Benutzer uri.da schrieb:
Im Gesetzestext steht "[...]ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. [...]".
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Smartphone tatsächlich dafür bestimmt ist, Blitzer anzuzeigen.
Wenn eine Blitzer-App darauf installiert ist, spätestens aber wenn diese App genutzt wird, ist das wohl der Fall.
Ist es nicht vielmehr dazu bestimmt, zu telefonieren?
Ja, aber dazu braucht man keine Blitzer-App.
Das Anzeigen der Blitzer ist doch ein Nebeneffekt und nicht die eigentliche Bestimmung eines Smartphones...
Das konkrete Gerät ist aber vom Besitzer durch Installation und Nutzung der Blitzer-App dazu bestimmt worden. Dass es die "eigentliche Bestimmung" sein muss (was soll das genau sein?), verlangt das Gesetz nicht.