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nicht gestattet, AGB


18.05.2012 16:25 - Gestartet von eggx
Ich versteh es immer noch nicht:
Was heißt denn "nicht gestattet", wenn der Tarif so festgezurrt ist und keine Freiheit mehr besteht? Es gibt ein Volumen von xy MB, das fest ist, und eine praktisch unbrauchbare Flat auf GPRS-Niveau zum Abgewöhnen.
Wenn ich mir Opera Mini auf ein Tablet installiere - und? Was juckt das den Betreiber, ob ich Opera Mini mit dem Tablet mal ins Internet gehe oder mit dem Java-Handy mit Opera Mini? Ist doch Jacke wie Hose?
Ich kapier das einfach nicht - oder soll die Nicht-Gestattung quasi ein Selbstschutz vor uns selbst sein, dass irgendwelche DAU's nicht die Hotline blockieren mit: "Ey, mein Internet geht nicht mehr, was ist das fürn Mist-Angebot...?" Steht für: mein Konto ist schon leergesurft. Das merkt der DAU aber nicht!
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[1] horstchen antwortet auf eggx
18.05.2012 16:48
ich hatte parallel gerade gefragt, wie die Netzbetreiber das kontrollieren wollen. Wenn ich mich richtig erinnere, konnte ich mal eine Handydatenflat von O2 nicht per surfstick buchen. Habe sie dann in einem handy aktiviert und die SIM funktionierte einwandfrei auch im stick...
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[1.1] bholmer antwortet auf horstchen
18.05.2012 17:53
Benutzer horstchen schrieb:
ich hatte parallel gerade gefragt, wie die Netzbetreiber das kontrollieren wollen. Wenn ich mich richtig erinnere, konnte ich mal eine Handydatenflat von O2 nicht per surfstick buchen. Habe sie dann in einem handy aktiviert und die SIM funktionierte einwandfrei auch im stick...

Prinzipiell kann der Anbieter das kontrollieren durch die fragwürdige Methode des "deep packet inspection".

Hierbei können die übertragenen Paket auf ihren Inhalt analysiert werden, wie enthaltene Browserkennungen und Ähnliches. Ob das aus Datenschutzgründen legal ist, ist eine andere Frage. Zum Teil steht so etwas aber schon im Kleingedruckten.

Auch könnte natürlich die IMEI Nummer des Mobiltelefons / Sticks, die zum Surfen verwendet wird Rückschlüsse auf die verwendete Hardware geben. Dieses würde aber bei Tethering eher nicht helfen.

Was die Restriktion soll, ist mir allerdings auch nicht klar, da es problemlos möglich ist auch 500 MB mit einem Smartphone zu verballern, wenn man Videos guckt, Internetradio hört oder ein paar Apps. herunterladt.
Danach ist dann sowieso gedrosselt.

Bert

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[2] spaghettimonster antwortet auf eggx
18.05.2012 16:54
Benutzer eggx schrieb:
Ich versteh es immer noch nicht: Was heißt denn "nicht gestattet", wenn der Tarif so festgezurrt ist und keine Freiheit mehr besteht?

Wahrscheinlich ist der Tarif so kalkuliert, dass es sich für den Anbieter nur lohnt, wenn das Volumen nicht ausgeschöpft wird. Und das ist bei Endgeräten, mit denen vernünftiges Surfen möglich ist, fraglich.

Auf diese Kalkulation deutet auch die Preisstaffelung hin: Für 7 Euro gibt's 500 MB und für 15 Euro plötzlich das Zehnfache, wie soll denn das gehen. Entweder ist der eine Tarif viel zu teuer oder der andere viel zu billig.
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[2.1] paeffgen antwortet auf spaghettimonster
18.05.2012 21:49
Benutzer spaghettimonster schrieb:
(...)
Für
7 Euro gibt's 500 MB und für 15 Euro plötzlich das Zehnfache, wie soll denn das gehen. Entweder ist der eine Tarif viel zu teuer oder der andere viel zu billig.

Oder die Fixkosten sind relativ hoch und die variablen Kosten relativ niedrig.
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[2.1.1] spaghettimonster antwortet auf paeffgen
18.05.2012 22:30

einmal geändert am 18.05.2012 22:33
Benutzer paeffgen schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Für 7 Euro gibt's 500 MB und für 15 Euro plötzlich das Zehnfache, wie soll denn das gehen. Entweder ist der eine Tarif viel zu teuer oder der andere viel zu billig.

Oder die Fixkosten sind relativ hoch und die variablen Kosten relativ niedrig.

Für die Netzbetreiber mag das gelten, aber ihre Reseller bitten sie ja wohl volumenabhängig zur Kasse. Sonst würden die ihre ganzen Wenignutzer zum Teufel jagen und in Konkurrenz zu Base treten, was wesentlich rentabler ist.