Benutzer base station schrieb:
Benutzer genuede schrieb:
Falls der Router ein Netzbestandteil ist,
Haftet dann der ISP auch als Störer § 1004 BGB? Oder gilt dann für einen WLAN router der Netzbestandteil ist § 8 TMG?
Ja, diese - und viele andere mehr - sind die ungeklärten juristischen Fragen, die hinter der laxen Erklärung "der Router ist Netzbestandteil bzw. unser Netzabschlussgerät" der Provider steht.
Eines ist hierbei jedoch klar. "Rosinenpicken" kann es rechtlich nicht geben. Wer den Router zum Netzbestanteil deklariert, der muss mit voller Konsequenz dafür eintreten bzw. haften. Ohne hoch bzw. höchstrichterliche Entscheidung wird dies jedoch nicht so funktionieren. Ich plädiere daher ausdrücklich für eine politische, d. h. gesetzgeberische Lösung die dem vorgreift und diese Fragen eindeutig und abschließend klärt. Wie so oft ist das Prüfungsverfahren der BNetzA wieder ein himmelschreinder Hilferuf an unsere Volksverr.. äh... (wie hieß nochmal das Wort?) Treter! Genau! ;-)