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Internetverlosung


31.03.2010 12:41 - Gestartet von telenickel
Zitat aus gomopa.net:
" „Wir haben nicht geprüft, ob das Hausgewinnspiel von Herrn Stiny rechtswidrig ist. Wir wollten es einfach nur aus politischen Gründen aus dem Internet haben."

Erklärte der Behördenmitarbeiter der Glücksspielaufsichtsbehörde Mittelfranken Fischer vor dem bayrischen Gericht am 26.03.2010. Angeblich soll V.Stiny im Januar 2009 ein gesetzeswidriges Glücksspiel im Internet veröffenlicht haben, indem er sein Haus in Baldham zum 1. Preis anbot. Seitdem begann eine öffentliche Hetzkampange gegen den unbescholtenen V. Stiny seitens der Behörden und der Staatsanwaltschaft.

Auf die, noch immer weiter nach strafbaren Handlungen des Herrn Stiny suchende Frage der Staatsanwältin, ob das Spiel der Gewerbeordnung unterliegt, erklärte Fischer eindeutig: „Nein, es handelt sich um ein einmaliges, privates Spiel, das nicht der Gewerbeordnung nach § 33 unterliegt."

Doch damit nicht genug:
Der ehemalige Behördenmitarbeiter Voigt erklärte deutlich: „Herr Stiny hat sich sehr intensiv mit der Materie Glücksspiel/Geschicklichkeitsspiel auseinander gesetzt. Immer wieder suchte er den Kontakt zu der Behörde, um gemeinsam einen korrekten Weg zur Veröffentlichung finden zu können. Von der Behörde bekam er keine Hilfe."

Rechtsanwältin Wotsch bestätigte vor dem Gericht: „Es war von vorneherein ein Geschicklichkeitsspiel, ein Wissensquiz, da eindeutig der Wissensanteil überwog und in der Endverlosung keine Verluste gemacht werden konnten. Es war niemals ein Glücksspiel."

Der Rechtsanwalt der Verteidigung führte noch aus, warum es sich auch niemals um ein „Gewinnspiel im Sinne des § 8a Rundfunkstaatsvertrages " handeln konnte. Dabei bezog er sich u.a. auf das Urteil des Bay.VGH vom 28.10,2009

Der Rundfunkstaatsvertrag erklärt seine Zuständigkeit für sogenannte Call-In-Gewinnspiele der Rundfunk- und Fernsehsender, die durch eine leichte, vorgeschobene Frage aus einem Glücksspiel ein Gewinnspiel machen.

Wo sind nun die Berichterstatter, die im Vorfeld Herrn Stiny als ersten Hausgewinnspielbetreiber Deutschland zu einem „Betrüger" difamierten ?

Wo ist jetzt eine Staatsanwaltschaft, die Klage gegen zwei Behörden (Mittelfranken und NRW) erhebt, wegen Amtsmissbrauch und Verschleuderung unserer Steuergelder?

Wo sind jetzt die Medien, die doch einer Aufklärungspflicht den Bürgern gegenüber nachkommen sollten.

Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene, ohne ordentliche Rechtsgrundlage, manipuliert, was ein rechtskundiger und rechtmäßig handelnder Bürger darf und was nicht ? Dann befinden wir uns im Mittelalter.

Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene bestimmt, worüber öffentlich aufgeklärt wird und worüber nicht ? Wo ist die Pressefreiheit?

Wie anders ist zu erklären, das vor Prozessbeginn große Schlagzeilen entstanden, wie z.B. „über 18000 Betrugsfälle" sind angeklagt und nach den ersten Prozesstagen gab es dann keine Schlagzeile aus den Erkenntnissen der Gerichtverhandlung: „die über 18000 Betrugsfälle reduziert auf sieben Personen, von denen sich zwei zurück gezogen haben und 5 erklärten, sie haben nur aufgrund der Aufrufe der Staatsanwaltschaft mitgemacht."

Armes Deutschland wir Bürger sollten darüber nachdenken, wie wir die Ausgaben unserer Steuergelder, die Vorgänge in unseren Behörden, Rechtsorganen und Pressestellen bürgerorientiert und tranzparent gestalten können !!

Vielleich zahlen wir deutschen Bürger zu viel, um die bisherigen Stellen zu finanzieren. Offensichtlich geht es bei der guten Bezahlung dieser mächtigen Stellen nur um persönliche berufliche Karrieren, indem man beweist, bei Entscheidungen über Leichen gehen zu können.

Objektivität und Gerechtigkeit ist da nicht mehr gefragt.

Und wen das jetzt nicht interessiert:
Irgendwann, zu irgendeinem Thema wird jeder einmal vor dieser Behördenwillkür stehen. Spätesten dann stellt jeder die Frage: „Wer hilft mir?"
Deshalb: Jetzt ist Solidarität gefragt: Dieser Markt der Hausgewinnspiele in Deutschland ist verfassungskonform, und für jeden Bürger äußerst dienlich, ja t.w sogar Existenz rettend.!!

Meggi Erwig"

In diesem Sinne, einen schönen Tag
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[1] Telly antwortet auf telenickel
31.03.2010 13:30
Zunächst mal, damit Du nicht denkst, ich würde hier "falsche" Partei ergreifen. Ich persönlich finde auch, dass diese Gewinnspiele grundsätzlich erlaubt sein sollten.

Es sollte allerdings einen "Treuhänder" geben, wo die Einnahmen aus den Losverkäufen erstmal hinfließen. Also Überweisung auf ein entsprechendes Konto wo der Hausbesitzer erst nach Eigentümerübertragung im Grundbuch drauf zugreifen kann. Schließlich muss gewährleistet sein, dass die Loskäufer ihr Geld zurückbekommen, wenn es mangels Interessenten keine Verlosung gibt.

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Jetzt zu Deinem Posting - dabei werde ich jetzt nicht selbst recherchieren und unterstellen, dass Du hier richtig zitierst hast.

Benutzer telenickel schrieb:
Zitat aus gomopa.net: " „Wir haben nicht geprüft, ob das Hausgewinnspiel von Herrn Stiny rechtswidrig ist. Wir wollten es einfach nur aus politischen Gründen aus dem Internet haben."

Das ist allerdings ein starkes Stück. Von wem stammt jetzt dieses Zitat genau? Name und Position im vorliegenden Fall, bitte.

Auf die, noch immer weiter nach strafbaren Handlungen des Herrn Stiny suchende Frage der Staatsanwältin, ob das Spiel der Gewerbeordnung unterliegt, erklärte Fischer eindeutig: „Nein, es handelt sich um ein einmaliges, privates Spiel, das nicht der Gewerbeordnung nach § 33 unterliegt."

Interessant... - Hier stellt sich in der Tat die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier eigentlich eine Bewährungsstrafe gegeben wurde.

Doch damit nicht genug: Der ehemalige Behördenmitarbeiter Voigt erklärte deutlich: „Herr Stiny hat sich sehr intensiv mit der Materie Glücksspiel/Geschicklichkeitsspiel auseinander gesetzt. Immer wieder suchte er den Kontakt zu der Behörde, um gemeinsam einen korrekten Weg zur Veröffentlichung finden zu können. Von der Behörde bekam er keine Hilfe."

Ebenfalls interessant. Wer war eigentlich Kläger in diesem Verfahren?

Wo sind nun die Berichterstatter, die im Vorfeld Herrn Stiny als ersten Hausgewinnspielbetreiber Deutschland zu einem „Betrüger" difamierten ?

Hat er das Geld eigentlich in der Zwischenzeit an die Loskäufer zurückgezahlt?

Wo ist jetzt eine Staatsanwaltschaft, die Klage gegen zwei Behörden (Mittelfranken und NRW) erhebt, wegen Amtsmissbrauch und Verschleuderung unserer Steuergelder?

Die Frage ist, auf welcher Grundlage er verurteilt wurde!

Erst wenn unstrittig ist, dass das Urteil falsch war, könnten die von Dir genannten Maßnahmen erfolgen.

Wo sind jetzt die Medien, die doch einer Aufklärungspflicht den Bürgern gegenüber nachkommen sollten.

Der Bericht von teltarif ist vom 29.03.2010. Also ganz aktuell. Was ist darin falsch aufgeführt?

Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene, ohne ordentliche Rechtsgrundlage, manipuliert, was ein rechtskundiger und rechtmäßig handelnder Bürger darf und was nicht ? Dann befinden wir uns im Mittelalter.

Das sagst Du jetzt. Aber irgendeine Grundlage muss das Gericht doch herangezogen haben.

Wird in unserem deutschen Staat, der sogenannten Demokratie nur von höchster Ebene bestimmt, worüber öffentlich aufgeklärt wird und worüber nicht ? Wo ist die Pressefreiheit?

Hier müsstest Du das beweisen. Teltarif hat berichtet. Ob andere berichtet haben, weiß ich nicht. Ich mag auch nicht zusehr ins Thema einsteigen bzw. selbst recherchieren, da es mich nicht selbst betrifft.

Wie anders ist zu erklären, das vor Prozessbeginn große Schlagzeilen entstanden, wie z.B. „über 18000 Betrugsfälle" sind angeklagt und nach den ersten Prozesstagen gab es dann keine Schlagzeile aus den Erkenntnissen der Gerichtverhandlung: „die über 18000 Betrugsfälle reduziert auf sieben Personen, von denen sich zwei zurück gezogen haben und 5 erklärten, sie haben nur aufgrund der Aufrufe der Staatsanwaltschaft mitgemacht."

Bitte Belege und Quellen. Dein Beitrag unterstellt, dass die Leute eigentlich gar nicht klagen wollten und sich auch nicht betrogen fühlten. Nochmal: Haben sie ihr Geld in der Zwischenzeit zurückbekommen?

Armes Deutschland

Du erhebst schwere Vorwürfe gegen unsere Justiz und Presse. Mit diesem Anliegen obliegt es Dir, hier auch Beweise für Deine Aussagen zu bringen.

Telly
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[1.1] telenickel antwortet auf Telly
31.03.2010 13:40

einmal geändert am 31.03.2010 13:44
Hi telly,
schön, das es noch leute gibt, die der justiz blind vertrauen. und beweisen muss ich nichts, es steht ja deutlich drüber: "Zitat von gomopa.net". Und kommentiert wurde von mir nichts. Jedoch ist, was die Quellen anbelangt, Gomopa sehr zuverlässig. Hier ist der Link, wo Du Deine Beweise anfordern kannst: http://www.gomopa.net/Finanzforum/immobilie-deutschland/hausverlosung-auch-in-deutschland-moeglich-p942824390.html#post942824390 Und Teltarif hat eben nicht über die Hintergründe informiert, sondern einfach die Meldung übernommen.

Hier noch eine Quelle: http://www.online-artikel.de/article/behoerdenskandal-in-baden-wuerttemberg-und-nrw-43610-1.html
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[1.1.1] Telly antwortet auf telenickel
31.03.2010 14:02
Benutzer telenickel schrieb:
Hi telly, schön, das es noch leute gibt, die der justiz blind vertrauen.

Nein, dass tue ich nicht. Nur Vorwürfe muss man auch detailliert belegen können. Das wird in Deinem Thread nicht getan. Mir ist erst jetzt durch Deine Links aufgefallen, dass Dein ganzer Beitrag nicht von Dir stammt. Insbesondere bei den Fragen, die gestellt wurden - ging ich davon aus, dass diese Fragen von Dir waren.

Ich machte mir die Mühe, darauf zu antworten und was ich geschrieben habe, gilt immer noch.

Da Du hier einfach nur reinkopiert hast, ohne gleich auch die direkte Verlinkung zu präsentieren und nicht deutlichER gekennzeichnet hast, dass ALLES nicht von Dir stammt, spare ich mir jetzt, auf den Fall weiter einzugehen.

Schade. Ich dachte wirklich, Du hättest diese Fragen selbst gestellt. So bleiben jetzt meine vollkommen unbeantwortet.

Auf die Justiz und Presse schimpfen - selbst aber keine eigenen Sätze zu formulieren - das ist schon wirklich ...

"Armes Deutschland". (wie Du äähhhh; Meggi Erwig schrieb)

Telly
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[1.1.1.1] telenickel antwortet auf Telly
31.03.2010 14:07

2x geändert, zuletzt am 31.03.2010 14:08
Erst lesen und dann kommentieren. Es steht deutlich Zitat drüber und ist bis unten zur Namensnennung in Ausführungszeichen gesetzt.

Zu Deiner Ausführung "Auf die Justiz und Presse schimpfen - selbst aber keine eigenen Sätze zu formulieren - das ist schon wirklich ..."

Da die Justiz stets fehlerfrei arbeitet, nie politisch motiviert ist und selbstverständlich auch nie Urteile entstehen können, die nur zur Wahrung des Gesichts dienen, erübrigt sich natürlich die Kommentierung. :)
Ein Teufel werd ich tun, diese Schergen auch noch öffentlich zu benennen :)

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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf telenickel
31.03.2010 14:23
Benutzer telenickel schrieb:
Erst lesen und dann kommentieren.

Ich hatte alles gelesen - und selbst eine Antwort drauf formuliert.

Es steht deutlich Zitat drüber und ist bis unten zur Namensnennung in Ausführungszeichen gesetzt.

Das war mir beim Schreiben meines letzten Beitrages auch klar - weil ich es nochmal prüfte. Daher schrieb ich ja, dass Du es nicht deutlich genug gekennzeichnet hattest.

Zu Deiner Ausführung "Auf die Justiz und Presse schimpfen
- selbst aber keine eigenen Sätze zu formulieren - das ist schon wirklich ..."

Da die Justiz stets fehlerfrei arbeitet, nie politisch motiviert ist und selbstverständlich auch nie Urteile entstehen können, die nur zur Wahrung des Gesichts dienen, erübrigt sich natürlich die Kommentierung. :) Ein Teufel werd ich tun, diese Schergen auch noch öffentlich zu benennen :)

Zur Diskussion hast Du nichts beigetragen. Der ganze Thread war unnötig.

Ich verabschiede mich jetzt.

Telly
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[1.1.1.1.1.1] telenickel antwortet auf Telly
31.03.2010 14:50
Schön, das Du entscheidest, was nötig und was unnötig ist. Wird Zeit, das Du gehst :)
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[1.2] Besser als ein Verbot wären klare Regelungen
chickolino antwortet auf Telly
05.04.2010 08:36

einmal geändert am 05.04.2010 08:40
@Telly
Es sollte allerdings einen "Treuhänder" geben, wo die Einnahmen aus den Losverkäufen erstmal hinfließen. Also Überweisung auf ein entsprechendes Konto wo der Hausbesitzer erst nach Eigentümerübertragung im Grundbuch drauf zugreifen kann. Schließlich muss gewährleistet sein, dass die Loskäufer ihr Geld zurückbekommen, wenn es mangels Interessenten keine Verlosung gibt.

Tja, die Möglichkeit wäre einfach statt einem Verbot von glücksspielen klare Regeln aufzustellen.


Eine Möglichkeit ist z.b. ein Treuhänder wo die gelder erstmal hinfliessen könnten, aber viel wichtiger ist, das der Gewinnspielveranstalter von vorherein eine Frist gesetzt bekommen muss innherhalb derer der Gewinn ausgezahlt sein muss.

Wenn sich halt auf die hausversteigerung nur 3 Leute hin mit einem einsatz melden, dann muss halt nach einem Jahr unter den 3 Leuten das Haus verlost werden.

. . . und die frist beginnt mit dem ersten Gewinnspieleinsatz der auf dem Treuhänderkonto eingeht.

so kann der staat auch einfach (über den treuhänder) fällige Steuern eintreiben - denn auch der staat braucht einnahmen - nciht nur Privatpersonen brauchen die.

Das Gewinnspeilverbot dient ja ziemlich offensichtlich eher der Wahrung der Staatlichen einnahmen, als dem Schutz des bürgers vor (evtl. süchtig machenden) Gewinnspielen.