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14.02.2012 07:44 - Gestartet von ippel
"und die Staatsanwaltschaft Durchsuchungs­beschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten ausstellt"

Hinweis: In Deutschland kann kein Staatsanwalt einen Durchsuchungsbeschluß erlassen. Er kann sein Anliegen einem Richter vortragen, der dann prüft, ob die Voraussetzungen für eine Durchsuchung vorliegen. Der Richter - nicht der Staatsanwalt - verfügt dann ggf. eine Durchsuchung.
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[1] Stroem antwortet auf ippel
14.02.2012 08:37
Na ja, bei Gefahr in Verzug kann auch der Staatsanwalt einen Durchsuchungsbeschluss anordnen. Dies könnte hier der Fall sein.
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[1.1] SoloSeven antwortet auf Stroem
14.02.2012 10:16
Benutzer Stroem schrieb:
Na ja, bei Gefahr in Verzug kann auch der Staatsanwalt einen Durchsuchungsbeschluss anordnen. Dies könnte hier der Fall sein.

Du meinst, wenn die bösen gedownloadeten Filme in den Häusern wilde Partys feiern und friedliche Anwohner bedrohen?
;-)
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[1.1.1] Mit Kanonen auf Spatzen
Moneysac antwortet auf SoloSeven
14.02.2012 12:25
Es kann doch wirklich nicht sein, dass die breite Masse der Bevölkerung kriminalisiert wird, und bei den Userzahlen kann man nicht von einer Minderheit sprechen.

Da hat die Industrie es jahrelang versäumt, Trends zu erkennen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und dann versucht man, die eigenen Kunden vor Gericht zu zerren und vor allem abzukassieren. Wenn die Betreiber solcher Seiten zur Rechenschaft gezogen werden ist das verständlich, die machen geld damit. wenn aber ein schüler einen film guckt, dann erschließt sich mir der sinn einer vervielfältigung nicht, die ist keinesfalls beabsichtigt und findet allenfalls nur stückchenweise statt. es geht da gar nicht um die vervielfältigung sondern um das ansehen, hier nutzt man aber jeden strohhalm, um doch noch zu kassieren.
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[1.1.1.1] jackieoh antwortet auf Moneysac
28.10.2015 10:28
Benutzer Moneysac schrieb:
Es kann doch wirklich nicht sein, dass die breite Masse der Bevölkerung kriminalisiert wird, und bei den Userzahlen kann man nicht von einer Minderheit sprechen.

Naja, die breite Masse. Ich glaube die breite Masse verhält sich eher gesetzestreu. Da soll man sich mal nicht selbst entkriminalisieren
Da hat die Industrie es jahrelang versäumt, Trends zu erkennen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und dann versucht man, die eigenen Kunden vor Gericht zu zerren und vor allem
Jetzt gibt es aber zahlreiche legale Streamingportale. Aber illegal gestreamt wird weiter.
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[1.1.1.1.1] Otomo antwortet auf jackieoh
02.11.2015 11:58
Jetzt gibt es aber zahlreiche legale Streamingportale. Aber illegal gestreamt wird weiter.

Wieso illegal, selbst die Bundesregierung hat gesagt, Streaming ist legal...
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[1.1.1.1.1.1] jackieoh antwortet auf Otomo
02.11.2015 13:38
Benutzer Otomo schrieb:
Jetzt gibt es aber zahlreiche legale Streamingportale. Aber illegal gestreamt wird weiter.

Wieso illegal, selbst die Bundesregierung hat gesagt, Streaming ist legal...

Auch die Bundesregierung kann sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Halt, machen sie doch gerade - Stichwort: Flüchtlingskrise - ja, aber im Normalfall halt nicht. Lies mal den Artikel hier:
https://www.teltarif.de/video-internet-...