Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Das Blitzgerät selbst führt keine Maßnahme durch, sondern wird nur für eine Maßnahme benutzt. Die Maßnahme findet an einem bestimmten Ort statt, dem Standort des Blitzers.
Es wird ja immer besser. Wenn am Standort des Blitzers eine Maßnahme stattfindet (welche denn?), der Blitzer es aber nicht macht, wer oder was dann?
Am Standort des Blitzers findet eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme statt, bei der Geschwindigkeiten gemessen werden. Die Maßnahme wird von der Polizei oder Ordnungsbehörde durchgeführt. Dazu ist es nicht erforderlich, dass deren Mitarbeiter ständig vor Ort sind.
Ein Smartphone hat genügend Möglichkeiten, um etwas anzuzeigen. Es kann Töne abgeben, blinken, vibrieren usw. Mit der Blitzer-App tut es so etwas, wenn man in die Nähe eines Ortes kommt, an dem Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.
Es geht aber nicht um die Signalfähigkeiten des Smartphones, sondern um die Festellung (Messung) der Maßnahme der grünen Männlein.
Doch, um die geht es. Das Verbot betrifft nämlich die Anzeige und nicht die Feststellung.
Das Smartphone zeigt aber nicht einfach nur einen Standort an. Es warnt dich aktiv, wenn du in die Nähe eines solchen Standorts kommst, und damit zeigt es dir die Verkehrsüberwachungsmaßnahme an.
WIE es mir den Standort anzeigt [...], ist unerheblich.
Ob es piept, singt oder mich kitzelt, völlig Wurscht. Es kann mir nur den Standort - hier: eines Blitzers - anzeigen, nicht welche Maßnahmen der oder die grünen Männlein darauf durchführen.
Es gibt ein Signal ab, wenn du in die Nähe eines solchen Standorts kommst. Der Zweck dieses Signals ist, dir anzuzeigen, dass in deiner Nähe eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme stattfindet. Irgendwelche weiteren Einzelheiten, die im Lauf dieser Maßnahme passieren, braucht es dazu weder zu erfassen noch anzuzeigen.
Ob der einzelne Messvorgang auch als Maßnahme gesehen werden kann oder nicht, spielt hier keine Rolle.
Doch, genau um diese Frage geht es hier.
Diese Frage wäre nur relevant, wenn man ausschließlich die einzelnen Messvorgänge als Maßnahmen verstehen wollte.
Aber vielleicht sind wir uns endlich einig, dass das Smartphone den Messvorgang nicht feststellen kann.
Ein Smartphone kann selbst natürlich keine Messvorgänge feststellen. Habe ich das irgendwo behauptet?
Jedenfalls führt der Blitzer *selbst* keine Maßnahme durch, sondern wird nur für eine Maßnahme benutzt. Die Maßnahme besteht in der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen an sich
Aha, und wer oder was führt die durch?
Die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Nur weil der Blitzer selbst nicht Handelnder ist, soll keine Maßnahme vorliegen?
Natürlich liegt (bei Nicht-Dummies und funktionierenden Blitzern) eine Maßnahme vor. Das Smartphone kann sie nur nicht erfassen.
Es kann die Maßnahme nicht durch eigene Wahrnehmung erfassen, aber es bekommt Informationen, die ihm sagen, wo die Maßnahme stattfindet.
Es ist sehr wohl eine Maßnahme, wenn die Ordnungsbehörde an einem bestimmten Ort Geschwindigkeiten fahrender Autos misst. Und das zeigt die Blitzer-App an.
Kann es nicht, weil ihm dafür die nötige Hardware fehlt.
Wie gesagt, es kann blinken, piepsen usw.
Es ist kein Widerspruch, wenn es auch Standorte anzeigt.
Es kann NUR Standorte anzeigen.
Nein, es kann aktiv warnen, wenn man in die Nähe eines solchen Standorts kommt.
Entscheidend ist aber, dass es Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt.
Genau DAS kann es nicht, weil - DU ahnst es schon - ihm dafür die nötige Hardware fehlt.
Komischerweise wird es aber genau zu diesem Zweck benutzt, und die Hardware scheint dafür auch ohne Weiteres zu reichen.
Auch die Installation eines Dummys ist eine Maßnahme
Sicher, und DAS kann das Smartphone anzeigen? Das glaubt Dir kein Mensch!
Würdest du bitte aufhören, mir Dinge in den Mund zu legen, die ich nicht gesagt habe, und die so sinnlos sind, dass sie "kein Mensch" glaubt?
wahrscheinlich keine Verkehrsüberwachungsmaßnahme, denn mit einem Dummy kann man nichts überwachen.
Meine Rede. Warum wird es dann vom Smartphone angezeigt???
Es ist egal, ob es Dummies anzeigt oder nicht.
Ja, das können sie auch, aber die Maßnahmen werden nicht von den Blitzern selbst ausgeführt, sondern zum Beispiel von Mitarbeitern der Ordnungsbehörde.
Wie jetzt? Das Smartphone zeigt an, wenn die Mitarbeitern der Ordnungsbehörde z.B. die Aufnahmen auswerten. Auch das glaubt Dir kein Mensch.
Das braucht mir auch kein Mensch zu glauben, weil ich das nicht gesagt habe. Das ist nur deine
- falsche - Schlussfolgerung aus meiner Aussage.
Wieso, Du hast geschrieben (hab's nochmal zitiert), dass Mitarbeitern der Ordnungsbehörde Maßnahmen durchführen.
Stimmt.
Gleichzeitig hast Du behauptet, DIE könne das Navi anzeigen.
Stimmt auch.
Und da die Mitarbeiter bei stationären Blitzern nicht am Standort sind, findet deren Maßnahme offensichtlich im Amt statt.
Stimmt nicht. Die Ordnungsbehörde kann eine Maßnahmen an einem Ort durchführen, ohne dass sich ständig ein Mitarbeiter dort aufhalten muss. Dafür benutzt sie automatisch arbeitende Messgeräte, sogenannte "Blitzer".
Das Smartphone braucht keine Einzelheiten oder gar irgendwelche Tätigkeiten von irgendwem anzuzeigen. Es reicht, wenn es "Piep" macht, sobald man in die Nähe eines Blitzers kommt. Damit zeigt es die Verkehrsüberwachungsmaßnahme an.
Nein, damit zeigt es - wie Du selber schreibst - dass man in die Nähe eines Blitzers kommt.
Diese Anzeige hat allerdings eine gewisse Bedeutung.
Das ist eine reine Stanndortbestimmung, nicht mehr und nicht weniger.
Das ist mehr als eine reine Standortbestimmung. Das Gerät vergleicht ständig den eigenen Standort mit dem von irgendwo gespeicherten Blitzern. Wenn man in die Nähe eines Blitzers kommt, gibt es ein Signal ab.
Mit irgendwelchen Maßnahmen hat das nichts zu tun.
Es hat ziemlich viel damit zu tun, denn der wesentliche Zweck ist, den Fahrer vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen.
Dass das Ding auch mal falschen Alarm gibt, ändert nichts daran, dass es zur Anzeige (echter) Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt ist.
Das war doch nicht die Frage.
Doch, genau das war und ist die Frage, denn genau das ist nach § 23 StVO Abs. 1b untersagt.