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Routerzwang


22.01.2013 20:17 - Gestartet von genuede
Falls der Router ein Netzbestandteil ist, sollte der Provider auch den Strom zahlen!
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[1] baerlihome antwortet auf genuede
22.01.2013 20:20
Genau daran musste ich beim Lesen des Artikels auch denken. Es ist doch so, zur EInführung von DSL gab es teilweise Modems die ich ohne besondere STromversorgung, mal abgesehen der des USB-Anschlusses) betreiben konnte. Mittlerweile brauche ich selbst für einfaches telefonieren ein extra Modem. Prima, so kann der Provider seine Betriebskosten fürs Netz senken...
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[1.1] koelli antwortet auf baerlihome
23.01.2013 14:23
Benutzer baerlihome schrieb:
zur EInführung von DSL gab es teilweise Modems die ich ohne besondere STromversorgung, mal abgesehen der des USB-Anschlusses) betreiben konnte.

Das stimmt! Hatte auch so ein USB-DSL-Modem von ELSA.
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[2] handytim antwortet auf genuede
22.01.2013 21:45

2x geändert, zuletzt am 22.01.2013 21:46
Und was ist bei einem Routerdefekt? Dann stellt der Anbieter seine "ab dem Router angebotenen Dienste" gar nicht mehr zur Verfügung. Kann man dann auch eine Minderung der Grundgebühr für diesen Zeitraum verlangen? Und wenn der Router ein Netzelement darstellt, wer bezahlt einen neuen Router im Falle eines Defekts?
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[3] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf genuede
23.01.2013 02:07
Benutzer base station schrieb:
Benutzer genuede schrieb:
Falls der Router ein Netzbestandteil ist,

Haftet dann der ISP auch als Störer § 1004 BGB? Oder gilt dann für einen WLAN router der Netzbestandteil ist § 8 TMG?

Ja, diese - und viele andere mehr - sind die ungeklärten juristischen Fragen, die hinter der laxen Erklärung "der Router ist Netzbestandteil bzw. unser Netzabschlussgerät" der Provider steht.

Eines ist hierbei jedoch klar. "Rosinenpicken" kann es rechtlich nicht geben. Wer den Router zum Netzbestanteil deklariert, der muss mit voller Konsequenz dafür eintreten bzw. haften. Ohne hoch bzw. höchstrichterliche Entscheidung wird dies jedoch nicht so funktionieren. Ich plädiere daher ausdrücklich für eine politische, d. h. gesetzgeberische Lösung die dem vorgreift und diese Fragen eindeutig und abschließend klärt. Wie so oft ist das Prüfungsverfahren der BNetzA wieder ein himmelschreinder Hilferuf an unsere Volksverr.. äh... (wie hieß nochmal das Wort?) Treter! Genau! ;-)