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Das schauen war auch bei kino.to legal...


11.06.2011 14:08 - Gestartet von jörg d-town
...nur das anbieten nicht!
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[1] Vodaman antwortet auf jörg d-town
11.06.2011 23:00
Benutzer jörg d-town schrieb:
...nur das anbieten nicht!

Das wird aktuell geprüft, ob das so ist bzw. war. Man darf auf das Grundsatzurteil gespannt sein.
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[1.1] myselfme antwortet auf Vodaman
11.06.2011 23:20
ist wohl so wie bei Brieftaschen. Wer den Besitzer erst flach bürstet um an sie zu kommen wird gemeinhin als Räuber tituliert; wer sie findet und die Kohle einfach behält gilt meist als klever.
Dabei liegt der Unterschied lediglich im Strafmaß, nicht in der Illegalität.
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[1.1.1] Buehlmaier antwortet auf myselfme
12.06.2011 00:56
Benutzer myselfme schrieb:
ist wohl so wie bei Brieftaschen. Wer den Besitzer erst flach bürstet um an sie zu kommen wird gemeinhin als Räuber tituliert; wer sie findet und die Kohle einfach behält gilt meist als klever.

...wobei auch das Behalten einer gefundenen Sache eine Straftat ist....
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[1.1.1.1] myselfme antwortet auf Buehlmaier
12.06.2011 01:23
Ja, genau dies meinte ich mit meinem letzten Satz. Und natürlich im Bezug auf das streamen aktueller Filme - nichts anderes als das Finden von Geld anderer Leute.
Wobei ich denke, dass eine kreative und nicht allzu raffgierige Film- bzw Musikindustrie auch im digitalen Zeitalter und trotz millionfacher Kopien noch reichlich Gewinne machen könnte. Aber CD´s / DVD´s die nicht laufen, Service den es nicht gibt und nur beschränktes Eigentum locken mich auch nicht allzu oft an den Ladentisch.
Meine Alternative sind da eher maxdome, videoload und andere - legale - Angebote. Ein Start dort gleichzeitig mit dem Kinostart würde meine Bankdaten noch mehr belasten. Obwohl ich denke ein guter Film ist nur im Kino ein wirklich guter Film...
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[1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf myselfme
12.06.2011 10:54
Benutzer myselfme schrieb:

denke ein guter Film ist nur im Kino ein wirklich guter Film...

faszinierend ist in dem Zusammenhang wie wenig die Filmkritiken und Beurteilungen (werden die eigentlich alle von den Herstellern bezahlt?) mit dem individuellen Geschmack der Konsumenten zusammenpassen.

da kriegt irgendein Film eine schlechte Kritik weil dieser nicht kulturell oder inhaltlich der meinung des Kritikers entspricht - dabei geht es bei jedem Film doch nur um Unterhaltung.

sobald der Film unterhaltsam ist erscheint der Zweck erfüllt.
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[1.2] Mario1 antwortet auf Vodaman
12.06.2011 15:13
Benutzer Vodaman schrieb:
Benutzer jörg d-town schrieb:
...nur das anbieten nicht!

Das wird aktuell geprüft, ob das so ist bzw. war. Man darf auf das Grundsatzurteil gespannt sein.

dann müsste man zuerst mal den Rechtsanwalt Christian Solmecke anzeigen, der hat im Focus behauptet dass das angucken von Streams völlig legal sei und somit einen Freibrief gegeben:
http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html
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[1.2.1] tatort antwortet auf Mario1
12.06.2011 15:37
Seit wann ist die Meinung eines Rechtsanwalts ein Freibrief?
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[1.2.1.1] Mario1 antwortet auf tatort
12.06.2011 15:43
Benutzer tatort schrieb:
Seit wann ist die Meinung eines Rechtsanwalts ein Freibrief?

http://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltshaftung
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[1.2.1.1.1] 123fred antwortet auf Mario1
12.06.2011 16:41
Benutzer Mario1 schrieb:
Benutzer tatort schrieb:
Seit wann ist die Meinung eines Rechtsanwalts ein Freibrief?

http://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltshaftung

Gilt dann wohl nur für die Leute, die zuvor seine Mandanten geworden sind. Einfach eine bloße Einschätzung der rechtlichen Lage im TV zieht grundsätzlich keine Anwaltshaftung nach sich.

Die Stellungsnahmen, die ich von ihm gehört habe, beschränkten sich lediglich auf die Darstellung seiner juritischen Einschätzung des Falls. Die kann er gern vertreten, deswegen muss sie nicht korrekt sein. Ist sie falsch, kannst du ihn kaum haftbar machen.