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Strafen


15.08.2012 11:29 - Gestartet von JST123
Der Katalog mit Tatbeständen, mit denen man dem Autofahrer mit Strafen belegen kann, ist sowieso unerschöpflich lang.
Da kommt es auf diesen Apps auch nicht mehr drauf an.



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[1] HändyBär antwortet auf JST123
15.08.2012 11:36
Benutzer JST123 schrieb:
Der Katalog mit Tatbeständen, mit denen man dem Autofahrer mit Strafen belegen kann, ist sowieso unerschöpflich lang. Da kommt es auf diesen Apps auch nicht mehr drauf an.


Och, nicht so eng sehen! Rasieren, Essen, Trinken, Rauchen, bei der Fahrt in den Kofferraum kriechen, CDs im Handschuhfach suchen, sexuelle Handlungen (sofern sie kein anderer sieht), mit FlipFlops fahren - alles kostenlos und straffrei.

Nur das Handy darfst du nicht berühren - egal zu welchem Zweck...
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[1.1] JST123 antwortet auf HändyBär
15.08.2012 11:45
Benutzer HändyBär schrieb:
Benutzer JST123 schrieb:
Der Katalog mit Tatbeständen, mit denen man dem Autofahrer mit Strafen belegen kann, ist sowieso unerschöpflich lang. Da kommt es auf diesen Apps auch nicht mehr drauf an.


Och, nicht so eng sehen! Rasieren, Essen, Trinken, Rauchen, bei der Fahrt in den Kofferraum kriechen, CDs im Handschuhfach suchen, sexuelle Handlungen (sofern sie kein anderer sieht), mit FlipFlops fahren - alles kostenlos und straffrei.

Nur das Handy darfst du nicht berühren - egal zu welchem Zweck...

Mensch, wenn ich das sehe, wie oft meine Frau während des Fahrens in der Handtasche rumkrabbelt......Nicht, dass man eines Tages meine Frau wegsperrt.
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[1.1.1] uri.da antwortet auf JST123
15.08.2012 12:11
Benutzer JST123 schrieb:
......Nicht, dass man eines Tages meine Frau wegsperrt.

Wie schwerwiegend das wäre, käme im Zweifelsfall auf die Frau an, oder??? ;-)
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[1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf HändyBär
15.08.2012 14:04
Benutzer HändyBär schrieb:

Nur das Handy darfst du nicht berühren - egal zu welchem Zweck...

Untersagt ist nur die Benutzung, und das auch nur, wenn du hierfür das Telefon (oder den Hörer des Autotelefons) aufnimmst oder hältst.
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[1.2.1] HändyBär antwortet auf Mobilfunk-Experte
15.08.2012 18:46
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Untersagt ist nur die Benutzung, und das auch nur, wenn du hierfür das Telefon (oder den Hörer des Autotelefons) aufnimmst oder hältst.

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.
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[1.2.1.1] uri.da antwortet auf HändyBär
15.08.2012 18:52
Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Das sehe ich genauso, aber das ist hier im Zweifel nicht unbedingt von Relevanz, da man ja die Blitzer-App VOR Fahrtbeginn aktiviert (haben könnte).

Wer sich direkt beim Herumfummeln am Handy während der Fahrt erwischen lässt, gerät beim Tanzsportverein Blau-Weiß in Erklärungsnot...
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[1.2.1.2] peso antwortet auf HändyBär
15.08.2012 23:10
Benutzer HändyBär schrieb:

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Du kannst Dir damit aber die Ohren wärmen. Das ist erlaubt.

peso
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[1.2.1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
16.08.2012 12:04
Benutzer peso schrieb:

Du kannst Dir damit aber die Ohren wärmen. Das ist erlaubt.

Nicht, wenn du es dafür hältst.
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[1.2.1.3] tosho antwortet auf HändyBär
16.08.2012 03:42
Benutzer HändyBär schrieb:

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Woher hast Du diese Information?
Meines Wissens ist es nur verboten, das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten. wenn es im Fahrzeug befestigt ist darf man es benutzen. Sonst könnte ich ja nicht einmal ein Gespräch mit meiner Freisprecheinrichtung annehmen.
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[1.2.1.3.1] uri.da antwortet auf tosho
16.08.2012 11:37

einmal geändert am 16.08.2012 11:39
Benutzer tosho schrieb:
Benutzer HändyBär schrieb:

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Woher hast Du diese Information?
Meines Wissens ist es nur verboten, das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten. wenn es im Fahrzeug befestigt ist darf man es benutzen. Sonst könnte ich ja nicht einmal ein Gespräch mit meiner Freisprecheinrichtung annehmen.

Hier beginnt der Irrsinn: Du darfst an der Freisprechanlage herumfummeln, aber nicht das Handy berühren. Wer eine mobile Freisprecheinrichtung beispielsweise an der Sonnenblende befestigt hat, ist meines Erachtens mehr abgelenkt, wenn er versucht dort einen Knopf zu finden/drücken, als wenn er auf eine Taste am Handy drückt, das in greifbarer Nähe in einer Halterung sitzt.

Du darfst auch ein (zugegebenermaßen eher antiquiertes) CB-Funkgerät benutzen - aber kein Handy...

Und wenn ich manche Autofahrer sehe, deren Augenmerk den Kindern auf dem Rücksitz oder dem Ausschnitt der Beifahrerin gilt, so frage ich mich, ob deren Ablenkung nicht noch viel größer ist. Aber das ist ja (l)egal...
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[1.2.1.3.1.1] getodavid antwortet auf uri.da
16.08.2012 14:32
Benutzer uri.da schrieb:

Hier beginnt der Irrsinn: Du darfst an der Freisprechanlage herumfummeln, aber nicht das Handy berühren.

Der Irrsinn ist, dass nicht stimmt was du schreibst. Und das könntest du ganz einfach in der Straßenverkehrsordnung nachlesen, wenn du dir einfach mal die Mühe machen würdest...
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[1.2.1.3.1.1.1] uri.da antwortet auf getodavid
16.08.2012 16:15
Benutzer getodavid schrieb:
Benutzer uri.da schrieb:

Hier beginnt der Irrsinn: Du darfst an der Freisprechanlage herumfummeln, aber nicht das Handy berühren.

Der Irrsinn ist, dass nicht stimmt was du schreibst. Und das könntest du ganz einfach in der Straßenverkehrsordnung nachlesen, wenn du dir einfach mal die Mühe machen würdest...

Vielleicht irre ich mich, großer Meister. Vielen Dank für deine überheblich belehrenden Worte.

Eine einfache Quellenangabe, aus der unstrittig hervorgeht, dass ich mich geirrt habe, wäre hier für jeden Leser interessanter als dein Oberlehrer-Getue...
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[1.2.1.3.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf uri.da
16.08.2012 16:24
Benutzer uri.da schrieb:

Eine einfache Quellenangabe, aus der unstrittig hervorgeht, dass ich mich geirrt habe, wäre hier für jeden Leser interessanter als dein Oberlehrer-Getue...

§ 23 Abs. 1a StVO

http://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
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[1.2.1.3.1.1.1.2] getodavid antwortet auf uri.da
16.08.2012 16:32
Benutzer uri.da schrieb:

Vielleicht irre ich mich, großer Meister. Vielen Dank für deine überheblich belehrenden Worte.

Eine einfache Quellenangabe, aus der unstrittig hervorgeht, dass ich mich geirrt habe, wäre hier für jeden Leser interessanter als dein Oberlehrer-Getue...

Warum? Weil ich es für normal und richtig halte dass jemand, der Behauptungen in den Raum stellt sich vorher einfach mal die simple Mühe machen sollte, diese Behauptungen auch zu überprüfen? Was mit Hilfe von Google keine 20 Sekunden dauern würde. Dann müssten nämlich nicht erst zig Leute falsche Informationen lesen und hinterher wieder nach der Korrektur suchen.

Im übrigen steht sowohl die Quelle als auch der exakte Text inzwischen bereits in diesem Forum.

Das Originalzitat aus der Straßenverkehrsordnung lautet:

§ 23 Abs. 1a
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Und im übrigen regelt die Straßenverkehrsordnung - aber auch das wurde hier schon gesagt - sehr wohl wie man sich mit quengelnden Kindern und Ähnlichem zu verhalten hat.

§ 23 Abs. 1
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Womit auch klar ist, dass sich während der Fahrt mit den Kindern auf dem Rücksitz zu beschäftigen und sich dadurch vom Verkehrsgeschehen abzulenken keineswegs legal oder egal ist.
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[1.2.1.3.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf tosho
16.08.2012 12:10
Benutzer tosho schrieb:

Benutzer HändyBär schrieb:

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck [...]

Woher hast Du diese Information?
Meines Wissens ist es nur verboten, das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten. wenn es im Fahrzeug befestigt ist darf man es benutzen. Sonst könnte ich ja nicht einmal ein Gespräch mit meiner Freisprecheinrichtung annehmen.

Ich wiederhole mich zwar, aber verboten ist die Benutzung, wenn man hierfür das Telefon (oder den Hörer des Autotelefons) aufnimmt oder hält.

Wenn sich das Handy in einer Halterung befindet, darfst du es berühren und benutzen. Wenn du das Handy dagegen zum Wählen oder zur Rufannahme in die Hand nimmst, ist das verboten - auch mit Freisprecheinrichtung.
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[1.2.1.4] Mobilfunk-Experte antwortet auf HändyBär
16.08.2012 11:58
Benutzer HändyBär schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Untersagt ist nur die Benutzung, und das auch nur, wenn du hierfür das Telefon (oder den Hörer des Autotelefons) aufnimmst oder hältst.

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)!

Untersagt ist, was ich oben schrieb, denn das steht so beinahe wörtlich im Gesetz (§ 23 Abs. 1a StVO).

Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Ja, das zählt schließlich alles zur Benutzung.
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[1.2.1.5] tosho antwortet auf HändyBär
16.08.2012 14:23
Benutzer HändyBär schrieb:

Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.

Es ist ermüdend, dass (nicht nur) hier immer wieder Leute ihr Nichtwissen so verbreiten, als wäre es eine gesicherte Tatsache.
Wenn ich etwas glaube, vermute oder mir wünsche formuliere ich das auch so und nicht so, als WÜSSTE ich, wovon ich rede. Was soll das?
Da kommt in mir schnell der Satz "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten." hoch. Es nützt niemandem, wenn hier Falschinformationen verbreitet werden.

Zitat:
(§ 23 Abs. 1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Das ist ja eigentlich relativ eindeutig formuliert und lässt keinen Spielraum für Interpretationen.

Zum Thema mit der Ablenkung durch Kinder im Auto usw:
Auch hier längst nicht, wie behauptet, alles erlaubt.

(§ 23 Abs. 1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug ... daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Das ist zwar nicht ganz so eindeutig formuliert wie 1a, dürfte aber quengelnde Kinder und ggf. den einladenden Ausschnitt der Beifahrerin durchaus mit einschließen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html

Also bitte: vor dem Posten von "Tatsachen" einfach mal kurz Googlen. Geht ganz leicht und würde dem Niveau des Forums gut tun.
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[1.2.1.5.1] HändyBär antwortet auf tosho
16.08.2012 16:21

einmal geändert am 16.08.2012 16:25
Benutzer tosho schrieb:

Es ist ermüdend, dass (nicht nur) hier immer wieder Leute ihr Nichtwissen so verbreiten, als wäre es eine gesicherte Tatsache.
...
Da kommt in mir schnell der Satz "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten." hoch. Es nützt niemandem, wenn hier Falschinformationen verbreitet werden.


AMEN !

Bevor noch weitere Kandidaten alles wiederholen, was eh schon 3x gesagt war: JA! Man darf das Handy zur Rufannahme berühren, sofern es in einer festen Halteeinrichtung steckt und hierzu nicht in die Hand genommen werden muss. [PUNKT]

Der Tenor sollte ein völlig anderer sein - es geht um die Sinnhaftigkeit und den rechtlichen Grenzbereich, was man als Fahrzeugführer mit dem Handy mit "nicht urtypischen" Handyfunktionen nicht darf, mit anderen Geräten (Uhr, Diktiergerät, etc), die keine Telefonfunktion beinhalten jedoch schon. (...oder weiteren Handlungen, die ich in meinem ersten Post aufgezählt hatte)

Das ist auch hier noch einmal beschrieben:

http://www.kanzlei-rpt.de/service/news/handyverbot.shtml

Achja... Zur Rufannahme darf das Handy doch berührt werden (...wenn es in einer festen Freisprecheinrichtung steckt) (...)