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29.05.2013 19:10 - Gestartet von myselfme
Frag mich, wann die Bundesbehörde "Arbeitsamt" und andere (halb-) staatliche Institutionen von dieser Gesetzesänderung Kenntnis erlangen.
Und das als ein Mensch, der vom Prinzip nicht einmal etwas gegen kostenpflichtigen Service hat.
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[1] thx001 antwortet auf myselfme
31.05.2013 18:20

einmal geändert am 31.05.2013 18:23
Benutzer myselfme schrieb:
Frag mich, wann die Bundesbehörde "Arbeitsamt" und andere (halb-) staatliche Institutionen von dieser Gesetzesänderung Kenntnis erlangen.
Und das als ein Mensch, der vom Prinzip nicht einmal etwas gegen kostenpflichtigen Service hat.

siehe aktuelle Pressemeldungen:
Arbeitssuchende: 0800 4 5555 00
Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Familienkasse allgemein: 0800 4 5555 30
Famiilenkasse Zahlungstermine: 0800 4 5555 33
Forderungseinzug/Kasse: 0800 4 5555 10
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[1.1] BinWiederDA antwortet auf thx001
07.06.2013 21:16
Benutzer thx001 schrieb:
Benutzer myselfme schrieb:
Frag mich, wann die Bundesbehörde "Arbeitsamt" und andere (halb-) staatliche Institutionen von dieser Gesetzesänderung Kenntnis erlangen.
Und das als ein Mensch, der vom Prinzip nicht einmal etwas gegen kostenpflichtigen Service hat.

siehe aktuelle Pressemeldungen:
Arbeitssuchende: 0800 4 5555 00
Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Familienkasse allgemein: 0800 4 5555 30
Famiilenkasse Zahlungstermine: 0800 4 5555 33
Forderungseinzug/Kasse: 0800 4 5555 10

Auf den Einladungen vom Jobcenter stehen die neuen Nummern jetzt auch drauf. Nur blöd, das man unter der 0800/455500 grundsätzlich keine Auskünfte über ALG II bekommt (sagt die automatische Ansage nach Eingabe der PLZ). Warum werden die neuen Nummern dann überhaupt auf Briefumschläge gedruckt, wenn man da nicht anrufen darf???