Deinem Unternehmen ansetzen.
Da du aber ein Privatkundenvertrag hast, kann das evtl. nichts bringen.

Was ich versuchen würde? Mit O2 reden, vielleicht reicht ja doch eine 0 dranhängen. Alternativ mal die Geschäftskundenangebote der Konkurrenz ansehen. Gerade T-Com hat für Geschäftskunden ein offenes Ohr. Evtl. gibt es auch noch eine längere Phase zur Überbrückung, z.B. noch 6 Monate eine Ansage wie die neue Nummer lautet.

Weitere Tipps:
Sobald die Rufnummer bekannt ist, diese wenigsten als Standardrufnummer bei bekannten Auskunftdienste eintragen. (z.B. auch Goyellow)

Natürlich haben alle den gleichen Grundbestand aber wann diese aktualisiert werden, ist höchst unterschiedlich.

Alles Gute und keinen zu großen Schaden

Koni
Menü
[1.1] jos antwortet auf Koni
04.07.2009 13:08
Benutzer Koni schrieb:

Bringt leider nichts. O2 hat dir eine falsche Rufnummer zugeteilt.

Tja, das ist die Frage.
Die Telekom hat Ende der Neunziger (bis etwa 2005) hier im Ortsnetz auch weiterhin sechstellige Rufnummern vergeben - eine Nachfrage bei der Telekom hat ergeben, dass ich die Nummern auch in jedem Fall behalten werden (z.B. meine Faxnummer).

Dass so eine Vergabepraxis in einem Ort >50.000 Einwohnern zu Problemen führt, war absehbar. Es gibt hier viele Traditionsunternehmen mit zweistelligen Rufnummern, die mindestens komplett 9- und große Teile von -8 blockieren, die 4- ist größtenteils an kommunale Einrichtungen vergeben, dazu ist natürlich 1- nicht nutzbar. Viele Arztpraxen usw. haben vierstellige Nummern und bei Privataschlüssen sind noch tausende fünfstellige Nummern in Gebrauch. Da wird's eng...

Heute kannst du bei geschäftlichen Anschlüsse, Schadensersatz einfordern, evtl. kannst du z.B. den Messestand von Deinem Unternehmen ansetzen.

Schadensersatz ist immer schwierig.
Wenn ich einen Kunden anschleppe, der bezeugt, dass er mir einen Auftrag erteilen wollte, mich dann aber nicht erreicht und dann einen Mitbewerber beauftragt hat - OK.
Aber so klar nachweisbar ist ein Schaden im Normalfall nicht und dann gibt's auch keinen Ersatz.

Was ich versuchen würde? Mit O2 reden, vielleicht reicht ja doch eine 0 dranhängen.

Bringt ja nichts; erreicht mich dann ja trotzdem keiner, der nichts davon weiß. :(

Alternativ mal die Geschäftskundenangebote der Konkurrenz ansehen. Gerade T-Com hat für Geschäftskunden ein offenes Ohr. Evtl. gibt es auch noch eine längere Phase zur Überbrückung, z.B. noch 6 Monate eine Ansage wie die neue Nummer lautet.

Danke für den Tipp, da werde ich mal anfragen.

Das Blöde ist, dass ich nicht weiß, ob und wann O2 hier umstellen will.

Grüße
jos
Menü
[2] peters antwortet auf jos
10.07.2009 12:31
Wenn die Vergabe durch o2 zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war, lässt sich heute nichts dagegen tun. Bei der Bundesnetzagentur auf der Homepage liegt eine Liste, wann in welchem Ortsnetz welche Länge zu vergeben war.

Bleibt zu hoffen, dass eine solche Umstellung - wie z.B. in unserem Ortsnetz ca. 1990 von 5 auf 6 Stellen passiert ähnlich dem damaligen Schema durchgeführt wird. D.h. mindestens 6 Monate Ansage der neuen Rufnummer und nicht Verlängerung um eine Stelle - was auf jeden Fall die Erreichbarkeit ja komplett gegen die Wand fahren würde.

Und nein: wer jetzt (zurecht) eine kurze Rufnummer hat, muss diese vorerst nicht abgeben. Jedenfalls so lange nicht, wie die jetzt einheitlich langen Rufnummern reichen.
Menü
[3] SpaceRat antwortet auf jos
10.07.2009 12:42
Benutzer jos schrieb:
Ich habe die Nummer seit 1999 und verwende sie auch seit vielen Jahren auf allen Briefköpfen, Visitenkarten usw. Das wäre für mich eine mittlere Katastrophe, denn ich habe viele Kunden, denen ich vor Jahren mal auf einer Messe o.ä. eine Visitenkarte in die Hand gedrückt habe und die sich dann irgendwann mal melden.
Mach das Beste draus:

Meld Du Dich einfach mal bei den Kunden und teile Ihnen Deine neue Rufnummer mit.
Wenn man es positiv sieht, hast Du Dich damit auch noch mal in Erinnerung gebracht! Und wer weiß, wie viele potentielle Kunden die Visitenkarten längst verlegt hatten...

Wenn Du Glück im Unglück hast, hast Du durch die Gedächtnisauffrischung sogar mehr Aufträge dazu, als Dir bei den Kunden entgehen, denen Du keinen Anruf bei der Auskunft/Blick ins Telefonbuch wert bist...