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Wahlfreiheit


23.10.2012 19:36 - Gestartet von Moneysac
Ich verstehe die Aufregung nicht, jeder Kunde kann sich doch aussuchen, bei welchem anbieter er telefoniert. wird ein tarif eingestellt, ist der kunde nicht verpflichtet, sich einen anderen tarif aufzwängen zu lassen. vielmehr kann er dann vorzeitig kündigen und hat ggf. sogar vorteile (billiges handy, auszahlung, etc.).

Wenn das unternehmen das so handhabt ist das vielleicht eine unglückliche aktion die kunden kostet, aber es gibt ja viele anbieter und noch mehr tarife und da ist sicher etwas passendes dabei.
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[1] Wiewaldi antwortet auf Moneysac
23.10.2012 20:12
Benutzer Moneysac schrieb:

Wenn das unternehmen das so handhabt ist das vielleicht eine unglückliche aktion die kunden kostet, aber es gibt ja viele anbieter und noch mehr tarife und da ist sicher etwas passendes dabei.

Was meinst Du, wieviele der "Freaks" hier und anderswo einen Genion S ohne Handy haben.
Der bietet für 0 EUR Grundgebühr eine Festnetznummer. Und als Duo Gespräche untereinander für 3 ct.

Welcher Anbieter bietet heute sowas an?

Ich hab übrigens auch einen Genion S Duo.....
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[1.1] Moneysac antwortet auf Wiewaldi
03.11.2012 13:53
Was meinst Du, wieviele der "Freaks" hier und anderswo einen Genion S ohne Handy haben. Der bietet für 0 EUR Grundgebühr eine Festnetznummer. Und als Duo Gespräche untereinander für 3 ct.

Welcher Anbieter bietet heute sowas an?

Ich hab übrigens auch einen Genion S Duo.....

es gibt nunmal kein recht darauf, eine leistung unbegrenzt in anspruch nehmen zu können, solange sich beide seiten an den vertrag halten, ist das doch auch ok, warum soll ein vertragspartner kündigen können, der andere aber nicht?