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Schlichtweg illegal


03.12.2011 14:49 - Gestartet von ronfein
Dass einseitige Vertragsänderung in dem Fall nicht zulässig ist, dürfte allen Beteiligten bei Vodafone klar sein - falls nicht, diesbzgl. dürfen sich die Beteiligten schlichtweg nicht im unklaren sein. D.h. Vodafone führt ganz bewusst illegale Aktivitäten durch. Vermutlich allein um die Kunden zu betrügen. Damit die vermutete Betrugsabsicht nicht ganz so offensichtlich und somit justiziabel wird, verpackt man dies geschickt, so dass nur Kunden betrogen werden, welche nicht ganz so aufmerksam sind. Warum tut hier der Gesetzgeber nichts um diese Form der organisierten Kriminalität und kriminellen Vereinigungen Einhalt zu gebieten?
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[1] sipuma antwortet auf ronfein
03.12.2011 15:07
Ob das illegal ist, glaube ich eigentlich nicht. Ich vermute eher, dass das an der nichtvorhandenen Vertragsbindung liegt. Beide Seiten können monatlich Änderungen vornehmen oder soagr kündigen. man hat den Kunden ja über die Änderung informiert, auch wenn ich es in diesem Fall wirklich etwas frech von Vodafone finde.

Freunde machen die sich sicher nicht mit dieser Aktion.

Aber wiegesagt, wenn es keine Vertragsbindung gibt, gibt es auch kein Schutz vor Änderungen. Vodafone könnte theoretisch auch jeden Prepaidkunden ohne Grund kündigen.
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[1.1] ronfein antwortet auf sipuma
03.12.2011 16:15
Dein Glaube und Vermutungen sind schlichtweg falsch.

Lediglich Deine Aussage zur Kündigung ist nicht grundsätzlich falsch.
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[1.1.1] dr mobile antwortet auf ronfein
03.12.2011 16:44
es ist schon spannend... wenn das o2 oder E-Plus gemacht hätte wären schon mindestens 30 Einträge hier zu lesen mit den üblichen Phrasen... bei Vodafone bleibt alles ruhig... vor allem wäre es eine Headline bei teltarif.de und nicht eine Standardnachricht wie e Vodafone...
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[1.2] partyhase antwortet auf sipuma
03.12.2011 16:45

einmal geändert am 03.12.2011 16:47
Benutzer sipuma schrieb:
Beide Seiten können monatlich Änderungen vornehmen ...

Nein, das ist falsch! Änderungen an wesentlichen Vertragsbestandteilen (auch eine Prepaidkarte basiert auf einem Dienstleistungsvertrag!), und damit ist ein Tarifwechsel, der hier sogar Nachteile für den Kunden hat, immer eingeschlossen, bedürfen ausnahmslos der ausdrücklichen und nicht nur konkludenten Zustimmung des Verbrauchers als Vertragspartners. Eine Kündigung hingegen bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners, da es sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung handelt. Allergdings muss derjenige, der sie ausspricht, den Zugang beim Vertragspartner beweisen.


Vodafone könnte theoretisch auch jeden Prepaidkunden ohne Grund kündigen.

Ja, könnte Vodafone, aber dann würde das Guthaben ja eingefroren und man könnte es nicht so schön auf so perfide Weise über die monatlichen Grundgebühren dem Kunden aus der Tasche ziehen. Dies erfolgt nämlich immer in der Hoffnung, dass man damit durchkommt und der Kunde sich nicht beschwert und die Rückbuchung veranlasst.

Es ist wirklich Zeit, dass sich dieser Praktik einmal ein Verbraucherverband annimmt und Vodafone eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lässt.

Für mich ist Vodafone jetzt nach der dritten Aktion dieser Art absolut unten durch.
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[1.2.1] spaghettimonster antwortet auf partyhase
03.12.2011 20:18

2x geändert, zuletzt am 03.12.2011 20:37
Benutzer partyhase schrieb:
Änderungen an wesentlichen Vertragsbestandteilen (auch eine Prepaidkarte basiert auf einem Dienstleistungsvertrag!),

"Dienstvertrag".

und damit ist ein Tarifwechsel, der hier sogar Nachteile für den Kunden hat, immer eingeschlossen, bedürfen ausnahmslos der ausdrücklichen und nicht nur konkludenten Zustimmung des Verbrauchers als Vertragspartners.

Ausdrücklich zwar nicht. Bei Aldi muss ich mich ja auch nicht hinstellen und ausdrücklich sagen "Ich möchte das hier einkaufen" wie Loriot in Pappa ante Portas. Allerdings liegt im Nichts-Sagen keine Zustimmung, auch keine konkludente und auch nicht nach dieser SMS. Per AGB-Klausel kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen (§ 308 Nr. 5, hier wohl auch Nr. 4 BGB) auch ein Schweigen in eine Zustimmung umgedeutet werden. Eine solche Klausel sehe ich aber in den einschlägigen Vodafone-AGB (http://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf) nicht. Ziff. 1.2 regelt nur eine Änderung der Leistungs- und Produktbeschreibung, um die es hier nicht geht. Ziff 1.3 regelt die Änderung von Nutzungsentgelten, lässt aber als Grund nur eine Änderung des Steuersatzes oder von "Kosten für bestimmte Netzzugänge" zu. Das ist hier nicht ersichtlich, Vodafone hat auch nichts in der Art behauptet. Die Änderung ist daher nach meinem Dafürhalten sogar nach Vodafones hauseigenen AGB rechtswidrig. Normalerweise machen sich die Anbieter noch die Mühe, irgendeine unwirksame AGB-Klausel zusammenzuerfinden, auf die sich sich dann berufen.

Die Auffassung des freundlichen namenlosen Rechtsanwalts, bei dem ich nicht erkennen kann, dass er auch nur die AGB gelesen hat (auf die es im Zusammenhang mit Vertragsänderungen aber ankommt), teile ich auch insofern nicht, als man dagegen machtlos sei, auch wenn es prinzipiell lobenswert ist, dass Teltarif zumindest versucht hat externen Sachverstand einzuholen. Ein prophylaktisches Verbieten von Tarifänderungen geht zwar nicht, ist aber auch nicht notwendig, weil, wie der Rechtsanwalt sicher weiß, Vertragsänderungen überhaupt erst mal der Zustimmung aller Parteien bedürfen, die hier weder per AGB noch per SMS noch sonst erteilt wurde. Prozessual kann man als Privatmann selbstverständlich keine breitflächige Verbandsklage nach UWG/UKlaG durchführen (wohl kann man die Sache allerdings der Verbraucherzentrale und dem Wettbewerbsverband berichten, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschwerden überlegen, ob sie Vodafone anschießen). Allerdings kann man das als Betroffener für seinen eigenen Vertrag natürlich abmahnen und gerichtlich klären lassen, je nach Begehr per Zahlungs- oder Feststellungsklage. Das Prozesskostenrisiko dabei ist auch gering. Wem das wichtig ist, der kann das machen. Wer es nicht macht, dem ist es auch nicht wichtig, wovon ich bei Prepaid-Karten normalerweise ausgehe.

Für mich ist Vodafone jetzt nach der dritten Aktion dieser Art absolut unten durch.

Nur zu, leider hat die Telekom schon solche Aktionen gebracht (zB https://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/... ) und damit werden die Alternativen in puncto seriöse Anbieter eng bzw. ihre Anzahl läuft gegen Null, was ein generelles Branchenproblem ist. Die haben sich alle schon sowas geleistet und auch mehrfach, auch wenn du es bei Anbieter X vielleicht zufällig nicht mitbekommen hast. Die E-Netz-Anbieter sind eher noch schlimmer, vermutlich, weil sich da zur Dreistigkeit auch noch Unfähigkeit und Kostendruck gesellen. Letztlich ist man daher gezwungen, zwischen Pest und Cholera zu wählen.
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[1.2.1.1] partyhase antwortet auf spaghettimonster
03.12.2011 21:24

einmal geändert am 03.12.2011 21:36
Ok, beim Dienstvertrag hast Du mich erwischt. Lang, lang ist es her mit meinem BGB-Schein.

Eine Klausel in den AGB, die willkürliche wesentliche Änderungen des Vertrages durch einseitige Erklärung ermöglicht, würde als "überraschende Klausel" gelten und ganz schnell vom BGH kassiert werden. Das hat er bisher schon so gemacht und wird es auch weiterhin tun.

Was den Aldi-Vergleich betrifft, so hinkt er leider: zunächst zählt das natürlich zu den Alltagsgeschäften, die auch ohne ausdrückliche Abgabe des Angebots und Annahme bindend sind, sobald Leistung und Gegenleistung vollbracht wurden. Leistung und Gegenleistung sind hier die konkludenten Willenserklärungen. Wer die Ware zur Kasse mitnimmt und dort bezahlt, dem gehört sie anschließend. Bei Vodafone geht es aber um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, mit fast schon Dauerschuldverh­ältnischarakter. Wenn sich hier die Konditionen plötzlich ändern, so muss das nicht nur angekündigt, sondern von der anderen Seite auch abgenickt werden. Ein passenderer Vergleich wäre, wenn Aldi eine EC-Lastschrift-Buchung einfach eine Woche nach dem Einkauf nochmal mit den dann aktuellen Preisen bewerten würde und die Differenz dann vom Konto einziehen würde. Da wärst Du genauso überrascht, wenn der letzte Einkauf statt 30 Euro, wie auf Deinem Bon, dann mit bspw. 30+15 Euro vom Bankkonto eingezogen werden würde.

Der Link zum Urteil ist ja mal richtig geil! Obwohl die Telekom damit schon einmal so richtig derbe auf die Schnauze gefallen ist, probiert es Vodafone dennoch?

Wie blöd muss man sein?

Oder anders gefragt: wie sehr muss es Vodafone aus finanzieller oder bilanzieller Sicht nötig haben, diese Machenschaften einzusetzen.

Ich denke aber, das Vodafone damit erst aufhören wird, wenn:
a) die Verbraucherzentrale sie verklagt hat oder
b) sie jemand wegen versuchten Betruges und Unterschlagung richtig verknackt hat.
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[1.2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf partyhase
03.12.2011 23:24

2x geändert, zuletzt am 03.12.2011 23:30
Benutzer partyhase schrieb:
...

Du wirfst ganz unterschiedliche Fragen der

a) AGB-Einbeziehungsmöglichkeiten (§ 305 BGB),
b) verschiedenen Inhaltskontrollvorschriften (§ 308 Nr. 4 und § 305c BGB),
c) der Art einer erforderlichen Zustimmung des Kunden ("ausdrücklich", "konkludent" usw.) und
d) der Vertragsart ("Dauerschuldverhältnis", "Dienstvertrag" usw.)

in Abwesenheit einer einzigen Quellenangabe für deine Postulate in einen großen Kochtopf, rührst kräftig um und präsentierst dann das Ergebnis, das, auch noch mit Nicht-Volljuristen, zu diskutieren ich mir - bitte sieh es mir nach - wegen Zeitverschwendung erspare.

Der Link zum Urteil ist ja mal richtig geil!

Nicht wirklich, ich wollt's nämlich auch mal lesen und es ist anscheinend nur ein Anerkenntnisurteil (dh ohne richterliche Entscheidung zur Sache). Mein Link sollte nur zeigen, dass die Telekom auch nicht besser ist.
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[1.2.1.1.1.1] partyhase antwortet auf spaghettimonster
03.12.2011 23:56
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Nicht wirklich, ich wollt's nämlich auch mal lesen und es ist anscheinend nur ein Anerkenntnisurteil (dh ohne richterliche Entscheidung zur Sache). Mein Link sollte nur zeigen, dass die Telekom auch nicht besser ist.

Wie sollte man ein Anerkenntnisurteil anders verstehen, als "Ich gebe kleinlaut bei" oder "Elvis has left the building!"? Wenn man keine Chance mehr sieht, den Rechtsstreit zu gewinnen, dann gibt man besser auf (bevor es noch teurer wird).
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[1.2.1.1.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf partyhase
04.12.2011 01:10

3x geändert, zuletzt am 04.12.2011 01:19
Benutzer partyhase schrieb:
Wie sollte man ein Anerkenntnisurteil anders verstehen, als "Ich gebe kleinlaut bei"

Das kann der Grund sein, muss aber nicht. Ich kenne einen ehemaligen Angeklagten in Bonn, der in der Verhandlung plötzlich seinen - nicht aussichtslosen - Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen hat, weil angeblich der Staatsanwalt unerträglich stank. Wie du dir denken kannst, hat er das nicht zu Protokoll gegeben. Selbst wenn, kann es sein, dass die Aussichtslosigkeit auf irgendeinem Formfehler, einer unverhältnismäßig teuren Beweisaufnahme oder einem irrationalen Sinneswandel des Mandanten beruht und nicht darauf, dass der andere in der Sache Recht hat. Das passiert gar nicht so selten.
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[2] rudiradler antwortet auf ronfein
03.12.2011 20:37
Benutzer ronfein schrieb:
Dass einseitige Vertragsänderung in dem Fall nicht zulässig ist, dürfte allen Beteiligten bei Vodafone klar sein - falls nicht, diesbzgl. dürfen sich die Beteiligten schlichtweg nicht im unklaren sein. D.h. Vodafone führt ganz bewusst illegale Aktivitäten durch. Vermutlich allein um die Kunden zu betrügen. Damit die vermutete Betrugsabsicht nicht ganz so offensichtlich und somit justiziabel wird, verpackt man dies geschickt, so dass nur Kunden betrogen werden, welche nicht ganz so aufmerksam sind. Warum tut hier der Gesetzgeber nichts um diese Form der organisierten Kriminalität und kriminellen Vereinigungen Einhalt zu gebieten?

Weil es Steuereinnahmen bringt und einigen Politikern vielleicht später einen gutbezahlten Job beim Mobilfunker. Beim letzten Mal hat Vodafone mich um satte 7,50 Euro beklaut, dann muß ich jetzt extra wieder alle Simkarten kontrollieren und hoffen, dass ich diesmal nicht zu den Opfern gehöre.

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[2.1] partyhase antwortet auf rudiradler
03.12.2011 21:28
Benutzer rudiradler schrieb:
Beim letzten Mal hat Vodafone mich um satte 7,50 Euro beklaut, dann muß ich jetzt extra wieder alle Simkarten kontrollieren und hoffen, dass ich diesmal nicht zu den Opfern gehöre.

Jepp, genau so ist es. Ein kurzer Blick in die Rubrik "Mein Tarif" unter "Mein Vodaföhn" für jede Sim-Karte sollte aber reichen. Zur Zeit schaue ich auch alle 48h kurz nach, bevor mir Vodafone wieder versucht mein Guthaben zu stehlen!
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[2.2] DenSch antwortet auf rudiradler
03.12.2011 23:35
Benutzer rudiradler schrieb:

Weil es Steuereinnahmen bringt und einigen Politikern vielleicht später einen gutbezahlten Job beim Mobilfunker. Beim letzten Mal hat Vodafone mich um satte 7,50 Euro beklaut, dann muß ich jetzt extra wieder alle Simkarten kontrollieren und hoffen, dass ich diesmal nicht zu den Opfern gehöre.




Wie oft kontrolleirst du die (vielen?) Sim Karten?
Denn ne Kündigung des Prepaid-"Vertrages" kommt per SMS ...
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[2.2.1] rudiradler antwortet auf DenSch
04.12.2011 00:14
Benutzer DenSch schrieb:
Wie oft kontrolleirst du die (vielen?) Sim Karten? Denn ne Kündigung des Prepaid-"Vertrages" kommt per SMS ...

Alle paar Monate mal wenn ich sie nutze. Kündigung per Sms ist rechtlich unsauber, die Kündigung ist nur rechtswirksam, wenn ich sie bis auf mein Endgerät zugestellt bekomme, kommt keine Sms an, so bedeutet die Deaktivierung der Nummer Vertragsbruch und Leistungsverweigerung und ggf Enteignung der Nummer. Werde mich nach und nach von Prepaid Sims trennen und nur noch zwei oder drei Verträge nutzen.

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[2.2.1.1] Nato antwortet auf rudiradler
04.12.2011 10:13
Dass eine gewisse Illegalität oder zumindest das "Agieren im rechtlichen Graubereich" eine weit verbreitete gesellschaftliche Selbstverständlichkeit geworden ist, finde ich schlimm und nervt mich. Man kann nichts mehr laufen lassen.
Habe ein wöchentliches Zeitkontingent eingerichtet, in dem ich kontrolliere.
Es gab Zeiten, da habe ich mir am Jahresende keine grossen Gedanken um meine Autoversicherung gemacht. Jetzt wollten sie für 2012 120 Euro mehr. Gewechselt, jetzt zahle ich 2012 4 Euro weniger als 2011.

Gruss Nato
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[2.2.1.1.1] rudiradler antwortet auf Nato
04.12.2011 22:22
Benutzer Nato schrieb:
Dass eine gewisse Illegalität oder zumindest das "Agieren im rechtlichen Graubereich" eine weit verbreitete gesellschaftliche Selbstverständlichkeit geworden ist, finde ich schlimm und nervt mich. Man kann nichts mehr laufen lassen. Habe ein wöchentliches Zeitkontingent eingerichtet, in dem ich kontrolliere.
Es gab Zeiten, da habe ich mir am Jahresende keine grossen Gedanken um meine Autoversicherung gemacht. Jetzt wollten sie für 2012 120 Euro mehr. Gewechselt, jetzt zahle ich 2012 4 Euro weniger als 2011.

Ich hab mir gestern mal meine Privathaftpflichtversicherung vorgenommen. Mittlerweile gibt es die vierfache Versicherungssumme zum halben Preis, da lohnt sich ein Wechsel, genauso wie sich alle paar Jahre der Wechsel des Telefonanbieters und Stromanbieters lohnen kann...

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[2.2.1.1.1.1] Nato antwortet auf rudiradler
06.12.2011 10:59

Benutzer Nato schrieb:
Es gab Zeiten, da habe ich mir am Jahresende keine grossen Gedanken um meine Autoversicherung gemacht. Jetzt wollten sie für 2012 120 Euro mehr. Gewechselt, jetzt zahle ich 2012 4 Euro weniger als 2011.

Ich hab mir gestern mal meine Privathaftpflichtversicherung vorgenommen. Mittlerweile gibt es die vierfache Versicherungssumme zum halben Preis, da lohnt sich ein Wechsel, genauso wie sich alle paar Jahre der Wechsel des Telefonanbieters und Stromanbieters lohnen kann...

Jetzt hat die Kundenrückgewinnung meiner alte Autoversicherung angerufen, sie würden mir von den 120€ Mehrkosten im nächsten Jahr 100 erlassen.
Zu spät.....................

Nato
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[3] Beschder antwortet auf ronfein
04.12.2011 11:47
Illegal ist es erstmal garnicht!

Da es sich um ein Prepaid-Produkt handelt können beide Seiten ohne eine Frist kündigen. Hier wird eine Änderungskündigung vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.

Also immer schön den Ball flach halten! Wenn man keine Ahnung hat muss man das nicht allen kundtun.

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[3.1] bartd antwortet auf Beschder
04.12.2011 12:25
Benutzer Beschder schrieb:
>...
Da es sich um ein Prepaid-Produkt handelt können beide Seiten ohne eine Frist kündigen. Hier wird eine Änderungskündigung vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.
>...
das setzt voraus, daß es sich um ein dauerschuldverhältnis handelt...
es ist aber nicht (höchstrichterlich) geklärt, ob es sich bei prepaid-verträgen um ein dauerschuldverhältnis handelt!!!
die finanzverwaltung vertritt z.b. die auffassung: NEIN
[siehe a.coenenberg: bmbf-schreiben vom 20.06.05 iv b 2 ...]
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[3.2] qw antwortet auf Beschder
04.12.2011 12:38
Benutzer Beschder schrieb:
Illegal ist es erstmal garnicht!

Da es sich um ein Prepaid-Produkt handelt können beide Seiten ohne eine Frist kündigen. Hier wird eine Änderungskündigung vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.

Also immer schön den Ball flach halten! Wenn man keine Ahnung hat muss man das nicht allen kundtun.


Die Frist beträgt einen Monat. Zudem ist sehr fraglich, ob Vodafone wirklich eine Änderungskündigung vornehmen darf, wenn sie die geänderten tarife anderen Kunden und Neukunden immernoch selbstverständlich anbieten.
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[3.3] ronfein antwortet auf Beschder
04.12.2011 14:07
Benutzer Beschder schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat muss man das nicht allen kundtun.

Warum schreibst Du dann hier?
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[3.4] partyhase antwortet auf Beschder
04.12.2011 15:25

3x geändert, zuletzt am 04.12.2011 17:45
Benutzer Beschder schrieb:
Illegal ist es erstmal garnicht!

Ach nein, und warum wurde der rosa Riese dann schon 2006 genau wegen diesen "ungefragten Tarifwechseln" rechtskräftig verurteilt?


Da es sich um ein Prepaid-Produkt handelt können beide Seiten ohne eine Frist kündigen. Hier wird eine Änderungskündigung vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.

Lies nochmal die beiden SMS und dann sage mir, wo dort eine Änderungskündigung versteckt ist.

SMS 1: "Ab 26.11 profitieren Sie automat. für nur 1,50 mtl. von den Vorteilen des CalllYa-Open End Talk & SMS Tarifs. Wenn Sie keine Umstellung in den Tarif CalllYa-Open End Talk & SMS wünschen teilen Sie dies bitte unter der 22911 mit. Ihr CallYa-Team"

SMS 2: "Lieber CallYa-Kunde, wir haben den Basispreis für CallYa OpenEnd Talk&SMS abgebucht. Sie können den Tarif in Kürze nutzen. Viele Grüße. Ihr CallYa-Team"

Richtig, da ist nämlich nirgends von einer Kündigung die Rede. Dumm nur, dass immer ein Kündigungsteil enthalten muss, sonst wäre es ja keine Änderungskündigung. ;)

Also immer schön den Ball flach halten! Wenn man keine Ahnung hat muss man das nicht allen kundtun.

Das gebe ich so gerne ungeprüft an Dich zurück! :)
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[3.4.1] zodiak antwortet auf partyhase
04.12.2011 17:45
Vodafone stellt hier offensichtlich nur Karten um, die schon lange nicht mehr genutzt wurden. Ich habe diese SMS auf 2 Karten bekommmen, die ich schon über 6 Monate nicht mehr aktiv genutzt habe. Damit ist doch das Ziel klar. Durch den Tarifwechsel, der einem Wenignutzer nichts bringt, soll das Guthaben abgeschmolzen werden. Warum wird sonst ein ganz normaler 5/15 Tarif ohne Grundpreis in diesen für normale Kunden nicht mehr erhältlichen Tarif mit 1,50 euro Monatspreis umgestellt? Ein Richter würde hier urteilen, das der Anbieter sich durch solche Praxis einen Vermögensvorteil verschaffen möchte, der einem nicht zusteht. Der ahnungslose Wenignutzer, der seine Karte irgendwann anschaltet stellt fest, dass das Guthaben weg ist. Wie würdet ihr das bezeichnen?
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[3.4.1.1] partyhase antwortet auf zodiak
04.12.2011 17:47
Benutzer zodiak schrieb:
Wie würdet ihr das bezeichnen?

Betrug (§ 263 StGB)
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[3.4.1.2] rudiradler antwortet auf zodiak
04.12.2011 22:37
Benutzer zodiak schrieb:
Vodafone stellt hier offensichtlich nur Karten um, die schon lange nicht mehr genutzt wurden. Ich habe diese SMS auf 2 Karten bekommmen, die ich schon über 6 Monate nicht mehr aktiv genutzt habe. Damit ist doch das Ziel klar. Durch den Tarifwechsel, der einem Wenignutzer nichts bringt, soll das Guthaben abgeschmolzen werden. Warum wird sonst ein ganz normaler 5/15 Tarif ohne Grundpreis in diesen für normale Kunden nicht mehr erhältlichen Tarif mit 1,50 euro Monatspreis umgestellt? Ein Richter würde hier urteilen, das der Anbieter sich durch solche Praxis einen Vermögensvorteil verschaffen möchte, der einem nicht zusteht. Der ahnungslose Wenignutzer, der seine Karte irgendwann anschaltet stellt fest, dass das Guthaben weg ist. Wie würdet ihr das bezeichnen?

Betrug! Vertragsbruch! Enteignung! Vorteilsnahme! Juristisch gesehen mögen diese Begriffe eine andere Bedeutung als in der Alltagssprache haben. Wenn Vodafon irgendetwas an meinen Verträgen ändern möchte, dann muß mir das schriftlich per Briefpost zugestellt werden, weil Sms nicht immer zuverlässig ankommen und ein ständiges Inbetriebhalten aller Handys absolut unzumutbar ist...

Allein durch die Diskussion hier bin ich übrigens so satt von diesem Laden, dass ich keine neuen Simkarten mehr anschaffen werde.

Ich habe absolut keine Lust, ständig gegen die vielfachen Abzockversuche zu kämpfen.

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[3.4.1.3] Christian_Wien antwortet auf zodiak
08.12.2011 22:36
Benutzer zodiak schrieb:

Ein Richter würde hier urteilen, das der Anbieter
sich durch solche Praxis einen Vermögensvorteil verschaffen möchte, der einem nicht zusteht. Der ahnungslose Wenignutzer, der seine Karte irgendwann anschaltet stellt fest, dass das Guthaben weg ist. Wie würdet ihr das bezeichnen?


Der Hintergrund und das Ziel der Aktion sind klar.
Vodafone spekuliert hier sicher damit, daß kaum jemand wegen vielleicht € 15,-- große juristische Aktionen setzen wird.
Und wer sich massiv beschwert und vielleicht doch ein größeres Guthaben hatte, dem kann man es mit Kulanz wieder zurückbuchen.
Die anderen Kunden will Vodafone sowieso eher loswerden um wahrscheinlich wieder Rufnummern für "besser" nutzende/zahlende Kunden freizubekommen.
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[3.5] zodiak antwortet auf Beschder
04.12.2011 17:52
Benutzer Beschder schrieb:
Hier wird eine Änderungskündigung vorgenommen die man jedoch aus Kulanz zurücknimmt.

Da ist schlicht Blödsinn. In der SMS ist von einer Änderungskündigung nicht im Ansatz die Rede. Hier wir einfach ohne rechtliche Grundlage ein Tarifwechsel in einen kostenpflichten Tarif vorgenommen, um das Guthaben abzuschmelzen.