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Wer glaubt denn heute noch an Rechtsprechung?


23.01.2014 01:35 - Gestartet von tosho
einmal geändert am 23.01.2014 01:38
Das ist doch alles längst ein abgekartetes Spiel, eher mit Schauprozessen in totalitären Regimen zu vergleichen als mit Rechtsprechung im klassischen Sinne. Die Abgabe soll sein, also urteilen die Gerichte entsprechend.
Mit dieser Logik könnte jede Frau Kindergeld beantragen "für die abstrakte Möglichkeit, ein Kind zu haben". Das ist ja wohl an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Genausogut könnte man von jedem Autofahrer 120€ für die theoretische Möglichkeit eines Rot-Verstoßes kassieren, denn fast jeder hat wohl schon mal eine rote Ampel überfahren.

Gerade die Bremer Verwaltung ist ja auch für ihre Bürgerfeindlichkeit bekannt. Das beginnt bei unsäglichen Hartz IV Repressionen und endet bei Abschleppkosten, die eigentlich nur durch Korruption erklärbar sind (72% höher als z.B. in der Nachbarstadt Oldenburg). Alles natürlich von den Gerichten abgesegnet.

Ein Beitrag, den jeder Haushalt bezahlen muss hat in meinen Augen ganz klar eine Steuercharakteristik. Damit würden auch diejenigen stärker belastet, die leistungsfähiger sind. Aber genau das ist ja in Deutschland auch gar nicht erwünscht, wie die Entwicklung der letzten Jahrzehnte klar belegt.

Rechtsstaat war gestern. Heute ist das Recht der Stärkeren angesagt.
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[1] bigboybob antwortet auf tosho
23.01.2014 16:48
Benutzer tosho schrieb:

Rechtsstaat war gestern. Heute ist das Recht der Stärkeren angesagt.

Oder der Schwächeren, denn ALGII Bezieher zahlen nicht. Obwohl die wenigstens Zeit hätten das sch... Programm zu schauen, während andere 10 Std/Tag oder mehr mit Arbeit und Fahrt dahin/zurück verbringen.
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[1.1] tosho antwortet auf bigboybob
25.01.2014 18:31
Benutzer bigboybob schrieb:
Benutzer tosho schrieb:

Rechtsstaat war gestern. Heute ist das Recht der Stärkeren angesagt.

Oder der Schwächeren, denn ALGII Bezieher zahlen nicht. Obwohl die wenigstens Zeit hätten das sch... Programm zu schauen, während andere 10 Std/Tag oder mehr mit Arbeit und Fahrt dahin/zurück verbringen.

Die ALGII Empfänger, die Du meinst, sehen rtl2, nicht öffentlich rechtliches.
rtl2 bezahlst Du über die Werbung, bzw.mit den Produkten, die Du kaufst.
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[2] industrieclub antwortet auf tosho
23.01.2014 19:17
Benutzer tosho schrieb:
Das ist doch alles längst ein abgekartetes Spiel, eher mit Schauprozessen in totalitären Regimen zu vergleichen als mit Rechtsprechung im klassischen Sinne. Die Abgabe soll sein, also urteilen die Gerichte entsprechend.
Mit dieser Logik könnte jede Frau Kindergeld beantragen "für die abstrakte Möglichkeit, ein Kind zu haben". Das ist ja wohl an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Genausogut könnte man von jedem Autofahrer 120€ für die theoretische Möglichkeit eines Rot-Verstoßes kassieren, denn fast jeder hat wohl schon mal eine rote Ampel überfahren.

Muss dir (leider) zustimmen! Das Urteil ist das Erschreckendste, das ich je (in bzw.
über DE) gelesen habe, das hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich mal
aufgewachsen bin...(die sog. "Bonner Republik"). Das ist jetzt Justiz im Sinne von
Russland oder USA (ohne Top-Anwalt).
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[3] mirdochegal antwortet auf tosho
23.01.2014 21:32
Benutzer tosho schrieb:
Das ist doch alles längst ein abgekartetes Spiel, eher mit Schauprozessen in totalitären Regimen zu vergleichen als mit Rechtsprechung im klassischen Sinne. Die Abgabe soll sein, also urteilen die Gerichte entsprechend.

Ich will nicht die Befangenheit von sämtlichen deutschen Gerichten unterstellen aber bei maßgeblichen Entscheidungen ist es heute leider so, wie du sagst. Man denke nicht nur an die GEZ sondern z.B. auch an die diversen Euro-"Rettungsschirme" und die Bankenrettungen. Unfassbare Aktionen werden einfach für legitim erklärt. Da darf man sich schon fragen, was unser Rechtsstaat für die Bürger noch wert ist, wenn nicht nach vernünftigen Gesetzen gehandelt wird, sondern die Gesetze stets den aktuellen Wünschen angepasst werden.