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RückgabeGEBÜHR?


20.12.2013 14:13 - Gestartet von Nokiahandyfan
Hallo.

Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine Leistung nach öffentlichen-Recht. Welche öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage gibt es denn, bzw. welche öffentlich-rechtliche Dienstleister übernimmt hier welche Leistung?
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[1] wolfbln antwortet auf Nokiahandyfan
20.12.2013 16:07

2x geändert, zuletzt am 20.12.2013 16:14
Benutzer Nokiahandyfan schrieb:
Hallo.

Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine Leistung nach öffentlichen-Recht. Welche öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage gibt es denn, bzw. welche öffentlich-rechtliche Dienstleister übernimmt hier welche Leistung?

"Gebühr" im rechtlichen Sinn ist hier nicht gemeint.

Der Hintergrund ist ja, dass die deutsche Rechtsprechung/Gesetzeslage bisher dem Händler vorschrieb, bei Bestellungen über einem Warenwert von 40 EUR die Rücksendung kostenfrei für den Kunden zu ermöglichen.

Diese sehr kundenfreundliche Lösung ist allerdings etwas unglücklich. Ich bestelle einfach Ware über 40 EUR, damit ich nichts für die Rücksendung zahlen muss. Warum soll gerade der Händler bei teureren Bestellungen zahlen, bei billigeren der Kunde?

Die Anpassung des nationalen Rechts an die neue EU-Verbraucherschutzverordnung lässt diese kostenlose Rücksendung ab 40 EUR kippen. Dies kann man aus Kundensicht für einen nationalen Rückschritt halten. Der Händler darf also in Zukunft rechtssicher ein ENTGELT (nicht Gebühr!) für den Rücktransport der Ware verlangen, unabhängig vom Warenwert. ENTGELT ist immer vertraglich geregelt und bezieht sich auf eine klar definierte Leistung, hier den Rücktransport der Ware.

Abzuwarten ist nun, welche Händler in Deutschland in Zukunft davon Gebrauch machen. Man muss sich also das Kleingedruckte sehr genau durchlesen. Schwierig wird es zudem in Zukunft sein, "Nichtgefallen" von (berechtigten) Reklamationen abzugrenzen, da Kunden sicher versuchen werden, die Gebühr für die Rücksendung mit einem Verweis auf einen Mangel an der Ware zu umgehen. Sollten dann auch bei Reklamationen der Kunde für den Rücktransport zahlen müssen, würde der Online-Handel aber wesentlich weniger attraktiv werden.
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[1.1] Nokiahandyfan antwortet auf wolfbln
20.12.2013 19:17
Dann ist es ja jetzt an teltarif, den Artikel umzubennen, wenn wir festgestellt haben, dass es gar keine Gebühr ist.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf Nokiahandyfan
21.12.2013 17:09
Benutzer Nokiahandyfan schrieb:
Dann ist es ja jetzt an teltarif, den Artikel umzubennen, wenn wir festgestellt haben, dass es gar keine Gebühr ist.

Warum, weil es Korinthenkackern und "Herr Lehrer ich weiß was"-Leute zu orgasähnlichen Gefühlen verhilft?
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[1.1.1.1] Nokiahandyfan antwortet auf blumenwiese
21.12.2013 18:47
Richtig. Oder einfach nur, weil ich von (qualitäts) Journalismus verlange, die richtigen Bezeichnungen zu kennen.