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Und wie?


11.03.2011 10:54 - Gestartet von niveaulos
Schade dass sich Vodafone nicht konkret äußert, es wäre nämlich sehr interessant zu wissen, WIE man das technisch ermöglichen möchte.

Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden. Ob eine derartige Analyse der Kundendatenströme durch den Provider Datenschutzrechtlich zulässig ist halte ich für äußerst fraglich.
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[1] peti55 antwortet auf niveaulos
11.03.2011 11:18

Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden. Ob eine derartige Analyse der Kundendatenströme durch den Provider Datenschutzrechtlich zulässig ist halte ich für äußerst fraglich.

das ist heute schon Praxis zu schauern mit welchen Browser man eine website aufruft, da jedoch iPad und Android tablets im Prinzip die Handy Browser haben kann man diese wahrscheinlich nehmen - hoff ich zumindest
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[1.1] grafkrolock antwortet auf peti55
11.03.2011 11:21
Benutzer peti55 schrieb:
das ist heute schon Praxis zu schauern mit welchen Browser man eine website aufruft,
Nun dürfte das Surfen mit einem Webbrowser aber auch das kleinere Problem für die Provider sein, wenn man das Datenvolumen betrachtet. Relevant sind andere Dienste wie z.B. VPN oder Filesharing.
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[1.2] niveaulos antwortet auf peti55
11.03.2011 11:26

das ist heute schon Praxis zu schauern mit welchen Browser man eine website aufruft, da jedoch iPad und Android tablets im Prinzip die Handy Browser haben kann man diese wahrscheinlich nehmen - hoff ich zumindest

Du bringst da zwei Sachen durcheinander: Die (gesamte) Analyse des Kundendatenstroms durch den Provider - und den Analysetools einzelner Webseiten. Die sehr wohl in vielen Fällen neben vielen anderen Dingen auch die Browerkennung analysieren. Das sind aber zwei paar Schuhe im Vergleich zu dem, was Vodafone hier möglicherweise unternehmen könnte. Ausserdem ist es ein Unterschied, ob ein Provider pauschal meinen ganzen Datenstrom untersucht oder ob eine Webseite, die ich ja gezielt aufgerufen habe im Moment des Aufrufs gezielt einige Daten abfragt. Und im übrigen ist es so dass die Datenschutzrichtlinien eigentlich vorsehen dass Webseiten die derartige Analysetools nutzen auf diese Nutzung und darauf, welche Daten erhoben werden ausdrücklich hinweisen müssen.
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[2] ko03m antwortet auf niveaulos
11.03.2011 11:42
Benutzer niveaulos schrieb:
Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden. Ob eine derartige Analyse der Kundendatenströme durch den Provider Datenschutzrechtlich zulässig ist halte ich für äußerst fraglich.

Wenn die Übertragung verschlüsselt ist kann Vodafone nichts am Datenstrom mitlesen! Man kann also ein VPN einsetzen, ohne dass es direkt erkennbar wäre. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Vodafone verschlüsselte Verbindungen komplett unterbindet. Dann könnte auch niemand mehr seine Bankseite ansurfen...

Gruss, Marko


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[3] huschpappi antwortet auf niveaulos
11.03.2011 14:29
Benutzer niveaulos schrieb:
Schade dass sich Vodafone nicht konkret äußert, es wäre nämlich sehr interessant zu wissen, WIE man das technisch ermöglichen möchte.

Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden.

Das lääst sich aber wie früher bei der O2-Wap-Flat mit zB privoxy und einer user-agent-Kennung eines mobile-browsers unterlaufen. Schon surft man mit PC und Firefox und auf der anderen Seite sieht man zB einen WinMobile Browser mit 320x240 Auflösung.
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[4] Kai Petzke antwortet auf niveaulos
11.03.2011 15:44
Benutzer niveaulos schrieb:

Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden.

Das ist auch meine Vermutung. Auf jeden Fall geht es nicht ohne Deep Packet Inspection. Die ist zur Vermeidung von Missbrauch (Spam, Viren, DoS-Attacken etc. pp.) sicher zulässig.

Letztendlich kommt es auf § 88 TKG Abs. (2) und (3) an:

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(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.

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Bei der Anwendung dieses Gesetzes stellt sich zunächst die Frage, ob Deep Packet Inspection mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar ist. Man könnte "ja" sagen, mit dem Argument, dass bei DPI ja nur eine Maschine die Pakete prüft, kein Mensch, und die Maschine nunmal kein intelligentes Wesen ist und ergo auch keine "Kenntnis" von den Inhalten erhalten kann. Andererseits bezieht sich Abs. (3) des zitierten § 88 TKG ausdrücklich auf Abs. (2), und dort ist nunmal nicht nur von Personen, sondern von "Diensteanbietern" die Rede. Das sind i.d.R. Unternehmen. Was der Gesetzgeber nun damit meinte, dass sich ein Unternehmen "Kenntnis von Inhalten der Telekommunikation verschafft" wird ein Richter auslegen müssen. Wenn er es eng auslegt, wird er sagen: "Die Mitarbeiter des Unternehmens verschaffen sich die entsprechende Kenntnis." Wenn er es weit auslegt, wird er auch technische Prozesse einbeziehen, die gezielt bestimmte Kommunikationsinhalte auswerten und dann zur Beeinflussung des Telekommunikationsdienstes nutzen.

Weiterhin muss geprüft werden, ob die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses im konkreten Fall akzeptabel ist. Denn nach Absatz (3) darf das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden im: "für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß". Das ist zum Beispiel die oben von mir zitierte Spam- und Viren-Abwehr.

Eine Einschränkung der Fernmeldegeheimnisses für die Nichterbringung eines Dienstes (hier Tethering) ist aber nicht vorgesehen. Und da die Netzbetreiber bei den Handy-Surf-Flatrates das Surfvolumen bei Maximaltempo stark limitieren, ist auch die Missbrauchsabwehr kein Argument.


Ein betroffener User könnte also grundsätzlich klagen. Andererseits verstößt ein User, der mit einem Vertrag, für den kein Tethering vorgesehen ist, doch tethered, gegen die AGB. Er hat also gegen den Anbieter zwei Hürden zu überwinden: Die Unwirksamerklärung der speziellen AGB-Bedingung und das Verbot an den Anbieter, Deep Packet Inspection gegen ihn zu verwenden. Das ist schon eine verdammt hohe Hürde, und das wegen ein paar Euro, was private Klagen oder die Klagen von Verbraucherschu­tzorganisationen mehr oder weniger ausschließt.

Die BNetzA kann auch direkt gegen die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vorgehen. Doch hat sie in der Vergangenheit wenig Interesse gezeigt, Datenschutzbestimmungen gegen die Anbieter hart auszulegen. Das macht eine entsprechende Anordnung der BNetzA unwahrscheinlich.

Konkurrenten könnten auf Unterlassung klagen. Da die meisten ebenfalls DPI machen, werden sie aber kaum "den ersten Stein werfen".

Bleiben die Datenschutzbeauftragen der jeweiligen Länder oder des Bundes. Wenn genügend Bürger hier Eingaben machen, könnte was passieren...


Kai
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[4.1] huschpappi antwortet auf Kai Petzke
11.03.2011 16:02

einmal geändert am 11.03.2011 16:02
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer niveaulos schrieb:

Eigentlich KANN es nur so funktionieren, dass Vodafone die Datenströme der Kunden ausliest und analysiert - etwa dahingehend, welche Browserkennungen übertragen werden.

Das ist auch meine Vermutung. Auf jeden Fall geht es nicht ohne Deep Packet Inspection. Die ist zur Vermeidung von Missbrauch (Spam, Viren, DoS-Attacken etc. pp.) sicher zulässig.

Letztendlich kommt es auf § 88 TKG Abs. (2) und (3) an:

Bei der O2-Wapflat war das so gelöst, dass wohl am entsprechenden APN ein Proxy installiert war, der die Pakete nach der Browserkennung untersuchte. Mobilbrowser gingen durch, PC-Browser nicht. Deshalb funktionierte der Trick mit geänderter User-Agent-Kennung um trotzdem PC-Surfen zu können.
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[4.2] niveaulos antwortet auf Kai Petzke
11.03.2011 16:53
Bleiben die Datenschutzbeauftragen der jeweiligen Länder oder des Bundes. Wenn genügend Bürger hier Eingaben machen, könnte was passieren...


Kai

Danke für die ausführlichen Erläuterungen, sehr informativ. Deckt sich grob mit dem, was ich mir im Kopf vorgestellt habe - nun ist es allerdings unterfüttert.
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[4.2.1] bholmer antwortet auf niveaulos
11.03.2011 17:23
Dann sollnse das mal machen. Damit wäre so ziemlich das letzte Argument für mich weg, bei Vodafone Vertragskunde zu bleiben.
18 Jahre habe ich hinter mir und noch eins vor mir.
Inzwischen sind die Argumente mit dem besten Netz auch nicht mehr so relevant. Im Surfstick habe ich sowieso schon eine Discounter SIM.
Für den Aufpreis des legalen Tetherns kriege ich schon fast 5 GB bei Aldi.

Bert
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[4.2.1.1] 602sl antwortet auf bholmer
11.03.2011 18:07
Tethern ist ja kein deutscher Begriff, den der durchschnittliche Endkunde verstehen kann, insofern dürften AGB Vorschriften ins Leere laufen.

Und selbst wenn dort von einer Nutzung durch PCs etc die Rede wäre, es ist technisch ja immer das Smartphone welches beim Netzbetreiber die Daten anfordert. Eine solche Einschränkung der Nutzung hielte ich ebenso für eine überraschende Klausel und deshalb in AGB unzulässig.

Als AGB sind übrigens auch Vorschriften in den formularmäßige Verträge zu verstehen.

Einzig wenn die Sim Karte in ein Notebook-Modem einsteckt würde, würde ich es einsehen, allerdings ist das ja kein Tethering mehr.
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[4.2.1.1.1] webmaster antwortet auf 602sl
11.03.2011 21:41
Ich finde es so langsam echt schizophren und lächerlich was sich die Mobilfunkprovider da zusammenbauen.
Da ist zB T-Mobile stolz darauf bald 42 MBit pro Sekunde mobil anbieten zu können.
Zugleich gibt es allerdings sehr viele Tarife, die nach 200 MByte drosseln.
Würde bedeuten, dass man in einem Monat gerade mal 40 von gut 2.500.000 Sekunden mit "Fullspeed" surfen kann...wenn es dann überhaupt möglich ist solche Geschwindigkeit zu erreichen.
Wer braucht sowas?!
Selbst wenn ich einen 1GB- oder 5GB-Tarif habe, kann ich entweder die Geschwindigkeit nicht ausnutzen oder habe nur wenige Stunden/Tage im Monat etwas davon...und dann kommen wir zum Hintergedanken der Provider, die dann gerne für teures Geld weitere Pakete anbieten.
Im Endeffekt wollen die Provider möglichst viel verdienen, aber an Investitionen in einen VERNÜNFTIGEN Netzausbau denken sie nicht.