Benutzer horstchen schrieb:
ich hatte parallel gerade gefragt, wie die Netzbetreiber das kontrollieren wollen. Wenn ich mich richtig erinnere, konnte ich mal eine Handydatenflat von O2 nicht per surfstick buchen. Habe sie dann in einem handy aktiviert und die SIM funktionierte einwandfrei auch im stick...
Prinzipiell kann der Anbieter das kontrollieren durch die fragwürdige Methode des "deep packet inspection".
Hierbei können die übertragenen Paket auf ihren Inhalt analysiert werden, wie enthaltene Browserkennungen und Ähnliches. Ob das aus Datenschutzgründen legal ist, ist eine andere Frage. Zum Teil steht so etwas aber schon im Kleingedruckten.
Auch könnte natürlich die IMEI Nummer des Mobiltelefons / Sticks, die zum Surfen verwendet wird Rückschlüsse auf die verwendete Hardware geben. Dieses würde aber bei Tethering eher nicht helfen.
Was die Restriktion soll, ist mir allerdings auch nicht klar, da es problemlos möglich ist auch 500 MB mit einem Smartphone zu verballern, wenn man Videos guckt, Internetradio hört oder ein paar Apps. herunterladt.
Danach ist dann sowieso gedrosselt.
Bert