Benutzer matthias.maetsch schrieb:
Eigentlich muss jeder Mobilfunkkunde sofort bei seinem Netzbetreiber anrufen und diese Sperre fordern. Möglichst viele, damit der Arbeitsaufwand so groß wird, dass die Netzbetreiber diese Sperre standartmäßig aktivieren und nur auf Wunsch aufheben.
Weil dies eine Einschränkung wäre, was ein Sonderkündigungsrecht gleich kommt. Kein Vertragsanbieter sperrt ja auch das Internet von sich aus, oder Auslandstelefonie bei ALLEN Kunden!
Kein einziges Verbraucher-Gesetz der letzten Jahre war wirklich gut gemacht.
Sehe ich nicht so, denn die Buttonlösung für "Fallen im Internet" ist schon eine Gute Idee. Allerdings brauchen auch Gesetze auch ne menge Zeit!
Es gibt aber auch Mobilfunkanbieter die solche Dinge wie Drittanbieter schon früher eingeschränkt haben.
So hat meines Wissens nach der Drittanbieter nur die Möglichkeit etwas o2 in Rechnung zu stellen wenn der Kunde mindestens per SMS oder LINK auf eine Bestellung reagiert hat.
(o2 nennt dies das Hand-Shake-Verfahren!->
SIEHE: http://www.tariftip.de/
rubrik2/19418/Mobilfunkunternehmen-starten-gemeinsamen-Verhaltenskodex.html
Meinstens muss auch ein Code eingegeben werden!
(Zum Bsp bei One click hoster um die Wartezeit zu umgehen (Preise stehen dann aber auch da!)
Da ist aber eigendlich auch der Besitzers des Handys in der Sorgfalltspflicht! (Denn ich lasse mein Handy auch nicht unbeaufsichtigt in der Mensa/Ubahn etc... liegen!)