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Unsaubere Geschäfte


18.01.2013 16:10 - Gestartet von SoloSeven
einmal geändert am 18.01.2013 18:09
Wenn sich dieses "Recht" durchsetzt, sollten auch Bieter die Möglichkeit bekommen, ihr Gebot locker zurückzuziehen. Grund:
Weil während der "Auktion" das Geld knapp geworden ist.
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[1] andy270469 antwortet auf SoloSeven
18.01.2013 20:45
Hallo,

also der Meinung bin ich nicht. Selbst wenn eine Auktion gelaufen ist hat der Bieter bis dato noch keinen finanziellen Schaden, wenn ein Bieter jedoch ein Angebot zurückzieht entsteht bereits ein finanzieller Schaden und zwar für andere potenzielle Bieter da der Betrag ja hochgeboten wurde. Es müsste ohnehin festverankert werden das man im Notfall (und auch wirklich nur dann) ein Angebot zurückziehen kann. (z.Bsp. Beweisfoto) Man überlege mal man will etwas versenden, beim Einpacken fällt das runter und geht kaputt o.ä. Wenn dann der Bieter bereits bezahlt hat bekommt er die Zahlung zurück und das finanzielle Risiko wär überschaubar weil man vielleicht max. die Ebaygebühren zahlen müsste. Ist mir Gott sei Dank noch nie passiert aber man sollte sich auch mal in solch eine Situation hineinversetzen.

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[2] spunk_ antwortet auf SoloSeven
18.01.2013 20:54
Benutzer SoloSeven schrieb:

Wenn sich dieses "Recht" durchsetzt, sollten auch Bieter die Möglichkeit bekommen, ihr Gebot locker zurückzuziehen. Grund:


geht ja bereits: einfach nicht zahlen, warten bis ein Fall eröffnet wird und abwarten bis der verkäufer den Fall wieder schliesst um zumindest seine ebay-Kosten zurückzuerhalten.

irgendwo in der Hilfe steht, dass derartiges Vorgehen beim Käufer vermerkt wird und ich vermute irgendwann beendet ebay die Geschäftsbeziehung.