Benutzer DocWirsIng schrieb:
Benutzer writetome schrieb:
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,
Wo steht'n das? Also in den Mietbedingungen steht davon nix,...
http://www.eplus.de/download/pdf/agb/AGB_Handy-Miete_200808.pdf
da stehn aber einige andere UNSCHÖNE Dinge drin!
Man darf niemand anderem den Mietgegenstand leihen oder zur Nutzung überlassen. Ich dürfte also weder Lebenspartner oder Kinder damit telefonieren lassen, auch der Kumpel darf abends in der Kneipe damit nicht telefonieren wenn sein Akku leer ist...
Der Versicherungsschutz ist auch MEHR als fraglich!
Irgendjemand hatte hier das Beispiel Platzregen -> Wasserschaden gebracht. Dazu die AGB: 2.1e) "das Mietgegenstand beim Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern," ich würde bei diesen AGB an Stelle von E+ nicht zahlen schließlich wurde "das Mietgegenstand" nicht mit einem Kondom gegen Regen (schädigender Witterungseinfluß) geschützt.
Bei Verlust ist man E+ schadensersatzpflichtig, bei Diebstahl ist es in meinen Augen offen was passiert.
Auch super:
Bei Zahlungsverzug oder Nutzungsüberlassung an einen Dritten kann E+ den Mietvertrag zudem kündigen und trotzdem 75% des Mietpreises der Restlaufzeit als Schadensersatz fordern...
so und zudem mit einigen haarsträubenden Satzbaufehlern geht es immer weiter...
da kann man nur viel Spaß beim Mieten wünschen....