Benutzer Nokiahandyfan schrieb:
Hallo.
Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine Leistung nach öffentlichen-Recht. Welche öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage gibt es denn, bzw. welche öffentlich-rechtliche Dienstleister übernimmt hier welche Leistung?
"Gebühr" im rechtlichen Sinn ist hier nicht gemeint.
Der Hintergrund ist ja, dass die deutsche Rechtsprechung/Gesetzeslage bisher dem Händler vorschrieb, bei Bestellungen über einem Warenwert von 40 EUR die Rücksendung kostenfrei für den Kunden zu ermöglichen.
Diese sehr kundenfreundliche Lösung ist allerdings etwas unglücklich. Ich bestelle einfach Ware über 40 EUR, damit ich nichts für die Rücksendung zahlen muss. Warum soll gerade der Händler bei teureren Bestellungen zahlen, bei billigeren der Kunde?
Die Anpassung des nationalen Rechts an die neue EU-Verbraucherschutzverordnung lässt diese kostenlose Rücksendung ab 40 EUR kippen. Dies kann man aus Kundensicht für einen nationalen Rückschritt halten. Der Händler darf also in Zukunft rechtssicher ein ENTGELT (nicht Gebühr!) für den Rücktransport der Ware verlangen, unabhängig vom Warenwert. ENTGELT ist immer vertraglich geregelt und bezieht sich auf eine klar definierte Leistung, hier den Rücktransport der Ware.
Abzuwarten ist nun, welche Händler in Deutschland in Zukunft davon Gebrauch machen. Man muss sich also das Kleingedruckte sehr genau durchlesen. Schwierig wird es zudem in Zukunft sein, "Nichtgefallen" von (berechtigten) Reklamationen abzugrenzen, da Kunden sicher versuchen werden, die Gebühr für die Rücksendung mit einem Verweis auf einen Mangel an der Ware zu umgehen. Sollten dann auch bei Reklamationen der Kunde für den Rücktransport zahlen müssen, würde der Online-Handel aber wesentlich weniger attraktiv werden.