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Interpretationssache?


15.08.2012 11:26 - Gestartet von uri.da
Im Gesetzestext steht "[...]ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. [...]".

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Smartphone tatsächlich dafür bestimmt ist, Blitzer anzuzeigen. Ist es nicht vielmehr dazu bestimmt, zu telefonieren? Das Anzeigen der Blitzer ist doch ein Nebeneffekt und nicht die eigentliche Bestimmung eines Smartphones...

Oder liege ich damit wirklich so sehr verkehrt???

Viele Grüße,

Uri
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[1] HändyBär antwortet auf uri.da
15.08.2012 11:33
...und ist ein Autoradio, mit dem Blitzerwarnungen zu empfangen sind, auch ein Gerät der Definition "technisches Gerät ... das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen" (anzusagen) ?!

;-)
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf uri.da
15.08.2012 13:59
Benutzer uri.da schrieb:

Im Gesetzestext steht "[...]ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. [...]".

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Smartphone tatsächlich dafür bestimmt ist, Blitzer anzuzeigen.

Wenn eine Blitzer-App darauf installiert ist, spätestens aber wenn diese App genutzt wird, ist das wohl der Fall.

Ist es nicht vielmehr dazu bestimmt, zu telefonieren?

Ja, aber dazu braucht man keine Blitzer-App.

Das Anzeigen der Blitzer ist doch ein Nebeneffekt und nicht die eigentliche Bestimmung eines Smartphones...

Das konkrete Gerät ist aber vom Besitzer durch Installation und Nutzung der Blitzer-App dazu bestimmt worden. Dass es die "eigentliche Bestimmung" sein muss (was soll das genau sein?), verlangt das Gesetz nicht.
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[2.1] uri.da antwortet auf Mobilfunk-Experte
15.08.2012 14:51

einmal geändert am 15.08.2012 14:53
Ich zweifele an (meine rein persönliche Meinung, ich erhebe da keinerlei Anspruch auf absolute Richtigkeit!), ob eine App die Bestimmung eines Geräts verändern kann. Eine App kann den Funktionsumfang durchaus erweitern, aber die Bestimmung eines Telefons ist in meinen Augen das Telefonieren.