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Illegal nur bei Offenkundigkeit


19.10.2013 06:53 - Gestartet von blumenwiese
Der Download von Werken ist nur dann strafbar, wenn dem Downloader es offensichtlich sein musste, dass das Angebot illegal war.

So wie Torbox aufgezogen ist, ist es für den Kunden alles andere als offensichtlich, dass dieses Angebot angeblich illegal ist.

Fazit: Der Downloader/Kunde von Torbox macht sich, folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, wohl kaum strafbar.
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[1] peanutsger antwortet auf blumenwiese
19.10.2013 11:59
Benutzer blumenwiese schrieb:
Der Download von Werken ist nur dann strafbar, wenn dem Downloader es offensichtlich sein musste, dass das Angebot illegal war.

DAS dürfte spätestens dann der Fall sein, wenn in der Öffentlichkeit publiziert wird, dass es illegal ist...
Und das wird in nächster Zeit sicherlich immer öfter passieren...

So wie Torbox aufgezogen ist, ist es für den Kunden alles andere als offensichtlich, dass dieses Angebot angeblich illegal ist.

Spielt keine Rolle da, da... siehe oben...

Fazit: Der Downloader/Kunde von Torbox macht sich, folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, wohl kaum strafbar.

Tja, m.E. wird ein Jurist das wohl anders sehen...
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[1.1] blumenwiese antwortet auf peanutsger
19.10.2013 12:46
Benutzer peanutsger schrieb:
DAS dürfte spätestens dann der Fall sein, wenn in der Öffentlichkeit publiziert wird, dass es illegal ist...

Das alleinige Publizieren reicht nicht. Schaut man sich die einschlägigen Kommentare zu der Bestimmung an, so muss für den gewöhnlichen Betrachter ohne besondere Kenntnisse deutlich erkennbar sein, dass es sich um ein illegales Angebot handelt.

Es gibt praktisch keine Urteile dazu, da es die Staatsanwaltschaften aus gutem Grund bisher meist unterlassen haben, einfache User strafrechtlich zu verfolgen. Abgesehen vom Aufwand, dies auch gerichtsfest zu tun, dürfte wohl auch politischerseits die berechtigte Sorge dagegen stehen, dass in in einem solchen Fall sich die öffentliche Meinung ganz schnell und ganz erheblich gegen diese Bestimmung wenden könnte. Und für die Rechteverwerter droht ein ziemlicher Imageschaden. Genau deshalb konzentriert man sich auch praktisch ausschließlich auf die Verfolgung derjenigen, die urheberrechtsgeschütztes Material illegal in Umlauf bringen.

Anders als vielleicht viele andere sehe ich hier aber nicht einmal so sehr das Problem bei den großen Buchhändlern. Dank deutscher Buchpreisbindung, die auch für eBooks gilt, gibt es keinen Wettbewerb und die Preise bleiben entsprechend hoch.

Das ist eine rein politische Entscheidung - wie immer.

Ich persönlich lese nahezu ausschließlich englischsprachige Literatur. Diese beziehe ich im Ausland, wo es keine Buchpreisbindung gibt. Entsprechend ist dort der Abstand zwischen gedrucktem Buch und eBook auch weitaus größer. Außerdem kann ich durch die Wahl des Händlers entscheiden, zu welchem Preis ich mein eBook beziehe.

Das geht auch bei deutscher Literatur, die von ausländischen Händlern gedruckt oder digital vertrieben wird. Denn diese Händler interessiert logischerweise keine deutsche Buchpreisbindung. Leider ist das Angebot diesbezüglich noch immer sehr bescheiden.