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Recht der Eltern, die Kommunikation der Kinder zu überwachen?


13.01.2016 15:06 - Gestartet von daniel85berlin
6x geändert, zuletzt am 13.01.2016 15:16
Der nachfolgende Satz aus dem Artikel macht mich etwas nachdenklich:
"Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere - sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod."

Würde das nicht bedeuten, Facebook müsste allen Eltern auch zu Lebzeiten der Kinder schon Zugang zum Account des Kindes gewähren?
Sodass Eltern schauen könnten worüber sich ihre 17-jährige Tochter mit ihren Freundinnen unterhält und wer z.B. WIRKLICH der Gastgeber der "Pyjamaparty" ist?
Das würde doch schon sehr tief in die Privatsphäre des Kindes bzw. der/des Jugendlichen eingreifen. Und nach dem Tod soll das auf einmal OK sein? Bedenklich. Meiner Meinung nach sollten Jugendliche auch Geheimnisse vor ihren Eltern haben dürfen, die sie auch nach ihrem Tod nichts angehen. Je nach dem was da so zum Vorschein kommt, kann das selbst in den Augen der Eltern das Ansehen des Kindes nachträglich beschädigen. (Beispiel: Erzkatholische Eltern kriegen per Facebook-Account raus, dass die 15jährige Tochter schon mit mind. 3 Jungs Sex hatte)