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LfD Hessen informieren?


20.03.2013 18:36 - Gestartet von Jasper
Wenn es ein Versehen eines externen Dienstleisters ist, müsste dies im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung erfolgt sein, denn Diensteanbieter ist 01075. Der Auftraggeber bleibt dabei für die Verarbeitung weiter verantwortlich und muss sich Fehler des Auftragesdatenverarbeiters zurechnen lassen. Sitz der Firma ist Wiesbaden, vielleicht sollten sich die Betroffenen mal beim Landesbeauftragten für Datenschutz in Hessen über die versäumte Löschung von Daten beschweren.