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Noch ist nicht aller Instanzen Abend


16.03.2012 12:37 - Gestartet von skycab
einmal geändert am 16.03.2012 12:38
Ich denke nicht, dass sich Rapidshare damit zufrieden geben wird. Es bleibt also spannend.

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[1] Kai Petzke antwortet auf skycab
27.03.2012 17:29
Benutzer skycab schrieb:
Ich denke nicht, dass sich Rapidshare damit zufrieden geben wird. Es bleibt also spannend.

Wenn man sich die Rechtsprechung des BGH in Unterlassungssachen anschaut, dann ist ziemlich klar, dass deren Urteil kaum anders ausfallen wird als das des OLG Hamburg. Spannend ist somit nur die Frage, wie lange Rapidshare das BGH-Urteil rauszögern kann, denn bis dahin können sie weitermachen. Und ob so Details wie das Folgende im Urteil auftauchen: "Rapidshare muss auch solche Uploads löschen, die eines der auf der Negativ-Liste stehenden Werke in einer mit einem simplen Passwort verschlüsselten Archiv-Datei enthalten." Wobei ein "simples" Passwort insbesondere ein solches ist, das in einer von der GEMA übermittelten und regelmäßig aktualisierten Liste steht.

Und schließlich bleibt spannend, wie Rapidshare dann trotz rechtskräftiger Unterlassungsverfügung weitermacht. Ich tippe darauf, dass sie in eine Briefkastenfirma auf einer geeigneten Südseeinsel umfirmieren.


Kai
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[1.1] Thunder115 antwortet auf Kai Petzke
28.03.2012 06:33
Benutzer Kai Petzke schrieb:
das Folgende im Urteil auftauchen: "Rapidshare muss auch solche Uploads löschen, die eines der auf der Negativ-Liste stehenden Werke in einer mit einem simplen Passwort verschlüsselten Archiv-Datei enthalten." Wobei ein "simples" Passwort insbesondere ein solches ist, das in einer von der GEMA übermittelten und regelmäßig aktualisierten Liste steht.
Ich frage mich sowieso, wie man anhand kryptischer Dateinamen und verschlüsselter Archive Inhalte filtern will?
Ein komplizierteres Passwort ist für die Uploader wohl das kleinste Problem - geschweige denn auf andere Plattformen auszuwandern.

Oder liegen aktuelle Top100 Hits voll vollem Klarnamen als MP3 bei Rapidshare?
Madonna_SuperNeuerHit_2012.mp3 ??? LOL
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Thunder115
30.03.2012 18:10
Benutzer Thunder115 schrieb:

Ich frage mich sowieso, wie man anhand kryptischer Dateinamen und verschlüsselter Archive Inhalte filtern will?

Die User müssen ja am Ende in der Lage sein, die Dateien zu verwenden. Also wird es Server geben, auf denen die Passwörter der Archive verfügbar sind. Es ist zwar nicht unbedingt die Aufgabe von Rapidshare, selber nach gängigen Passwörtern zu fahnden. Wenn das aber die GVU oder GEMA tut und Rapidshare eine Liste gängiger Passwörter mitteilt, dann sollte Rapidshare dazu verpflichtet werden können, die Archive auf diese Passwörter zu prüfen, und falls die Archive damit erfolgreich entschlüsselt werden können, auch die enthaltenen Dateien den üblichen Prüfungen zu unterziehen.

Ein komplizierteres Passwort ist für die Uploader wohl das kleinste Problem - geschweige denn auf andere Plattformen auszuwandern.

Klar können die Uploader auch woanders hin gehen. Jedoch müssen die Server ja irgendwo lokalisiert sein, wo es gute Internetverbindungen gibt. Und das sind meist die Länder, wo es auch eine funktionierende Rechtsprechung gibt, die Content-Industrie also ebenfalls versuchen kann, Unterlassungsverfügungen zu erwirken.

Ich sehe vieles, was GFU & Co. tun, sehr kritisch. Insbesondere die Massenabmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer befinden sich in der aktuellen Form hart an der Grenze des rechtlich zulässigen, wahrscheinlich sogar jenseits der Grenze. Wenn es die Inhalteanbieter aber mit denjenigen aufnehmen, die mit dem schnellen Zugriff auf schwarzkopierte Inhalte nicht gerade schlecht Geld verdienen, dann ist das ein anderes Kaliber, als 1000-Euro-Abmahnungen gegen Privatuser.


Kai
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[1.1.1.1] hansel_meier antwortet auf Kai Petzke
04.09.2013 07:02
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Wenn das aber die GVU oder GEMA tut und Rapidshare eine Liste gängiger Passwörter mitteilt, dann sollte Rapidshare dazu verpflichtet werden können, die Archive auf diese Passwörter zu prüfen

Und dann ist es nur noch ein winziger Schritt, bis Verschlüsselungen generell unter Strafe gestellt werden - natürlich nur um Urheberrechteinhaber und uns vor Terrorismus zu schützen versteht sich.

Aber ich bin sicher, auch dafür finden sich dann genügend willfähige Unterstützer - insbesondere in Deutschland.
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[1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf hansel_meier
11.09.2013 11:00
Benutzer hansel_meier schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Wenn das aber die GVU oder GEMA tut und Rapidshare eine Liste gängiger Passwörter mitteilt, dann sollte Rapidshare dazu verpflichtet werden können, die Archive auf diese Passwörter zu prüfen

Und dann ist es nur noch ein winziger Schritt, bis Verschlüsselungen generell unter Strafe gestellt werden - natürlich nur um Urheberrechteinhaber und uns vor Terrorismus zu schützen versteht sich.

Die Diskussion ist inzwischen eh irrelevant geworden - Rapidshare hat ja faktisch aufgegeben. Unabhängig davon ging es in meinem Ursprungsbeitrag genau NICHT darum, das Uploaden passwortgeschützten Materials auf Sharehoster zu verbieten, sondern nur darum, den Inhalt der verschlüsselten upgeloadeten Dateien auf geschütztes Material zu prüfen, wenn die zugehörigen Passwörter im Web veröffentlicht worden sind.


Kai