Benutzer telekomflüchtling schrieb:
Der belegte Port führte zu einer Handlungsstarre sowohl im T-Laden als auch bei den Händlern: Das System nahm den Vertrag nicht an.
Das war doch nun schon geklärt. Deswegen kann auch von einer "Handlungsstarre im T-Laden" kaum die Rede sein. Die KÖNNEN Sie nicht schalten, wenn der Altanbieter auf dem Port sitzt.
Also nicht die Ungewissheit, ob der wankelmütige Kunde sich es doch noch mal anders überlegt, sondern die Halsstarrigkeit des Systems und derer, die so was einrichten.
Auch das sollte schon klar geworden sein. Es kommt ziemlich häufig vor, dass ein Altanbieter dem kündigungswilligen Kunden während der Kündigungszeit ein Angebot unterbreitet und oft genug geht dann der Kunde auch darauf ein - egal, ob das jetzt in Ihrem Fall zutrifft oder nicht.
Was macht es dann für einen Sinn, bei der Telekom 3 Monate vorher die Pferde scheu zu machen, für eine Aktion, die nur Minuten dauert und die ggf. wieder rückgängig gemacht wird.
Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, dass es besser ist, wenn der neue Anbieter erst dann tätig wird, wenn der alte Vertrag auch tatsächlich beendet wurde.
Auch wenn ma der Telekom gegenüber sehr positiv eingestellt ist, kann man die Fehler und Kundenfeindlichkeit nicht einfach wegreden. Wobei ich dabei am wenigsten die Mitarbeiter mit Kundenkontakt meine. Die geben sich in aller Regel viel Mühe, um das was an höherer Stelle verzapft worden ist wieder gerade zu biegen.
Also bisher haben Sie noch von keinem Fehler der Telekom berichtet, der in deren Verantwortungsbereich lag. Im hier besprochenen Fall liegt der offensichtlich ausschließlich beim Altanbieter.
Ich denke, es muss jetzt nicht ein drittes Mal dargelegt werden, warum die Telekom nicht tätig werden KANN.