Benutzer zodiak schrieb:
Ich selbst habe auch von dem Inkasso Unternehmen eine Rechnung erhalten, obwohl ich damals bezahlt habe. E-Plus scheint das völlig egal zu sein. Habe dort mehrfach angerufen - ohne Erfolg. ...
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... behauptete frech ich solle nachweisen das ich bezahlt habe und die Unterlagen dort "unverzüglich" einreichen. Damit hat sich E-Plus echt einen Bärendienst erwiesen. Auf mich macht das alles einen extrem unseriösen und unprofessionellen Eindruck. Aufgrund meiner großen Enttäuschung und Hilflosigkeit ggü. der Blackbox E-Plus werde ich bestimmt nicht nochmal Kunde dort.
Die Art und Weise der Kommunikation und ein solcher Umgangston sind sicher nicht gerade ein Aushängeschild für ein Unternehmen und kosten letztendlich durch negative Publicity wohl ein Vielfaches, als die vergessenen Beträge wohl insgesamt ausmachen.
Außerdem spricht ein solche "Vergessen" auch nicht gerade dafür, daß ein Unternehmen seine Strukturen und Prozesse im Griff hat.
Da wäre es wohl taktisch besser und letztlich auch billiger gewesen, den betroffenen Kunden die 2 Jahre lang vergessenen Forderungen zu erlassen und dies in ein nettes Werbebriefchen zu verpacken, denn eine solche Kulanzgeste hätte sich sehr positiv und werbewirksam auf die Kundenzufriedenheit ausgewirkt.
Generell ist es aber richtig, daß man seine Zahlung nachweisen können muß/sollte, so lange die Forderungen nicht verjährt sind und der Empfänger den Erhalt bestreitet.
Andernfalls muß man diese - wenn es hart auf hart kommt - eben nochmals entrichten.
Das ist leider die Rechtslage und deshalb ist es auch sehr ratsam, auch als Privatkunde Rechnungen samt Zahlungsnachweisen und Kontoauszüge mindestens 3 volle Kalenderjahre zurück aufzubewahren.
Für Steuerangelegenheiten gelten jedoch ohnehin meist viel längere (bis zu 10 Jahre) Verjährungsfristen, was man auch noch bedenken sollte!!