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Was machen die hinterher damit?


30.09.2008 16:03 - Gestartet von DocWirsIng
Was macht E+ mit den Massen von Handys nach der Rückgabe?
Verkaufen? Bei eBay? Mit den persönlichen Daten der Nutzer? Oder wird jedes Gerät einzeln aufbereitet?

Man darf gespannt sein! Ich wette: Die Teile werden dem "Mieter" geschenkt noch bevor die 24 Monate ablaufen - vielleicht ja als VVL-Bonus =)
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[1] writetome antwortet auf DocWirsIng
30.09.2008 16:08
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,
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[1.1] interessierter_Laie antwortet auf writetome
30.09.2008 16:14
Benutzer writetome schrieb:
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,

Warum nicht?

Geleaste Autos oder (vllt. etwas passender) Computer werden danach auch nicht zwangsläufig verschrottet.
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[1.1.1] writetome antwortet auf interessierter_Laie
30.09.2008 16:57
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Benutzer writetome schrieb:
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,

Warum nicht?

Geleaste Autos oder (vllt. etwas passender) Computer werden danach auch nicht zwangsläufig verschrottet.

Warum weiß ich nicht. So ist aber die Aussage von E-Plus. Es gebe rechtliche Hintergrunde die einen Verkauf nicht möglich machen.
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[1.2] DocWirsIng antwortet auf writetome
30.09.2008 16:23
Benutzer writetome schrieb:
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,

Wo steht'n das? Also in den Mietbedingungen steht davon nix,...

http://www.eplus.de/download/pdf/agb/AGB_Handy-Miete_200808.pdf

Weiß noch jemand, wie das früher bei mobilcom war? Die hatten doch früher auch sone Mietgeschichte, oder?
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[1.2.1] interessierter_Laie antwortet auf DocWirsIng
30.09.2008 16:59
Benutzer DocWirsIng schrieb:
Benutzer writetome schrieb:
Die Geräte müssen entsorgt werden. Ein Verkauf oder eine Nutzung ist nicht zulässig nach Rückgabe,

Wo steht'n das? Also in den Mietbedingungen steht davon nix,...

http://www.eplus.de/download/pdf/agb/AGB_Handy-Miete_200808.pdf

da stehn aber einige andere UNSCHÖNE Dinge drin!

Man darf niemand anderem den Mietgegenstand leihen oder zur Nutzung überlassen. Ich dürfte also weder Lebenspartner oder Kinder damit telefonieren lassen, auch der Kumpel darf abends in der Kneipe damit nicht telefonieren wenn sein Akku leer ist...

Der Versicherungsschutz ist auch MEHR als fraglich!
Irgendjemand hatte hier das Beispiel Platzregen -> Wasserschaden gebracht. Dazu die AGB: 2.1e) "das Mietgegenstand beim Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern," ich würde bei diesen AGB an Stelle von E+ nicht zahlen schließlich wurde "das Mietgegenstand" nicht mit einem Kondom gegen Regen (schädigender Witterungseinfluß) geschützt.
Bei Verlust ist man E+ schadensersatzpflichtig, bei Diebstahl ist es in meinen Augen offen was passiert.

Auch super:
Bei Zahlungsverzug oder Nutzungsüberlassung an einen Dritten kann E+ den Mietvertrag zudem kündigen und trotzdem 75% des Mietpreises der Restlaufzeit als Schadensersatz fordern...

so und zudem mit einigen haarsträubenden Satzbaufehlern geht es immer weiter...

da kann man nur viel Spaß beim Mieten wünschen....
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[1.2.1.1] writetome antwortet auf interessierter_Laie
30.09.2008 17:02
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Der Versicherungsschutz ist auch MEHR als fraglich! Irgendjemand hatte hier das Beispiel Platzregen -> Wasserschaden gebracht. Dazu die AGB: 2.1e) "das Mietgegenstand beim Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern," ich würde bei diesen AGB an Stelle von E+ nicht zahlen schließlich wurde "das Mietgegenstand" nicht mit einem Kondom gegen Regen (schädigender Witterungseinfluß) geschützt. Bei Verlust ist man E+ schadensersatzpflichtig, bei Diebstahl ist es in meinen Augen offen was passiert.

Es ist keine Versicherung. E-Plus verzichtet nur auf Zahlung der Reparatur bei diesen Fällen.
Das die AGBs verdeutlichen müssen das man vernünftig mit dem Gerät umgeht ist ja wohl logisch.
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[1.2.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf writetome
30.09.2008 17:07
Benutzer writetome schrieb:
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Der Versicherungsschutz ist auch MEHR als fraglich! Irgendjemand hatte hier das Beispiel Platzregen -> Wasserschaden gebracht. Dazu die AGB: 2.1e) "das Mietgegenstand beim Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern," ich würde bei diesen AGB an Stelle von E+ nicht zahlen schließlich wurde "das Mietgegenstand" nicht mit einem Kondom gegen Regen (schädigender Witterungseinfluß) geschützt. Bei Verlust ist man E+ schadensersatzpflichtig, bei Diebstahl ist es in meinen Augen offen was passiert.

Es ist keine Versicherung. E-Plus verzichtet nur auf Zahlung der Reparatur bei diesen Fällen.
Dann ist halt die kostenlose Reparatur mehr als fraglich.
(letztendlich ist das in meinen Augen dann doch eine Versicherung gegen kostenpflichtige Reperaturen - aber lassen wir diese Wortklaubereien)

Mein Fazit:
klingt erstmal nach einem brauchbaren Angebot, aber mit diesen AGB würde ich das Angebot NIEMALS nutzen
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[1.2.1.1.1.1] casius antwortet auf interessierter_Laie
30.09.2008 22:34
Benutzer interessierter_Laie schrieb:
Es ist keine Versicherung. E-Plus verzichtet nur auf Zahlung der Reparatur bei diesen Fällen.
Dann ist halt die kostenlose Reparatur mehr als fraglich. (letztendlich ist das in meinen Augen dann doch eine Versicherung gegen kostenpflichtige Reperaturen - aber lassen wir diese Wortklaubereien)

Mein Fazit:
klingt erstmal nach einem brauchbaren Angebot, aber mit diesen AGB würde ich das Angebot NIEMALS nutzen

Es zwingt dich ja auch keiner dieses zu nutzen! Es gibt genügend andere, welche schon ihr Handy aufgrund von Feuchtigkeitsschäden oder agr aufgrund von Sturzschäden mit der Miet - Versicherung im Geschäft abgegebn haben und dieses ersetzt bekommen haben! Hab ich auch selbst erfahren dürfen! Also würd ich an deiner Stelle mal lieber nicht mitreden, wenn du davon null Ahnung hast sondern nur irgendwelche ABG´s zietierst, welche mit Sicheren Umgang mit dem Mietgerät bitten .. raten ... wie auch immer!
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[1.2.2] Blobber antwortet auf DocWirsIng
30.09.2008 18:47
Benutzer DocWirsIng schrieb:


Weiß noch jemand, wie das früher bei mobilcom war? Die hatten doch früher auch sone Mietgeschichte, oder?

Die kamen in den Mitarbeiter Verkauf, habe damals von einem Bekannten ein AEG für 50 DM gekauft.

Bye
Ralf