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Großer Wirbel


15.03.2010 09:52 - Gestartet von niveaulos
Ich erinnere mich, dass der Mann damas einen Riesenwirbel quer durch sämtliche relevanten Meduen gemacht hat - die Seriösität hat damals nur keiner der Artikel je groß in Zweifel gezogen, an eine bemerkenswerte Nachberichterstattung erinnere ich mich auch nicht. Vielleicht wäre es mal im Rahmen der journalistischen Pflichten, solchen Heinis überhaupt keinen großen Rahmen zu bieten.
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[1] telenickel antwortet auf niveaulos
15.03.2010 10:10

7x geändert, zuletzt am 15.03.2010 10:27
Ich wäre mit pauschaler Verurteilung etwas vorsichtiger. Man weiss nicht, ob die Justiz vielleicht die Konten nach dem "Geschicklichkeitsspiel" einfach gesperrt hat, wegen unerlaubten Glückspiels und danach Anklage wegen Betruges erhob, weil dieser natürlich ohne einen Gegenwert nicht sein Haus rausgeben möchte. (Der Betreffende wird sicher die Losteilnehmer darüber auch informiert haben). Solche "kleinen unwesentlichen" Details werden zur Stimmungsmache dann gern auch mal gegenüber der Presse einfach weggelassen. Er war halt dran, weil er sich erlaubte, gegen das Glücksspielmonopol anzutreten und da stand die Justiz schon auf der Matte. Ich traue der Justiz hier alles zu. Wäre nicht das erste Mal, wo erst Konten gesperrt wurden und danach noch frech Betrugsanklage erhoben wird, weil der Deliquient >>> nach Kontensperrung <<< nicht zahlen kann. Sowas wird gern auch in Steuerstrafermittlungen praktiziert, um den Deliquienten williger zu machen, auch wenn es danach zur "kleinlauten" Einstellung in der Steuerstrafsache kommt, wird der Deliquient dann doch noch wegen angeblichen Betruges vor Gericht gezerrt. Man will ja, auf Teufel komm raus, auf jeden Fall das Gesicht waren. Wäre nicht der erste Fall.
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[1.1] Telly antwortet auf telenickel
15.03.2010 10:30
Also das mit den Verlosungen habe ich auch teilweise mitbekommen. Das erste Mal hörte ich persönlich von Fällen aus Österreich.

Ich finde das grundsätzlich eine richtig coole Idee. Doch das deutsche "Lotteriegesetz" spricht scheinbar dagegen.

Ich wäre dafür, wenn solche Lotterien künftig möglich wären und zwar über einen "geprüften" Notar abzuwickeln. Wie ich das "geprüft" meine, weiß ich selbst nicht ;-) Jedoch sollte der Betrag für die Gewinnlose auf einem Treuhandkonto zwischengeparkt werden, bis zu dem Zeitpunkt, wo die Verlosung auch tatsächlich zustande kommt und ein Gewinner ermittelt wurde und auch die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. Nur so macht das in meinen Augen Sinn.

Telly