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Telekom-Praxis ebenfalls unzulässig?


20.06.2011 17:19 - Gestartet von goofyvec
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Wie ist denn unter dem Hinweis auf das BGB die geltende Praxis der Dt. Telekom zu bewerten, bei Umzug einen Neuvertrag mit weiteren zwei Jahren zu generieren?

Beispiel: Umzug von A nach B, Laufzeit des Vertrags bei Umzug noch sechs Monate. Ummeldung bei der Telekom auf Adresse in B - Bestätigung der Telekom mit weiteren zwei Jahren Laufzeit - wie ein Neuvertrag.

Ich finde das ein problematisches Vorgehen.

goofyvec
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[1] lagoon antwortet auf goofyvec
20.06.2011 18:41
Das dürfte reine Kulanz sein, den Vertrag quasi "mit umziehen" zu lassen. Normalerweise könnte man auf Vertragserfüllung am alten Ort bestehen. Wenn man aber kulant ist und den Altvertrag vorzeitig auflöst, darf man als "Gegenleistung" einen neuen 24-Monats-Vertrag fordern.
Alternativ kannst Du ja auch den Altvertrag zuende führen und Dich am neuen Ort bei der Konkurrenz umsehen ... ;-)
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[1.1] myselfme antwortet auf lagoon
20.06.2011 20:03
Danke für dieses mal faire Statement. Angenehm nicht immer nur von Ab.ocke und Willkür zu lesen.
Möchte nur noch anmerken, dass viele Anbieter (DTAG weiß ich nicht) bei vorzeitiger Kündigung und Freigabe der Leitung auf (nette) Anfrage den Kunden gern auch bei der Restforderung entgegen kommen. Also zB lediglich 50 % der Restbeträge bis Vertragsablauf berechnen.
Aber auch dies ist KULANZ, kein Rechtsanspruch !!! Generell gilt das Verträge beidseitig einzuhalten sind und ein Umzug keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. (Aber Sterben geht).
Ist wie bei Miet-, Arbeits oder Darlehensverträgen. Da verlangen die Kunden ja auch die Einhaltung der Konditionen...
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[1.1.1] goofyvec antwortet auf myselfme
20.06.2011 21:33
Worin besteht dann der Unterschied zwischen einem Stromanbieter und einem Telekommunikationsanbieter? Bei Stromanbietern ist eine Sonderkündigung ohne Beharrung auf der Laufzeit doch bei Umzug möglich.

Das ist mir noch nicht ganz klar....

goofyvec
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[1.1.1.1] spunk_ antwortet auf goofyvec
21.06.2011 09:12
Benutzer goofyvec schrieb:

eine Sonderkündigung ohne Beharrung auf der Laufzeit doch bei Umzug möglich.

gibts es da welche die keine Mindestlaufzeit von 1 jahr o.ä. anbieten?
weil das war doch der Grund für das gerichtsurteil (der Kunde hatte vorher die Wahl)

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[1.1.1.2] klappehalten antwortet auf goofyvec
21.06.2011 09:15
Benutzer goofyvec schrieb:
Worin besteht dann der Unterschied zwischen einem Stromanbieter und einem Telekommunikationsanbieter? Bei Stromanbietern ist eine Sonderkündigung ohne Beharrung auf der Laufzeit doch bei Umzug möglich.

Das ist mir noch nicht ganz klar....

goofyvec

Ich habe mal geschaut. Der Vertrag mitmeinem Stromanbieter hat keine Mindestvertragslaufzeit.

Grüße kh
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[1.1.1.2.1] lloopps antwortet auf klappehalten
21.06.2011 09:20
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer goofyvec schrieb:
Worin besteht dann der Unterschied zwischen einem Stromanbieter und einem Telekommunikationsanbieter? Bei Stromanbietern ist eine Sonderkündigung ohne Beharrung auf der Laufzeit doch bei Umzug möglich.

Das ist mir noch nicht ganz klar....

goofyvec

Ich habe mal geschaut. Der Vertrag mitmeinem Stromanbieter hat keine Mindestvertragslaufzeit.

Grüße kh

Mein Anbieter hatte 1 Jahr Vertragslaufzeit und zum 1.06.11 den Preis erhöht, habe die Sonderkündigung genutzt und ab 01.06.11 einen anderen Stromanbieter genommen.
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[1.1.1.2.1.1] telefonlaie antwortet auf lloopps
21.06.2011 09:29
Benutzer lloopps schrieb:

Mein Anbieter hatte 1 Jahr Vertragslaufzeit und zum 1.06.11 den Preis erhöht, habe die Sonderkündigung genutzt und ab 01.06.11 einen anderen Stromanbieter genommen.

Naja wenn Dein DSL Anbieter die Preise erhöhen würde hättest Du auch die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Und ohne die Preiserhöhung hättest Du auch dem Stromanbieter bis zum Ende der Laufzeit treu bleiben müssen.
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[1.1.1.2.1.1.1] lloopps antwortet auf telefonlaie
21.06.2011 09:31
Benutzer telefonlaie schrieb:
Benutzer lloopps schrieb:

Und ohne die Preiserhöhung hättest Du auch dem Stromanbieter bis zum Ende der Laufzeit treu bleiben müssen.

Bis 31. Dezember 2011...
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[1.1.1.2.1.1.2] myselfme antwortet auf telefonlaie
21.06.2011 10:18
Ich denke (weiß es aber nicht), dass es da noch einen Unterschied gibt.
Der Stromanschluß ist mit Zählernummer an das Haus / die Wohnung gebunden und hat keine Individual-Optionen wie Flat oder Volumentarif.
Der Tel- / DSL- / Kabel-Anschluß hat kundengebundene Bestandteile und zB eine Rufnummer die prinzipiell dem Kunden bleibt.
Im Übrigen ist die Hardware für den Stromanschluß idR fest installiert, die Technik für Kommunikation weitgehend mobil.
Aber vielleicht gibt es bei den Stromanbietern ja auch 12 oder 24 Monatsverträge. TelDaFax hat(te) sowas ja indirekt. Was wäre denn da bei Umzug mit der Vorauszahlung passiert ?
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[1.1.1.2.1.1.2.1] lagoon antwortet auf myselfme
21.06.2011 11:09
Manche Stromanbieter behalten es sich vor, "mit umzuziehen" (ggf. auch außerhalb des eigentlichen Versorgungsgebietes). Mindestens muss man ihnen die Möglichkeit einrämen, den Vertrag am neuen Standort weiterzuführen. Umzug ins Ausland o.ä. steht dann wohl auf einem anderen Blatt ...