Benutzer sipuma schrieb:
Die Frage ist aber, ob für die zeitlich begrenzte Aktion das Auftragsdatum oder das Aktivierungsdatum ausschlaggebend ist!
Genau. Logisch wäre wenn die Konditionen gelten zu denen man den Vertrag abschließt. Aber nicht alles ist logisch...
Zusätzlich wäre noch interessant ob der Vertrag auch gewerblich/selbstständig genutzt werden darf oder ob das in den AGB ausgeschlossen ist. Mal suchen...