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Egal: Verkäufer haftet


29.06.2010 19:28 - Gestartet von jazzy
Moin!

Eigentlich kann dem Kunden so etwas völlig egal sein.
Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar. Der Verkäufer muß das Gerät dann „reparieren“ (das heißt, es in einen Zustand versetzen, der der üblichen und vom Kunden üblicherweise eben auch zu erwartenden Funktionsweise entspricht Datenverbindung als nur auf expliziten Kundenwunsch hin) oder ersetzen.
Außerdem steht er für die verursachten Kosten gerade.

Oder?


Jazzy
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[1] sipuma antwortet auf jazzy
29.06.2010 20:00
Dann solltest du dich aber lieber an den Hersteller wenden, denn der hat das Ding gebaut.
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[1.1] jazzy antwortet auf sipuma
29.06.2010 20:42
Hallo sipuma!

Benutzer sipuma schrieb:

Dann solltest du dich aber lieber an den Hersteller wenden, denn der hat das Ding gebaut.

Das spielt eine recht geringe Rolle.
In Deutschland und daß es hier um deutsche Verhältnisse handelt, davon bin ich ausgegangen! hast Du als Käufer einen Vertrag mit dem Händler, der Dir ein Gerät verkauft hat.
Und der muß auch für Fehler („Sachmängel“) und deren Folgen geradestehen („Sachmängelhaftung“). Das ist gesetzlich so geregelt.
Die „Garantie“ eines Herstellers ist eine freiwillige Leistung dieses Herstellers und kann von diesem weitgehend frei bestimmt werden. Zum Beispiel kann der in seinen Garantiebedingungen zum Beispiel fordern, daß das Gerät persönlich zu ihm nach Taiwan gebracht wird, wenn die Garantie wahrgenommen werden soll. Solche Einschränkungen sind bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht zulässig.


Jazzy
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[2] niknuk antwortet auf jazzy
30.06.2010 00:10
Benutzer jazzy schrieb:

Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar.

Der Kunde kauft ein "Samsung Galaxy S", aus dessen technischer Beschreibung hervorgehen sollte, dass es regelmäßig Datenverbindungen aufbaut, die je nach Tarif unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Wenn nun der Kunde wie gewünscht ein "Samsung Galaxy S" bekommt, das sich genau so verhält, wie es in den Technischen Daten beschrieben wird, dann kann ich beim besten Willen keinen Sachmangel erkennen.

Wer natürlich sein neues Handy nach dem Motto "will isch voll krass korregtes Tatschhandy" kauft und das Kleingedruckte für vernachlässigbares Beiwerk hält, der muss sich nicht wundern, wenn er in die ein oder andere Fußangel stolpert. Aber das ist ja nicht nur beim Handykauf so, sondern bei auch bei anderen (Kauf-)Verträgen. Man muss sie von vorne bis hinten lesen, wenn man wissen will, was man da eigentlich bestellt. Und dann rechnet man auch mit Kosten- und anderen Fallen, sofern vorhanden.

Gruß

niknuk
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[2.1] geekflyer antwortet auf niknuk
30.06.2010 00:29
niknuk hat vollkommen Recht. Im Übrigen ist bei den meisten Android Handys (sicher auch beim Galaxy S) so, dass während des Einrichtungsassistenten am Anfang explizit darauf hingewiesen, dass das Handy durch seine permanente Datenverbindung hohe Kosten verursachen kann und ein entsprechnder Flatrate-Tarif daher dringend empfohlen wird. Dieser Hinweis steht auch nicht irgendwo in langen Nutzungsbedingungen verschlüsselt, sondern erscheint als als Meldung in 1-2 Sätzen vor der Einrichtung der Datenverbindungen.
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[2.2] jazzy antwortet auf niknuk
30.06.2010 00:37
Hi!

Benutzer niknuk schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar.

Der Kunde kauft ein "Samsung Galaxy S", aus dessen technischer Beschreibung hervorgehen sollte, dass es regelmäßig Datenverbindungen aufbaut, die je nach Tarif unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

Was der Kunde aber nicht weiß, da er sich dafür nicht interessiert.
Er möchte ein aktuelles und gut bedienbares Telefon mit der Möglichkeit, im Netz zu surfen.

Wenn nun der Kunde wie gewünscht ein "Samsung Galaxy S" bekommt, das sich genau so verhält, wie es in den Technischen Daten beschrieben wird, dann kann ich beim besten Willen keinen Sachmangel erkennen.

Der Sachmangel besteht im unerwarteten Verhalten.
Wenn Du ein Auto kaufst, erwartest Du dann auch, daß es nur mit Benzin eines bestimmten Herstellers funktioniert?
Fändest Du es ausreichend, wenn das irgendwo in winziger Schrift in einer mindesten 50 Seiten umfassenden technischen Beschreibung des Autos erwähnt wäre, und zwar NUR dort?

Wer natürlich sein neues Handy nach dem Motto "will isch voll krass korregtes Tatschhandy" kauft und das Kleingedruckte für vernachlässigbares Beiwerk hält, der muss sich nicht wundern, wenn er in die ein oder andere Fußangel stolpert.

Das wohl nicht.
Aber er muß das auch nicht widerspruchslos schlucken!

Aber das ist ja nicht nur beim Handykauf so, sondern bei auch bei anderen (Kauf-)Verträgen. Man muss sie von vorne bis hinten lesen, wenn man wissen will, was man da eigentlich bestellt.

Ich bezweifle, daß das in diesem Fall aus dem Kaufvertrag hervorgeht.
Ein einfacher Verweis aus dem Vertragstext auf die technische Produktbeschreibung dürfte wohl kaum die Eigenschaft wirksam einbezogener Klauseln haben.

Und dann rechnet man auch mit Kosten- und anderen Fallen, sofern vorhanden.

Wenn sie im Vertrag nicht erwähnt werden?
Warum sollte man?

Ich fürchte, Du siehst das zu sehr aus der Warte des technisch versierten Handyfreaks.


Jazzy
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[2.2.1] kfschalke antwortet auf jazzy
30.06.2010 08:59
Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer niknuk schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar.

Der Kunde kauft ein "Samsung Galaxy S", aus dessen technischer Beschreibung hervorgehen sollte, dass es regelmäßig Datenverbindungen aufbaut, die je nach Tarif unterschiedlich
i

Der Sachmangel besteht im unerwarteten Verhalten. Wenn Du ein Auto kaufst, erwartest Du dann auch, daß es nur mit Benzin eines bestimmten Herstellers funktioniert?


Jazzy

Nee, aber wenn man ein Handy kauft, mit welchen man ins Internet geht, weis man, das Kosten entstehen.
Das wäre eher so, wenn man sich einen 911er Porsche kauft und dann reklamiert, dass der bei Tempo 250 25 L/100km verbraucht und nicht wie der alte Golf Diesel mit 6 Litern bei Tempo 100 auskommt.
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[2.2.1.1] jazzy antwortet auf kfschalke
02.07.2010 00:49
Moin!

Benutzer kfschalke schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:
Hi!

Benutzer niknuk schrieb:

Benutzer jazzy schrieb:

Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar.

Der Kunde kauft ein "Samsung Galaxy S", aus dessen technischer Beschreibung hervorgehen sollte, dass es regelmäßig Datenverbindungen aufbaut, die je nach Tarif unterschiedlich
>
Der Sachmangel besteht im unerwarteten Verhalten. Wenn Du ein Auto kaufst, erwartest Du dann auch, daß es nur mit Benzin eines bestimmten Herstellers funktioniert?

Nee, aber wenn man ein Handy kauft, mit welchen man ins Internet geht, weis man, das Kosten entstehen.

Aber erst dann, wenn ich als Nutzer das auch veranlasse, sprich, surfe, streame oder Ähliches.
Wenn ein Gerät ohne Zutun des Nutzers solche kostenpflichtigen Verbindungen aufbaut, ist es fehlerhaft.


Jazzy


PS:

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[2.2.2] Blackberry09 antwortet auf jazzy
30.06.2010 09:34
Wow... Das ist ja mal Typisch Deutsch.

Ich kaufe mir ein Handy welches für die Nutzung des Internets konzipiert wurde (Apps, Widgets, Browser, E-Mail Push), und wenn es genau das tut was es soll, machen wir halt den Verkäufer haftbar, weil ich zu geizig bin in 10,00 EUR pro Minat für die Internetflat zu Investieren?

Wie krank ist das denn? Bevor man eine Neuanschaffung tätigt informiert man sich doch eigentlich, oder???

Übrigens, das ist kein "Mangel" vom Galaxy und o2, sondern von fast allen Androiden.
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[2.2.2.1] nucleardirk antwortet auf Blackberry09
30.06.2010 11:25
Benutzer Blackberry09 schrieb:
Wow... Das ist ja mal Typisch Deutsch.

Ich kaufe mir ein Handy welches für die Nutzung des Internets konzipiert wurde (Apps, Widgets, Browser, E-Mail Push), und wenn es genau das tut was es soll, machen wir halt den Verkäufer haftbar, weil ich zu geizig bin in 10,00 EUR pro Minat für die Internetflat zu Investieren?

primär geht hier darum dass leute das handy benutzen, keinen datentarif haben und hinterher riesenrechnungen haben!
vor allem wenn man mit dem telefon ins ausland fährt. dazu muss man gar nicht gross "surfen" - das handy geht von alleine online.

und so wie verkäufer leuten die keine ahnung haben gerne geräte aufschwatzen - wer will ausschliessen dass oma liesschen nicht für ihren enkel ein handy kaufen will, das galaxy in die hand gedrückt bekommt und sich dann alle welt wundert warum die rechnungen so hoch sind?

nicht alle sid so gut informiert wie wir hier!!!
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[2.2.2.1.1] jazzy antwortet auf nucleardirk
02.07.2010 00:58
Benutzer nucleardirk schrieb:

nicht alle sind so gut informiert wie wir hier!!!

Das scheint für einige hier wirklich kaum zu verstehen zu sein. :/


Jazzy
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[2.2.2.1.2] niknuk antwortet auf nucleardirk
02.07.2010 07:59
Benutzer nucleardirk schrieb:

nicht alle sid so gut informiert wie wir hier!!!

Natürlich nicht. Aber ist das das Problem des Händlers? Wenn ich in einer fremden Stadt in den falschen Bus einsteige, kann ich auch nicht den Busfahrer dafür verantwortlich machen.

Gruß

niknuk
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[2.2.2.1.2.1] nucleardirk antwortet auf niknuk
02.07.2010 10:27
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer nucleardirk schrieb:

nicht alle sid so gut informiert wie wir hier!!!

Natürlich nicht. Aber ist das das Problem des Händlers? Wenn ich in einer fremden Stadt in den falschen Bus einsteige, kann ich auch nicht den Busfahrer dafür verantwortlich machen.

na sicher, dafür ist der verkäufer doch da! warum sagt der einzelhandel denn immer wieder: Im gegensatz zum online handel gibt es bei uns die beratung!
ich möchte mal sehen was der verkäufer sagt wenn Du im laden das handy auspackst und erstmal 2 stunden die anleitung liest und dann noch fragszt - sorry, können sie das gerät man aufladen, ich möchte die funktionen mal ausprobieren weil die anleitung so unverständlich ist....


und der vergelich mit dem busfahrer hinkt - der wird dafür bezahlt dass er Bus fährt, nicht dass er Fahrplanauskünfte gibt, das ist nicht sein Job (aber wenn man ihn fragt wird es es trotzdem tun).
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[2.2.2.2] jazzy antwortet auf Blackberry09
02.07.2010 00:50
Benutzer Blackberry09 schrieb:

Wow... Das ist ja mal Typisch Deutsch.

Ich kaufe mir ein Handy welches für die Nutzung des Internets konzipiert wurde (Apps, Widgets, Browser, E-Mail Push), und wenn es genau das tut was es soll, machen wir halt den Verkäufer haftbar, weil ich zu geizig bin in 10,00 EUR pro Minat für die Internetflat zu Investieren?

Es kommt immer darauf an, ob dem Käufer das klar ist.

Der Verkäufer tut jedenfalls gut daran, ihm das ausführlich klarzumachen.


Jazzy
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[2.2.3] niknuk antwortet auf jazzy
30.06.2010 09:55
Benutzer jazzy schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Der Kunde kauft ein "Samsung Galaxy S", aus dessen technischer Beschreibung hervorgehen sollte, dass es regelmäßig Datenverbindungen aufbaut, die je nach Tarif unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

Was der Kunde aber nicht weiß, da er sich dafür nicht interessiert.

Das ist dann schlicht das Problem des Kunden, nicht des Händlers oder des Herstellers.

Er möchte ein aktuelles und gut bedienbares Telefon mit der Möglichkeit, im Netz zu surfen.

Mag ja sein. Aber trotzdem hat er sich auch für die selten oder gar nicht benötigten Funktionen seines Telefons zu interessieren. Es könnte ja die ein oder andere Kostenfalle lauern.

Ob das neu gekaufte Geschirr spülmaschinenfest ist, interessiert mich auch dann, wenn ich gar keine Spülmaschine habe. Es könnte ja sein, dass ich mir irgendwann mal eine zulege, und dann will ich mein Geschirr nicht wegschmeißen müssen.

Der Sachmangel besteht im unerwarteten Verhalten.

Wer das Kleingedruckte gelesen hat, erwartet ein solches Verhalten.

Wenn Du ein Auto kaufst, erwartest Du dann auch, daß es nur mit Benzin eines bestimmten Herstellers funktioniert?

Wenn das so in der Anleitung steht, dann erwarte ich das, ja.

Fändest Du es ausreichend, wenn das irgendwo in winziger Schrift in einer mindesten 50 Seiten umfassenden technischen Beschreibung des Autos erwähnt wäre, und zwar NUR dort?

Ein Auto ist ein derart komplexes Gerät, dass ich mir die Anleitung auch dann von vorne bis hinten durchlese, wenn sie 100 Seiten hat und ich zum Lesen eine Lupe bräuchte.

Ich bezweifle, daß das in diesem Fall aus dem Kaufvertrag hervorgeht.

Die Produktbeschreibung ist in der Regel Vertragsbestandteil.

Wenn sie im Vertrag nicht erwähnt werden?

Die Produktbeschreibung ist in der Regel Vertragsbestandteil. Also wird alles, was auf den Kunden zukommt, im Vertrag beschrieben.

Ich fürchte, Du siehst das zu sehr aus der Warte des technisch versierten Handyfreaks.

Nein, ich sehe das aus der Warte des mündigen [tm] Verbrauchers. Davon abgesehen: technische Versiertheit gewinnt man u. a. aus dem Studium von Bedienungsanleitungen.

Gruß

niknuk
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[2.2.3.1] nucleardirk antwortet auf niknuk
30.06.2010 11:29
Also in der Produktbeschreibung steht nirgendwo:
Geht dauerhaft online - Datenkosten könen anfallen, bitte Flatrate in Betracht ziehen.

http://www.amazon.de/Samsung-Smartphone-GHz-Prozessor-Speicher-metallic-black/dp/B003NCX6ZS/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1277889998&sr=8-1

Wenn der Hinweis aber erst beim Einrichten der Datenverbindung kommt - dann hat man das Gerät schon gekauft und es ist zu spät (es sei denn im online handel, da kann man es rechtzeitig zurückgeben).

ich finde schon dass Hersteller udn Händler dass dem Kunden von Anfang an vorm Kauf ersichtlich machen müssen!
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[2.2.3.1.1] niknuk antwortet auf nucleardirk
30.06.2010 14:26
Benutzer nucleardirk schrieb:

Also in der Produktbeschreibung steht nirgendwo: Geht dauerhaft online

Tut es ja auch nicht. Es geht nur sporadisch online.

- Datenkosten könen anfallen,

Achwas. Bei einem internetfähigen Handy können Datenkosten anfallen? Is' ja mal 'n Ding.

http://www.amazon.de/

Die Produktbeschreibung findet man nicht bei Amazon oder irgend einem anderen Händler, sondern im Karton, in dem das Produkt geliefert wird. Kauft man das Handy im Laden, lässt man sich die Produktbeschreibung zeigen. Kauft man es im Versand, liest man die Produktbeschreibung als erstes (!) durch und schickt das Handy zurück, wenn man mit seinem Funktionsumfang nicht einverstanden ist. Genau dafür wurde nämlich das Widerrufsrecht erfunden.

Für viele populäre Handys kann man Handbücher auch beim Hersteller herunterladen. Für das Samsung Galaxy allerdings derzeit noch nicht, aber vielleicht kommt das ja noch.

ich finde schon dass Hersteller udn Händler dass dem Kunden von Anfang an vorm Kauf ersichtlich machen müssen!

Hast du ein Galaxy S und hast du da mal einen Blick ins Handbuch geworfen?

Gruß

niknuk
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[2.2.3.1.1.1] nucleardirk antwortet auf niknuk
30.06.2010 14:52


Also in der Produktbeschreibung steht nirgendwo: Geht dauerhaft online

Tut es ja auch nicht. Es geht nur sporadisch online.

ok, machen wir aus "dauerhaft" ein ungefragt und in regelmässigen abständen

- Datenkosten könen anfallen,

Achwas. Bei einem internetfähigen Handy können Datenkosten anfallen? Is' ja mal 'n Ding.

weisst Du wieviele leute es gibt die sowas nicht wissen? Du, ja, ich auch, viele hier im forum ebenfalls - aber frag mal leute ab 50 oder einige von den rotznasen die draussen grade mal ihren hauptschulabschluss schaffen. oder die amerikanische frau die ihre katze in der microwelle trocknen wollte....

Aber wenn ältere oder nicht so technik-affine leute denken dass das Wetter evtl. per Radio (wie z.b: videotext) übertragen wird - mein Gott, woher sollen denn alle Leute sowas wissen?


http://www.amazon.de/

Die Produktbeschreibung findet man nicht bei Amazon oder irgend einem anderen Händler, sondern im Karton, in dem das Produkt geliefert wird. Kauft man das Handy im Laden, lässt man sich die Produktbeschreibung zeigen. Kauft man es im Versand, liest man die Produktbeschreibung als erstes (!) durch und schickt das Handy zurück, wenn man mit seinem Funktionsumfang nicht einverstanden ist. Genau dafür wurde nämlich das Widerrufsrecht erfunden.

falsch, eine produktbeschreibung ist was anderes als das was Du meinst;)
Du meinst die Bedienungsanleitung, die Produktbeschreibung findet man sehr wohl bei Amazon und anderen Händlern.


Für viele populäre Handys kann man Handbücher auch beim Hersteller herunterladen. Für das Samsung Galaxy allerdings derzeit noch nicht, aber vielleicht kommt das ja noch.


auch hier: weisst Du wieviele leute sowas vorher machen? Ich mach das immer ganz gerne wenn ich was neues bestelle - allerdings aus vorfreude. aber lieschen müller wird es nicht tun....

ich finde schon dass Hersteller udn Händler dass dem Kunden von Anfang an vorm Kauf ersichtlich machen müssen!

Hast du ein Galaxy S und hast du da mal einen Blick ins Handbuch geworfen?

nö!
a) hab ich das telefon nicht
b) will ich es nicht haben
und c) ICH weiss das das wetter auf dem startbildschirm nur durch eine kostenpflichtige datennutzung abgerufen wird und nicht via radiowellen oder GPS signal kommt.

Ausserdem hab ich ne Flatrate für solche Sachen und zus. noch NODATA für mein WinMob.

Btw. - beim WinMob kann man das Datenabrufen komplett unterbinden. Man muss es den Applikationen nur einzeln sagen. Warum bei Android nicht?


Gruß

niknuk
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[2.2.3.1.1.2] jazzy antwortet auf niknuk
02.07.2010 01:02
Benutzer niknuk schrieb:

Benutzer nucleardirk schrieb:

Also in der Produktbeschreibung steht nirgendwo: Geht dauerhaft online

Tut es ja auch nicht. Es geht nur sporadisch online.

Dann ist es ja nicht so schlimm.
Ich hab da ein günstiges Auto für Dich.
Verbraucht zwar auch Sprit, wenn in der Garage steht, aber das ist ja nur sporadisch.
Eigentlich bräuchte ich Dich auch gar nciht darauf hinzuweisen, denn das steht in 3 Punkt großer, dunkelgrauer Schrift auf hellgrauem Hintergrund auch unter „weitere Services und Produkte des Herstellers“ im Handbuch (Seite 745).

http://www.amazon.de/

Die Produktbeschreibung findet man nicht bei Amazon oder irgend einem anderen Händler, sondern im Karton, in dem das Produkt geliefert wird.

Und damit kann sie schonmal nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein.

Kauft man das Handy im Laden, lässt man sich die Produktbeschreibung zeigen. Kauft man es im Versand, liest man die Produktbeschreibung als erstes (!) durch und schickt das Handy zurück, wenn man mit seinem Funktionsumfang nicht einverstanden ist. Genau dafür wurde nämlich das Widerrufsrecht erfunden.

ROTFL!


Jazzy
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[2.2.3.1.1.2.1] niknuk antwortet auf jazzy
02.07.2010 08:13
Benutzer jazzy schrieb:

Ich hab da ein günstiges Auto für Dich. Verbraucht zwar auch Sprit, wenn in der Garage steht, aber das ist ja nur sporadisch.
Eigentlich bräuchte ich Dich auch gar nciht darauf hinzuweisen, denn das steht in 3 Punkt großer, dunkelgrauer Schrift auf hellgrauem Hintergrund auch unter „weitere Services und Produkte des Herstellers“ im Handbuch (Seite 745).

Ein Auto mit einem solcherart gestalteten Handbuch würde ich gar nicht erst kaufen. Und schon hätte ich auch kein Problem mehr damit, dass es sporadisch Sprit verbraucht, auch wenn es in der Garage steht.

Es gibt übrigens Autos, die auch im Stand Sprit verbrauchen, nämlich solche mit Standheizung. Wer sich darüber beschwert, dass ein Smartphone selbsttätig Internetverbindungen herstellt, der beschwert sich vermutlich auch, dass die Standheizung in seinem Auto Sprit verbraucht. Und ebenso wie man die Standheizung nach Bedarf ein- oder ausschalten kann, kann man im Handy auch diejenigen Apps ein- oder ausschalten, die Internetverbindungen herstellen wollen. Wenn ich den Browser oder das Navi nicht brauche, dann starte ich die zugehörigen Anwendungen auch nicht. Und schon gibt es auch keine ungewollten Internetverbindungen. Ob der Internetzugang als solcher aktiv ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Die Produktbeschreibung findet man nicht bei Amazon oder irgend einem anderen Händler, sondern im Karton, in dem das Produkt geliefert wird.

Und damit kann sie schonmal nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein.

Doch, natürlich. Schon die Nennung des Namens des Produkts auf dem Kaufvertrag macht die Produktbeschreibung zum Vertragsbestandteil. Ansonsten wäre die bloße Namensnennung ja keine genaue Beschreibung dessen, was der Kunde erhält. Ein Autohändler könnte dann z. B. auf die Idee kommen, auf einen Käfer "Porsche" draufzupinseln und das Auto dann als Porsche zu verkaufen.

Gruß

niknuk
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[2.2.3.1.1.2.1.1] jazzy antwortet auf niknuk
02.07.2010 08:17
Siehe andere Antwort: „Produktbeschreibung“ ist, was in der Werbung ds Händlers steht. Was Du meinst, ist die Bedienungsanleitung. Die wird zwaar i.d.R. mitverkauft, ist aber kein Bestandteil des Kaufvertrages.
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[2.2.3.1.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf jazzy
02.07.2010 09:20

einmal geändert am 02.07.2010 09:20
Benutzer jazzy schrieb:

Siehe andere Antwort: „Produktbeschreibung“ ist, was in der Werbung ds Händlers steht.

Nein. Das sind allenfalls Auszüge aus der Produktbeschreibung.

Das ist ganz genau so wie bei DSL-Verträgen. Die kommen mit mehrseitigem Kleingedruckten, welches definitiv Vertragsbestandteil ist. Trotzdem steht schon aus Platzgründen nur ein klitzekleiner Teil daraus in der Werbung (samt Fußnoten). Und auch bei Handys wird das Kleingedruckte zum Vertragsbestandteil, selbst wenn man den Karton erst öffnen müsste, um es lesen zu können. Das ist problemlos möglich, egal ob man das Handy im Laden oder im Versand kauft. Als ich mein letztes Handy im Laden gekauft habe (in Kombination mit einem Prepaid-Vertrag), hat mir der Verkäufer den Karton geöffnet und ich durfte Handy samt Anleitung in aller Ruhe unter die Lupe nehmen. Das war auch ausgesprochen klug vom Verkäufer, denn hätte er mir diese Möglichkeit nicht gegeben, hätte er mit mir kein Geschäft gemacht.

Was Du meinst, ist die Bedienungsanleitung.

Nein, die meine ich nicht (auch wenn die Produktbeschreibung meistens im selben Büchlein zu finden ist wie die Bedienungsanleitung).

Die wird zwaar i.d.R. mitverkauft, ist aber kein Bestandteil des Kaufvertrages.

Wäre dem so, wäre auch das Produkt kein Bestandteil des Kaufvertrages, denn der Kunde wüsste bei bloßer Angabe des Produktnamens überhaupt nicht, was er bekommt.

Gruß

niknuk
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[2.2.3.2] wanagin antwortet auf niknuk
30.06.2010 22:21
Benutzer niknuk schrieb:


Die Produktbeschreibung ist in der Regel Vertragsbestandteil.

Nee, ist sie nicht, da Du sie nicht vor dem Kauf einsehen konntest. Die war ja in der verschweißten Verpackung.


Und mal davon abgesehen halte ich die nicht-Abschaltbarkeit der Datendienste für einen schweren Sachmangel, da dadurch extreme Kosten entstehen können. Einfache Fahrt ins Ausland und Du bist arm.

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[2.2.3.2.1] iwontcarry antwortet auf wanagin
01.07.2010 15:31

einmal geändert am 01.07.2010 15:35
sry, aber meiner meinung nach ist man selbst schuld wenn man ein gerät kauft, was ausdrücklich eine internetoption vorraussetzt. kauft euch halt ein nokia.

das selbe gabs schon mit den iphones, blackberrys und androidgeräten dieser welt. da wird auch ohne zu fragen eine internetverbindung aufgebaut. wer ein solches gerät erwirbt, muss damit rechnen. der anbieter kann ja nicht dauerhaft für den kunden denken.

ausserdem, von horrenden kosten im ausland kann bei o2 doch kaum die rede sein. wenn ich mich recht erinner zahlt man bei o2 maximal 50 EUR pro tag dank kostendeckelung
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[2.2.3.3] „Produktbeschreibung ist [] Vertragsbestandteil“???
jazzy antwortet auf niknuk
02.07.2010 00:54
Benutzer niknuk schrieb:

Die Produktbeschreibung ist in der Regel Vertragsbestandteil. Also wird alles, was auf den Kunden zukommt, im Vertrag beschrieben.

Das ist mir noch nie so untergekommen.
Und ich habe schon einige Handys und Verträge hinter mir.

Jazzy
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[2.2.3.3.1] RE: „Produktbeschreibung ist [] Vertragsbestandteil“???
niknuk antwortet auf jazzy
02.07.2010 07:56
Benutzer jazzy schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:

Die Produktbeschreibung ist in der Regel Vertragsbestandteil.

Das ist mir noch nie so untergekommen.
Und ich habe schon einige Handys und Verträge hinter mir.

In jedem Kaufvertrag wirst du die sinngemäße Aussage finden "Der Verkäufer V verkauft dem Käufer K ein Handy H". Und zum Handy H gehört die Produktbeschreibung. Dort wird das Handy mit allen seinen Eigenschaften beschrieben. Der Kunde will ja sicher sein, nicht irgendein Handy zu bekommen, sondern ein ganz bestimmtes.

Oder hast du schon mal einen Kaufvertrag für ein Auto gesehen, in dem steht: "der Händler H verkauft dem Kunden K ein Auto"? (ohne dass beschrieben wird, um welches Auto es sich handelt)

Gruß

niknuk
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[3] arndt1972 antwortet auf jazzy
30.06.2010 10:36
Benutzer jazzy schrieb:
Moin!

Eigentlich kann dem Kunden so etwas völlig egal sein. Wenn ein Gerät ohne eigenes, wissentliches Zutun Kosten verursacht, die man als Kunde nicht erwartet, und auf die man auch nicht im Vorfeld hingewiesen wird, dann stellt das meines Erachtens einen erheblichen Sachmangel dar. Der Verkäufer muß das Gerät dann „reparieren“ (das heißt, es in einen Zustand versetzen, der der üblichen und vom Kunden üblicherweise eben auch zu erwartenden Funktionsweise entspricht Datenverbindung als nur auf expliziten Kundenwunsch hin) oder ersetzen.
Außerdem steht er für die verursachten Kosten gerade.

Meine Frau, die Rechtsanwältin ist, lacht sich bei so etwas immer kaputt und sagt "Lustig wenn Laien meinen, daß Sie Anwalt spielen können. Wenn alles so klar und einfach ist, warum mußte ich dann jahrelang studieren?!". Ich denke sie hat Recht...
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[3.1] collt antwortet auf arndt1972
30.06.2010 15:45
Es sind nicht alle Verkäufer gewissenslos, viele fragen ihre Kunden gezielt nach der Nutzung.
Ein Verkäufer kann nicht alles wissen, dazu gibt es zu viele Endgeräte auf dem Markt.
Viele Informationen und Funktionen, oder auch fehlende Funktionen bekommt ein Verkäufer auch durch Rückmeldungen der Kunden.
Das HTC Magic mit Android kann keine Bilder oder Musik per Bluetooth empfangen, bzw. senden. Dies stellte ich erst nach der Rückmeldung eines Kunden fest.
Soll man in diesem Fall einen Verkäufer in Sachmängelhaftung nehmen, kann wohl nicht ernst gemeint sein.
Dann würde jeder Kunde einen Sachmangel reklamieren, weil der Klingelton zu leise, weil kein mp3 als SMS Ton möglich ist...usw! Hätte einem der Verkäufer doch sagen müssen!!
Na wo soll das bitte hinführen!!
Jeder KUNDE hat auch eine Informationspflicht, wenn er etwas wissen möchte, dann muß er fragen!
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[3.1.1] nucleardirk antwortet auf collt
30.06.2010 20:40
naja, aber ein "mp3 kann nicht als klingelton verwendet werden" zieht keine ungewollten kosten nach sich. ich finde Du hast schon recht mit dem was Du sagst - aber es passt meiner meinung nach nicht zum eigentlichen problem.
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[3.1.1.1] aber beim IPhone...
nucleardirk antwortet auf nucleardirk
30.06.2010 20:43
würde keiner auf die Idee kommen es zu reklamieren nur weil die aktivierung des webcam-chats SMS nach UK auslöst....

mit aplle jüngern kann man es wohl machen;)

ne, aber im ernst - findet Ihr dass man das auch hätte wissen müssen / können?

Meiner Meinung nach ist das nämlich ein ähnliches Problem, das IPhone verursacht Kosten ohne dass man es wirklich weiss (es sagt zwar eine SM wird versandt, aber warum, wieso etc nicht - und auch nicht dass diese nach UK geht).

Hier sind eindeutig die Herstekler gefordert!
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[3.1.2] jazzy antwortet auf collt
02.07.2010 01:05
Dafür gibt es das rechtliche Konstrukt der „durchschnittlichen Beschaffenheit“.
Wenn ein Großteil aller Handys per Bluetooth Dateien versenden und empfangen kann, dann muß ein Handy, daß mit der Bluetooth-Eigenschaft wirbt, das eben auch können.
Tut es das nicht, muß der Verkäufer den Kunden darauf hinweisen.

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[3.2] jazzy antwortet auf arndt1972
02.07.2010 00:56
Benutzer arndt1972 schrieb:

Meine Frau, die Rechtsanwältin ist, lacht sich bei so etwas immer kaputt und sagt "Lustig wenn Laien meinen, daß Sie Anwalt spielen können. Wenn alles so klar und einfach ist, warum mußte ich dann jahrelang studieren?!".

Um parasitär auf Kosten der Allgemeinheit von durch anderen Parasiten absichtlich unverständlich geschriebenen Gesetzestexten profitieren zu können.


Jazzy