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Grenzbereiche, eigentlich bereits saugefährlich!


01.03.2013 08:53 - Gestartet von klaussc
einmal geändert am 01.03.2013 09:09
Das erinnert mich an das Gezerre um die GEZ, Geräteklassen können gar nicht so schnell in Gesetze eingearbeitet werden wie sie entstehen und verwischen.

Ein Tablet mit GSM kann doch nicht anders behandelt werden wie eines ohne aber mit WLAN (das dann via WLAN auf ein GSM Modem im KFZ zugreift), oder mit/ohne Teelefonie-App.

Mein Handy bucht sich zwangsläufig via R-SAP ins Autotelefon ein und schaltet das Telefonmodul im Handy offline. Damit handelt es sich in diesem Fall eigentlich nur noch um eine Navi?

Vorschlag: Während der Fahrt darf nichts bedient werden, was nicht in einem Halter steckt oder fest verbaut ist, weder Handys noch Tablets, keine Taschenrechner, nicht einmal eine Butterbrotdose darf während der Fahrt vom Fahrer geöffnet werden. Die Hände müssen "frei" bleiben, Anhalten sollte immer drin sein!

Selbst die Bedienung der Geräte ist eigentlich bereits sehr grenzwertig, Bedienung des Radios, Suchen eines Eintrags im Telefonregister des Autotelefons, lesen einer SMS im Multifunkionsdisplay direkt neben dem Tacho (über Lenkradfernbedienung). Dafür fahre ich teilweise bereits an den Straßenrand auch wenn es streng genommen von der Polizei kaum zu ahnden wäre (bestenfalls über "vom Fahren abgelenkt").

Nachdenklichen Gruß
Klaus