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Typisch Politiker


12.06.2013 13:27 - Gestartet von ippel
Nun kann man durchaus der Ansicht sein, dass die Persönlichkeitsanalyse durch einen automatisierten Prozess erstellt wird. Wobei dies nach dem Wortlaut des Gesetzes erst einmal egal ist.

Aber es ist natürlich absolut logisch, dass kein Anbieter eine Persönlichkeitsanalyse erstellt, wenn der Kunde hinter diese immer noch hat, dafür aber keinen Cent zahlen muss. Das ist absurd und vollkommen weltfremd.

Was wird also passieren? Es wird zukünftig keine oder nur noch stark eingeschränkte Analysen geben, bis nicht die zwei Wochen vorüber sind.

Das geschieht halt, wenn Politiker meinen, sie wüssten es besser als der Kunde.
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[1] skycab antwortet auf ippel
12.06.2013 14:20
Benutzer ippel schrieb:
Nun kann man durchaus der Ansicht sein, dass die Persönlichkeitsanalyse durch einen automatisierten Prozess erstellt wird. Wobei dies nach dem Wortlaut des Gesetzes erst einmal egal ist.

Aber es ist natürlich absolut logisch, dass kein Anbieter eine Persönlichkeitsanalyse erstellt, wenn der Kunde hinter diese immer noch hat, dafür aber keinen Cent zahlen muss. Das ist absurd und vollkommen weltfremd.
>
Die "Persönlichkeitsanalyse" wird durch Auswertung von ein paar Fragen vollautomatisch generiert. Das mag dem Gesetz noch egal sein.
Aber, Ergebnis von diesem Prozess sind ein paar Seiten Standardtext und bunte Diagramme, die für sich vollkommen nutzlos sind.

Ein Mehrwert entsteht, wenn überhaupt, erst dadurch, dass mit einem automatischen Verfahren Menschen mit zueinander passenden Persönlichkeiten einander vorgestellt werden.

Was wird also passieren? Es wird zukünftig keine oder nur noch stark eingeschränkte Analysen geben, bis nicht die zwei Wochen vorüber sind.

Ich glaube kaum. Was passieren wird, ist hoffentlich dass auch solche Unternehmen, die mit der Verzweiflung von Leuten, die offline keinen Partner finden können, Geld machen und sich mit unfairem Verhalten bereichern.

Auch ohne, dass der Kunde die Analyse sehen kann, können trotzdem Matchingvorschläge unterbreitet werden.

Das geschieht halt, wenn Politiker meinen, sie wüssten es besser als der Kunde.

Hier geht es ja um Richter. Die wissen im Allgemeinen besser über Recht und Gesetz Bescheid als ein Laie.
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[1.1] ippel antwortet auf skycab
12.06.2013 14:31
Benutzer skycab schrieb:
Hier geht es ja um Richter. Die wissen im Allgemeinen besser über Recht und Gesetz Bescheid als ein Laie.

Dafür wissen sie nur allzu oft um so weniger über das Leben bescheid.

Das alles mag gesetzeskonform sein. Das mag ich nicht beurteilen. Aber es ist ja nicht automatisch etwas richtig, nur weil es in einem Gesetz steht. Tatsache ist, die Kunden wissen, dass sie einen Betrag für die Analyse bezahlen müssen und werden darauf hingewiesen, dass dieser Betrag nicht rückerstattet wird.

Wer das nicht will, was ich verstehen kann, der schließt eben keinen Vertrag ab. Fertig.
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[1.1.1] spandauer antwortet auf ippel
12.06.2013 17:47
Partnervermittlung im Internet ist eine sehr gute und praktische Dienstleistung. Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass komplett kostenlose (also werbefinanzierte) Dienste nicht toll waren. Erst die Bereitschaft, auch etwas dafür zu zahlen, zeigt Ernsthaftigkeit der Suchenden und brachte so ein vernünftiges Niveau in die Suche.

Ich finde das Urteil aber trotzdem nachvollziehbar und in Ordnung.

Benutzer ippel schrieb:

Wer das nicht will, was ich verstehen kann, der schließt eben keinen Vertrag ab.

Das gilt an sich für den gewerblichen Bereich. Aber hier ging es eben um Verbraucher. Und genau hier hat eben die Verbraucherzentrale eingegriffen und gesagt, dass diese Regelung nicht gesetzeskonform ist. Man eben nicht per Vertrag gesetzliches Regelungen des Verbraucherschutzes aushöhlen.

Sonst würden automatisch alle Internethändler jedes Widerrufsrecht, jede Gewährleistung ausschließen und am besten im Kleingedruckten auch noch ein monatliches Support-Abo auf die gekaufte Ware mitverkaufen.

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[1.1.1.1] ippel antwortet auf spandauer
12.06.2013 18:09
Benutzer spandauer schrieb:
Man eben nicht per Vertrag gesetzliches Regelungen des Verbraucherschutzes aushöhlen.

Richtig, denn Gesetz ist Gesetz und ist es noch so dumm. Deutsche gehören leider einer Gattung an, die auch von einer Brücke sprängen, würde dies in einem Gesetz stehen, sehr zur Freude von Politikern. Beispiele aus der dunkleren Geschichte sind ja einschlägig.

Sonst würden automatisch alle Internethändler jedes Widerrufsrecht, jede Gewährleistung ausschließen und am besten im Kleingedruckten auch noch ein monatliches Support-Abo auf die gekaufte Ware mitverkaufen.

Solche Händler blieben nicht lange am Markt. In den USA beispielsweise gewähren nahezu alle Händler ein in den meisten Fällen sogar uneingeschränktes Rückgaberecht. Und das vollkommen ohne jeden gesetzlichen Zwang dazu. Dasselbe gilt für Garantien. In vielen Bundesstaaten gibt es keine oder nur sehr geringe gesetzliche Auflagen hinsichtlich der Gewährleistung. Dennoch gewähren sehr, sehr viele Hersteller und Händler freiwillige Garantien.
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[1.1.1.1.1] spandauer antwortet auf ippel
12.06.2013 20:33
Benutzer ippel schrieb:

Deutsche gehören leider einer Gattung an, die auch von einer Brücke sprängen, würde dies in einem Gesetz stehen, sehr zur Freude von Politikern. Beispiele aus der dunkleren Geschichte sind ja einschlägig.

Ich denke, dass Du Deinen Punkt klar gemacht hast.

Auf dieser Ebene führt die Diskussion jedoch zu keinerlei neuen Erkenntnis. Daher ziehe ich hier mal die Troll-Bremse und wünsche noch viel Spaß auf Teltarif.
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[1.1.2] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 12:26
Benutzer ippel schrieb:
Das alles mag gesetzeskonform sein. Das mag ich nicht beurteilen. Aber es ist ja nicht automatisch etwas richtig, nur weil es in einem Gesetz steht.

Supi. Machen wir uns doch jeder unsere eigenen "richtigen" Gesetze.
Das dürfte ganz im Sinne solcher "Demokraten" wie Du einer bist, sein.
Dabei wärest Du der Erste, der schreit, wenn ein Verbraucher im Clinch gegen einen "Anbieter" eine gesetzeswidrige Position einnehmen würde.


Tatsache ist, die Kunden wissen, dass sie einen Betrag für die Analyse bezahlen müssen und werden darauf hingewiesen, dass dieser Betrag nicht rückerstattet wird.

Tatsache ist, dass sie diese "Analyse" bei fristgemäßem Widerruf NICHT bezahlen müssen und das Geld dafür (sofern nicht verjährt) sogar jetzt noch zurück fordern können. Nicht wahr, sowas tut einem Firmenversteher echt weh.

Weisst Du, ich nehme nicht an, dass Du einer dieser "Eliten" und "Anbieter" bist, sondern auch nur ein Verbraucher.
In diesem Sinne finde ich Deine Selbstlosigkeit, die über die Abschaffung des eigenen Interessenverbandes wohl noch jubeln würde, echt bewundernswürdig. Vielleicht kommst Du ja mal in eine solche Situation, wo Du doch mal nur 359 statt der 360 einschlägigen Vertrags- und Gesetzes-Papiere durchgelesen hast, bevor Du etwas unterschreibst und Dich dann Deine "Freunde" über den Tisch ziehen. Manche lernen es eben nur auf die harte Tour.
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[1.1.2.1] ippel antwortet auf garfield
07.07.2013 12:39
Benutzer garfield schrieb:
Tatsache ist, dass sie diese "Analyse" bei fristgemäßem Widerruf NICHT bezahlen müssen und das Geld dafür (sofern nicht verjährt) sogar jetzt noch zurück fordern können. Nicht wahr, sowas tut einem Firmenversteher echt weh.

Nein, so etwas tut einem weh, der glaubt, dass jeder Mensch selbst über sein Leben bestimmen und für es verantwortlich ist und nicht irgend ein Politiker.

Wenn jemand aus freien Stücken einen Vertrag eingeht, hat das keinen Politiker auch nur das geringste Etwas anzugehen.
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[1.1.2.1.1] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 12:44
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Tatsache ist, dass sie diese "Analyse" bei fristgemäßem Widerruf NICHT bezahlen müssen und das Geld dafür (sofern nicht verjährt) sogar jetzt noch zurück fordern können. Nicht wahr, sowas tut einem Firmenversteher echt weh.

Nein, so etwas tut einem weh, der glaubt, dass jeder Mensch selbst über sein Leben bestimmen und für es verantwortlich ist und nicht irgend ein Politiker.

Wieso, Dich betrifft das doch gar nicht. Du darfst in so einem Falle ruhig die "Persönlichkeitsanalyse" bezahlen.


Wenn jemand aus freien Stücken einen Vertrag eingeht, hat das keinen Politiker auch nur das geringste Etwas anzugehen.

Doch, sofern die Vertragsbedingungen gegen Gesetze verstoßen bzw. Richter diese als nicht gesetzeskonform erachten.
Es ist schon ein Kreuz, in einer menschlichen Gesellschaft zu leben, wo einem ständig die Ellenbogen gestutzt werden und man nicht so darf, wie man gern möchte.
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[1.1.2.1.1.1] ippel antwortet auf garfield
07.07.2013 12:58
Benutzer garfield schrieb:
Doch, sofern die Vertragsbedingungen gegen Gesetze verstoßen bzw. Richter diese als nicht gesetzeskonform erachten.

Gesetze werden von Politikern gemacht, nicht durch Gerichte. Und auch nicht umgekehrt. Ohne Gesetz wird kein Gericht tätig.

Es ist schon ein Kreuz, in einer menschlichen Gesellschaft zu leben, wo einem ständig die Ellenbogen gestutzt werden und man nicht so darf, wie man gern möchte.

Wenn jemand aus freien Stücken einen Vertrag abschließt, ist das seine eigene Entscheidung. Warum er das tut, geht niemanden etwas an. Nicht mich, nicht dich und auch keinen Politiker. Kein Unternehmer kann - im Gegensatz zum Staat - einen Kunden dazu zwingen, einen Vertrag einzugehen. Dein Vergleich ist also Quatsch.
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[1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 13:09
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Doch, sofern die Vertragsbedingungen gegen Gesetze verstoßen bzw. Richter diese als nicht gesetzeskonform erachten.

Gesetze werden von Politikern gemacht, nicht durch Gerichte.

Richtig, und Richter üebrwachen die Einhaltung der Gesetze.

Und auch nicht umgekehrt. Ohne Gesetz wird kein Gericht tätig.

Und wie auch Du hier schmerzvoll erfahren musstest, gab es offensichtlich Gesetze, gegen die ElitePartner verstoßen hat - nach Ansicht des Gerichts - aber das muss ja bei Dir nichs heißen. Du weißt ja eh besser, was "richtig" und was "falsch" ist. Im Zweifel handeln "Anbieter" immer "richtig" und Verbraucher(schützer) "falsch".


Wenn jemand aus freien Stücken einen Vertrag abschließt, ist das seine eigene Entscheidung. Warum er das tut, geht niemanden etwas an. Nicht mich, nicht dich und auch keinen Politiker. Kein Unternehmer kann - im Gegensatz zum Staat - einen Kunden dazu zwingen, einen Vertrag einzugehen. Dein Vergleich ist also Quatsch.

Wo bitteschön, zwingt hier der Staat jemanden einen Vertrag einzugehen? Er zwingt die Parteien nur zu gesetzeskonformen Vertragsbedingungen, WENN sie einen Vertrag eingehen.
Du hast auch nach monatelanger Diskussion immer noch nicht begriffen, dass es eben keine absolute Vertragsfreiheit in einer menschlichen Gesellschaft, die sich Regeln und Normen gegeben hat, geben kann - selbst dann nicht, wenn sich beide Parteien darauf "einigen" würden. Du wirst ganz einfach damit leben müssen.
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[1.1.2.2] tatort antwortet auf garfield
07.07.2013 12:42
Was hindert die Partnervermittlung daran, diese Analyse erst nach Ablauf der Widerrufsfrist durchzuführen, wenn sie denn so wertvoll ist?

Sie wird doch nur sofort und kostenpflichtig durchgeführt, um den Kunden vom Widerruf abzuhalten. Nach dem Motto: wenn du die Analyse schon bezahlt hast, lohnt es sich finanziell doch gar nicht mehr zu widerrufen. Im Grund genommen sollen die Rechte nach Fernabsatzgesetz so ausgehbelt werden. Zum Glück schieben Verbraucherschutzt und Gerichte diesen Machenschaften nun einen Riegel vor.

Solches Kalkül des Anbieters durchschaut ippel natürlich nicht.
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[1.1.2.2.1] garfield antwortet auf tatort
07.07.2013 12:47
Benutzer tatort schrieb:
Was hindert die Partnervermittlung daran, diese Analyse erst nach Ablauf der Widerrufsfrist durchzuführen, wenn sie denn so wertvoll ist?

Sie wird doch nur sofort und kostenpflichtig durchgeführt, um den Kunden vom Widerruf abzuhalten. Nach dem Motto: wenn du die Analyse schon bezahlt hast, lohnt es sich finanziell doch gar nicht mehr zu widerrufen. Im Grund genommen sollen die Rechte nach Fernabsatzgesetz so ausgehbelt werden. Zum Glück schieben Verbraucherschutzt und Gerichte diesen Machenschaften nun einen Riegel vor.

Solches Kalkül des Anbieters durchschaut ippel natürlich nicht.

Tja, ich frage mich, was dümmer ist: so ein Kalkül nicht zu durchschauen, oder es zu durchschauen und trotzdem das Hohelied der (absoluten) Vertragsfreiheit zu singen...

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[1.1.2.2.2] ippel antwortet auf tatort
07.07.2013 12:54
Benutzer tatort schrieb:
Sie wird doch nur sofort und kostenpflichtig durchgeführt, um den Kunden vom Widerruf abzuhalten.

Selbstverständlich.

Und?

Ich weiß es als interessierter Kunde vorher. Bin ich nicht damit einverstanden, was ja gut und gerne der Fall sein kann, kaufe ich dort nichts. Fertig.
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[2] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 12:14
Benutzer ippel schrieb:
Nun kann man durchaus der Ansicht sein, dass die Persönlichkeitsanalyse durch einen automatisierten Prozess erstellt wird. Wobei dies nach dem Wortlaut des Gesetzes erst einmal egal ist.

Der wesentliche Punkt hierbei ist aber, dass ElitePartner seine "Persönlichkeitsanalyse" als kundenspezifische WARE - im wahrsten Sinne des Wortes "verkauft" hat - genau aus dem Grund, weil eine solche durchaus das Widerrufsrecht aushebelt. Aber eine WARE ist dieses Rechenprodukt, dass innerhalb ein paar Sekunden erstellt wird, nicht.


Was wird also passieren? Es wird zukünftig keine oder nur noch stark eingeschränkte Analysen geben, bis nicht die zwei Wochen vorüber sind.

Fein, genau DAS dürfte ganz im Sinne der Verbraucher und dem Erhalt ihrer Widerrufsfrist sein. Warum nicht gleich so?
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[2.1] ippel antwortet auf garfield
07.07.2013 12:37
Benutzer garfield schrieb:
Fein, genau DAS dürfte ganz im Sinne der Verbraucher und dem Erhalt ihrer Widerrufsfrist sein. Warum nicht gleich so?

Im Sinne des Verbrauchers wäre es, würden sie selbst uneingeschränkt über die von ihnen zu erwerbende Dienstleistung bestimmen können.

Möchte das Unternehmen kein Widerrufsrecht einräumen - egal aus welchem Grund - dann tut es das eben nicht. Sofern der Kunde damit einverstanden ist, ist alles gut. Ist er es nicht, kauft er eben nichts.

DAS wäre im Sinne der Verbraucher. NICHT im Sinne des Verbrauchers ist es jedoch, wenn ein Politiker sich hinstellt und glaubt, besser über das Leben anderer bestimmen zu können als sie selbst.
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[2.1.1] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 12:41
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Fein, genau DAS dürfte ganz im Sinne der Verbraucher und dem Erhalt ihrer Widerrufsfrist sein. Warum nicht gleich so?

Im Sinne des Verbrauchers wäre es, würden sie selbst uneingeschränkt über die von ihnen zu erwerbende Dienstleistung bestimmen können.

Können Sie doch, vor allem UNEINGESCHRÄNKT!!! Genau darum geht es in dem Urteil.


Möchte das Unternehmen kein Widerrufsrecht einräumen - egal aus welchem Grund - dann tut es das eben nicht.

Tja, nur leider ist das vom Gesetz vorgeschrieben. Pech gehabt.


DAS wäre im Sinne der Verbraucher. NICHT im Sinne des Verbrauchers ist es jedoch, wenn ein Politiker sich hinstellt und glaubt, besser über das Leben anderer bestimmen zu können als sie selbst.

Doch doch, ich wette, die meisten Verbraucher würden JEDES Gesetz befürworten, dass ihre Position stärkt. Wäre ja auch dumm, das nicht zu tun, oder gar noch Vorteile für den "Vertragspartner" zu beklatschen, wie es gewisse Leute tun.
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[2.1.1.1] ippel antwortet auf garfield
07.07.2013 12:53
Benutzer garfield schrieb:
Doch doch, ich wette, die meisten Verbraucher würden JEDES Gesetz befürworten, dass ihre Position stärkt. Wäre ja auch dumm, das nicht zu tun, oder gar noch Vorteile für den "Vertragspartner" zu beklatschen, wie es gewisse Leute tun.

Das mag sein. Allerdings stehen dem zwei Dinge entgegen:

1.) Selbst wenn 99 % der Bevölkerung der Meinung wären, Politiker dürfe man nicht mehr kritisieren, wäre ein entsprechendes Gesetz immer noch grundfalsch, weil es gegen die Freiheitsrechte des Menschen verstößt.

2.) Höchstwahrscheinlich sähe die Zustimmungsrate ganz anders aus, würde man den Leuten einmal erzählen, wer für das zwangsweise Widerrufsrecht eigentlich die Rechnung zahlt.
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[2.1.1.1.1] garfield antwortet auf ippel
07.07.2013 13:20
Benutzer ippel schrieb:
Das mag sein. Allerdings stehen dem zwei Dinge entgegen:

1.) Selbst wenn 99 % der Bevölkerung der Meinung wären, Politiker dürfe man nicht mehr kritisieren, wäre ein entsprechendes Gesetz immer noch grundfalsch, weil es gegen die Freiheitsrechte des Menschen verstößt.

Und wieder bist DU es, dessen Vergleich hinkt. Du wirst nicht mal 50 Prozent zusammenbringen, die dieser Meinung wären.
Und um Dich noch mal zu schocken: Deine "Freiheitsrechte" gehören zu den Grundrechten, die sich von Staat zu Staat unterscheiden können. In erster Linie sind sie ABWEHRrechte des Bürgers gegen den Staat. Es dürfte also sehr unwahrscheinlich sein, dass eine Bevölkerung im Sinne der Freiheitsrechte fordert, Politiker NICHT zu kritisieren.
Sowas machen nur Claqueure (jedenfalls sofern es Politiker der Regierung betrifft) - und von denen soll es ja auch so einige geben, munkelt man.


2.) Höchstwahrscheinlich sähe die Zustimmungsrate ganz anders aus, würde man den Leuten einmal erzählen, wer für das zwangsweise Widerrufsrecht eigentlich die Rechnung zahlt.

Ja klar, Elitepartner in diesem Fall, nämlich die Rückerstattung der Kosten für diese "Persönlichkeitsanalyse".

Im Übrigen kann ich Dich beruhigen. Genau wie die Ausgaben für Werbung (rat mal, wer die bezahlt), ist ein gewisser Prozentsatz an Widerrufen bereits in den Preisen einkalkuliert, so wie ALLE Kosten, die die bösen Politiker den Unternehmen auferlegen.