Benutzer vendril schrieb:
Altkunden von o2 LOOP werden von o2 auch nicht urteilskonform behandelt: der Kunde wird, wenn er nicht den Rechtsweg geht, teilweise um sein Guthaben geprellt, das durch die damals beliebte Tarifoption "Easy Money" aufgelaufen ist. Mit dieser Option bekam man durch ankommende Anrufe Guthaben auf seiner Karte gutgeschrieben. Ein Ausschluß solchen Guthabens wird von den Richtern nicht erwähnt!
Das stimmt so nicht ganz >>>
Guthaben aus Start-Paket und Aktionen nicht betroffen
Ganz anders kann der Fall jedoch bei Guthaben liegen, dass der Anbieter dem Prepaid-Kunden quasi "geschenkt" hat - zum Beispiel als Startguthaben oder als Belohnung für Freundschaftswerbung oder die Teilnahme an einer Aktion. Hierbei kann der Provider durchaus die Gültigkeit des Bonus-Guthabens beschränken und einen Anspruch auf Auszahlung ausschließen.
Quelle:
https://www.teltarif.de/mobilfunk/prepaid/...Bei der Option "Easy Money" handelt es sich Bonus-Guthaben, welches von o2 gewährt wird und nicht um (Predpaid-)Guthaben welches aufgeladen wurde, denn nur dieses (Predpaid-)Guthaben wird von o2 zurückerstattet.