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Vertragsabschluss jetzt, Rufnr.mitnahme aber erst in 2 Monaten!?


20.02.2010 00:22 - Gestartet von christoph007
Wer kann folgende Frage beantworten:
Herr X hat seinen Mobilfunkvertrag zu Ende April 2010 gekündigt und möchte dann seine Rufnr. mitnehmen. Wäre es möglich jetzt die Aktionsflat für 39,95Euro abzuschließen mit Rufnr.mitnahme Ende April?
Mir ist bekannt, dass es bei Vodafone keine vorläufige Rufnr. gibt, die sofort geschaltet werden könnte und dann Anfang Mai die mitgenommene für den Vertrag aktiviert würde. Aber das ist auch gar nicht nötig, der jetzige Vertrag läuft ja noch bis Ende April. Die Frage ist nur ob so lang im Voraus (etwas mehr als 2 Monate) der Vertragsabschluss mit den jetzt gültigen Aktions-Konditionen möglich ist.
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[1] geekflyer antwortet auf christoph007
20.02.2010 03:11

einmal geändert am 20.02.2010 03:13
Ja, das geht auf jedenfall. Im entspr. Infofax (http://www.vodafone.de/infofaxe/101.pdf) steht folgendes auf Seite 2.
"Vodafone gestaltet Ihnen Wechsel und Rufnummern-Mitnahme so komfortabel wie möglich. Besuchen Sie einfach den
Vodafone-Shop oder Vodafone-Fachhändler in Ihrer Nähe.
Die Rufnummern-Mitnahme ist nur zum Ende des Laufzeitvertrages bei Ihrem bestehenden Mobilfunkanbieter
möglich. Sie können sie
􀂄 maximal 4 Monate vor diesem Termin und
􀂄 bis spätestens 4 Wochen nach diesem Termin beantragen.
Das Beste: Vodafone übernimmt dann alle weiteren Abwicklungsformalitäten für Sie und wenn Sie es
wünschen übermitteln wir auch Kündigung Ihres bestehenden Vertrages. Komfortabler kann der Wechsel für Sie
nicht sein."

Relevant ist dabei insbesondere, dass du maximal 4 Monate im VORAUS, aber spätestens 4 Wochen NACH Ende deiner alten Vertragslaufzeit den neuen Vertrag "beantragen" musst. Die ganzen Formalitäten, also Vertragsantrag, Rufnummernmitnahme füllst du direkt vor Ort im Vodafone Shop aus und bekommst dementsprechend auch die am jeweiligen Tag (der Tag an dem du im Vodafone Shop bist) gültigen Konditionen.

Da dein alter Vertrag ja noch 8 Wochen läuft, bist du auch voll innerhalb der o.g. Fristen.
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[1.1] sipuma antwortet auf geekflyer
20.02.2010 09:51
Die Frage ist aber, ob für die zeitlich begrenzte Aktion das Auftragsdatum oder das Aktivierungsdatum ausschlaggebend ist!
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[1.1.1] christoph007 antwortet auf sipuma
20.02.2010 13:20
Benutzer sipuma schrieb:
Die Frage ist aber, ob für die zeitlich begrenzte Aktion das Auftragsdatum oder das Aktivierungsdatum ausschlaggebend ist!

Genau. Logisch wäre wenn die Konditionen gelten zu denen man den Vertrag abschließt. Aber nicht alles ist logisch...

Zusätzlich wäre noch interessant ob der Vertrag auch gewerblich/selbstständig genutzt werden darf oder ob das in den AGB ausgeschlossen ist. Mal suchen...
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[2] jonasm antwortet auf christoph007
20.02.2010 10:27
Bei Vodafone ist eine nachträgliche MNP nicht möglich. Leider!
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[2.1] juniorxxl antwortet auf jonasm
21.02.2010 08:44
Benutzer jonasm schrieb:
Bei Vodafone ist eine nachträgliche MNP nicht möglich. Leider!

sry die aktion würdest du nicht bekommen, aber für den preis würde ich auf die nummer verzichten. läufst du halt bis april mit 2 nummern oder hoffst das die aktion verlängert wird (gab ja andeutungen dafür).