Zunächst mal, damit Du nicht denkst, ich würde hier "falsche" Partei ergreifen. Ich persönlich finde auch, dass diese Gewinnspiele grundsätzlich erlaubt sein sollten.
Es sollte allerdings einen "Treuhänder" geben, wo die Einnahmen aus den Losverkäufen erstmal hinfließen. Also Überweisung auf ein entsprechendes Konto wo der Hausbesitzer erst nach Eigentümerübertragung im Grundbuch drauf zugreifen kann. Schließlich muss gewährleistet sein, dass die Loskäufer ihr Geld zurückbekommen, wenn es mangels Interessenten keine Verlosung gibt.
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Jetzt zu Deinem Posting - dabei werde ich jetzt nicht selbst recherchieren und unterstellen, dass Du hier richtig zitierst hast.
Benutzer telenickel schrieb:
Zitat aus gomopa.net: " „Wir haben nicht geprüft, ob das Hausgewinnspiel von Herrn Stiny rechtswidrig ist. Wir wollten es einfach nur aus politischen Gründen aus dem Internet haben."
Das ist allerdings ein starkes Stück. Von wem stammt jetzt dieses Zitat genau? Name und Position im vorliegenden Fall, bitte.
Auf die, noch immer weiter nach strafbaren Handlungen des Herrn Stiny suchende Frage der Staatsanwältin, ob das Spiel der Gewerbeordnung unterliegt, erklärte Fischer eindeutig: „Nein, es handelt sich um ein einmaliges, privates Spiel, das nicht der Gewerbeordnung nach § 33 unterliegt."
Interessant... - Hier stellt sich in der Tat die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier eigentlich eine Bewährungsstrafe gegeben wurde.
Doch damit nicht genug: Der ehemalige Behördenmitarbeiter Voigt erklärte deutlich: „Herr Stiny hat sich sehr intensiv mit der Materie Glücksspiel/Geschicklichkeitsspiel auseinander gesetzt. Immer wieder suchte er den Kontakt zu der Behörde, um gemeinsam einen korrekten Weg zur Veröffentlichung finden zu können. Von der Behörde bekam er keine Hilfe."
Ebenfalls interessant. Wer war eigentlich Kläger in diesem Verfahren?
Wo sind nun die Berichterstatter, die im Vorfeld Herrn Stiny als ersten Hausgewinnspielbetreiber Deutschland zu einem „Betrüger" difamierten ?
Hat er das Geld eigentlich in der Zwischenzeit an die Loskäufer zurückgezahlt?
Wo ist jetzt eine Staatsanwaltschaft, die Klage gegen zwei Behörden (Mittelfranken und NRW) erhebt, wegen Amtsmissbrauch und Verschleuderung unserer Steuergelder?
Die Frage ist, auf welcher Grundlage er verurteilt wurde!
Erst wenn unstrittig ist, dass das Urteil falsch war, könnten die von Dir genannten Maßnahmen erfolgen.
Wo sind jetzt die Medien, die doch einer Aufklärungspflicht den Bürgern gegenüber nachkommen sollten.
Der Bericht von teltarif ist vom 29.03.2010. Also ganz aktuell. Was ist darin falsch aufgeführt?
Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene, ohne ordentliche Rechtsgrundlage, manipuliert, was ein rechtskundiger und rechtmäßig handelnder Bürger darf und was nicht ? Dann befinden wir uns im Mittelalter.
Das sagst Du jetzt. Aber irgendeine Grundlage muss das Gericht doch herangezogen haben.
Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene bestimmt, worüber öffentlich aufgeklärt wird und worüber nicht ? Wo ist die Pressefreiheit?
Hier müsstest Du das beweisen. Teltarif hat berichtet. Ob andere berichtet haben, weiß ich nicht. Ich mag auch nicht zusehr ins Thema einsteigen bzw. selbst recherchieren, da es mich nicht selbst betrifft.
Wie anders ist zu erklären, das vor Prozessbeginn große Schlagzeilen entstanden, wie z.B. „über 18000 Betrugsfälle" sind angeklagt und nach den ersten Prozesstagen gab es dann keine Schlagzeile aus den Erkenntnissen der Gerichtverhandlung: „die über 18000 Betrugsfälle reduziert auf sieben Personen, von denen sich zwei zurück gezogen haben und 5 erklärten, sie haben nur aufgrund der Aufrufe der Staatsanwaltschaft mitgemacht."
Bitte Belege und Quellen. Dein Beitrag unterstellt, dass die Leute eigentlich gar nicht klagen wollten und sich auch nicht betrogen fühlten. Nochmal: Haben sie ihr Geld in der Zwischenzeit zurückbekommen?
Armes Deutschland
Du erhebst schwere Vorwürfe gegen unsere Justiz und Presse. Mit diesem Anliegen obliegt es Dir, hier auch Beweise für Deine Aussagen zu bringen.
Telly