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Und jetzt


30.10.2013 11:17 - Gestartet von Supaka
Bekommt das Kind dann wohl einen neuen Namen und sonst ändert sich nix an den Drosselplänen!
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[1] Orikalkos antwortet auf Supaka
30.10.2013 11:32
Wahrscheinlich muss es als Volumentarif gekennzeichnet werden, denn mehr ist es im Prinzip dann ja nicht mehr.

Durch die Drosselung ist ja kaum ein höhres Volumen mehr zu erreichen aufgrund der Restgeschwindigkeit.
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[2] fanlog antwortet auf Supaka
30.10.2013 11:34
Benutzer Supaka schrieb:
Bekommt das Kind dann wohl einen neuen Namen und sonst ändert sich nix an den Drosselplänen!

Dann wird aus der 39,95 Flat ein 39,95 Paket und die Flat kostet 59,95. Ist dann wenigstens ehrlich.
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[3] RE: Und jetzt... wird es interessant!
arndt1972 antwortet auf Supaka
30.10.2013 12:18
Benutzer Supaka schrieb:
Bekommt das Kind dann wohl einen neuen Namen und sonst ändert sich nix an den Drosselplänen!

So sehe ich das auch.
Aber mir kommt gerade ein anderer Gedanke: wenn dem so ist, wa passiert dann mit den ganzen Mobilfunkverträgen?! Dort steht das überall drin.
Ich habe mit der Drossel an sich überhaupt keine Probleme (weil sie den normalen User nicht betrifft und selbst wenn man danach noch 2 Mbit wie bei der Telekom hat, ist das eine Menge), aber eigentlich könnte doch jetzt jeder klagen, oder?!
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[3.1] Kuch antwortet auf arndt1972
30.10.2013 12:20
Benutzer arndt1972 schrieb:

So sehe ich das auch. Aber mir kommt gerade ein anderer Gedanke: wenn dem so ist, wa passiert dann mit den ganzen Mobilfunkverträgen?! Dort steht das überall drin.

dazu kommt heute im Lauf des Tages bei uns noch was, das Urteil wird natürlich Folgen haben, sofern es rechtskräftig wird.

Also immer schön dranbleiben bei teltarif.de ;-)

Alexander Kuch
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[3.1.1] sunny1982 antwortet auf Kuch
01.11.2013 09:35
Benutzer Kuch schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:

So sehe ich das auch. Aber mir kommt gerade ein anderer Gedanke: wenn dem so ist, wa passiert dann mit den ganzen Mobilfunkverträgen?! Dort steht das überall drin.

dazu kommt heute im Lauf des Tages bei uns noch was, das Urteil wird natürlich Folgen haben, sofern es rechtskräftig wird.

Also immer schön dranbleiben bei teltarif.de ;-)

Alexander Kuch


Mich würde auch interessieren, ob es eine ähnliche FLATRATE Auffassung für Internet via Satellit gibt. Ich habe z.b. noch einen älteren Vertrag von Schott/Satspeed in dem noch "ohne Fairuse" geworben wurde...

Mittlerweile sind aus der Flatrate aber noch ca. 15 GB / Monat gewurden, danach geht es im Schneckentempo voran.

Ich bin kein Poweruser, aber Arbeitsbedingt sind die 15 GB auch schnell voll.

Da ja hier auch eine häuslich installierte Hardware vorliegt, sollte es doch theoretisch so sein.

Oder ?


VG Lars
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[3.2] IMHO antwortet auf arndt1972
30.10.2013 12:31
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ich habe mit der Drossel an sich überhaupt keine Probleme (weil sie den normalen User nicht betrifft und selbst wenn man danach noch 2 Mbit wie bei der Telekom hat, ist das eine Menge), aber eigentlich könnte doch jetzt jeder klagen, oder?!

Anders als bei Festnetzanschlüssen weiß bei Mobilfunkprodukten doch jeder, dass gedrosselt wird. Wenn das Urteil nach (mehreren) Berufungsverhandlungen rechtskräftig wird, muss dann auch im Mobilfunk mit sprachlich korrekten Begriffen geworben werden.
Aber einen Irrtum zu konstruieren, dass man den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, weil man ein unbegrenztes Highspeedvolumen erwartet hat, wenn in der Werbung auch steht "1GB, dann 56kbps", das glaubt einem doch kein Richter.

Wenn die Worthülse "unbegrenztes Surfvergnügen" endlich aus der Werbung fliegt, würde ich mich schon sehr freuen.
"Highspeedvolumen" oder "Breitband-Volumenkontingent mit anschließender Schmalbandflatrate" kann man dem Kunden zumuten, wobei der erste Begriff natürlich das Rennen machen wird.
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[3.2.1] arndt1972 antwortet auf IMHO
30.10.2013 13:04
Anders als bei Festnetzanschlüssen weiß bei Mobilfunkprodukten doch jeder, dass gedrosselt wird. Wenn das Urteil nach (mehreren) Berufungsverhandlungen rechtskräftig wird, muss dann auch im Mobilfunk mit sprachlich korrekten Begriffen geworben werden.
Aber einen Irrtum zu konstruieren, dass man den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, weil man ein unbegrenztes Highspeedvolumen erwartet hat, wenn in der Werbung auch steht "1GB, dann 56kbps", das glaubt einem doch kein Richter.

Darum geht es doch gar nicht. Eine Drosselung wird als "unangemessene Benachteiligung" angesehen. Das wäre es in beiden Tarifen! Die Drosselung bei neuen Verträgen ist auch bekannt...
Das einzige was im Artikel nicht ganz klar wird ist die Frage, gilt das nur für bestehende Verträge (wobei dort ja die Klauseln nicht greifen sollten, oder?) oder auch für künftige?

Wenn die Worthülse "unbegrenztes Surfvergnügen" endlich aus der Werbung fliegt, würde ich mich schon sehr freuen. "Highspeedvolumen" oder "Breitband-Volumenkontingent mit anschließender Schmalbandflatrate" kann man dem Kunden zumuten, wobei der erste Begriff natürlich das Rennen machen wird.

Wie gesagt, an sich finde ich die ganze Diskussion ziemlich lächerlich! Jeder soll für das zahlen, was er verbaucht und wenn einer mehr will, zahlt er auch meht. Das ist überall genauso!
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[3.2.1.1] Orikalkos antwortet auf arndt1972
30.10.2013 13:38
Das Problem wird sicher sein, das die Anbieter weniger verdienen wenn nicht Pauschal abgerechnet wird.

Denn die wenigsten Nutzer nutzen ihr Kalkulierte Nutzung völlig aus.

Es gibt viele die nutzen und bezahlen Flatrates, die es bei ihrem Nutzerverhalten gar nicht bedarf, man ist halt auf der Sicheren Seite, so wird es zumindest Suggeriert.

Fällt das weg, kann es gut sein, das die Kunden genauer ihr Nutzungsverhalten analysieren und öfters auf Flats jedweder Art verzichten, da nicht gebraucht.

Es wird letztlich auch auf die Urteilsschrift ankommen was da genau steht, ob es nur ein Ungültig ist der AGB oder ob Sie Nichtig sind, denn bei letzteren hätte dieser Punkt zu keiner Zeit Gültigkeit erlangt.
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[3.2.1.1.1] bholmer antwortet auf Orikalkos
31.10.2013 18:14
Benutzer Orikalkos schrieb:
Das Problem wird sicher sein, das die Anbieter weniger verdienen wenn nicht Pauschal abgerechnet wird.

Denn die wenigsten Nutzer nutzen ihr Kalkulierte Nutzung völlig aus.
Es wird letztlich auch auf die Urteilsschrift ankommen was da genau steht, ob es nur ein Ungültig ist der AGB oder ob Sie Nichtig sind, denn bei letzteren hätte dieser Punkt zu keiner Zeit Gültigkeit erlangt.

Genau so ist es! Die Anbieter verdienen Unmengen durch die Kunden, die Flatrates oder Inklusivvolumen buchen und es dann nicht ausnutzen. Darum werden ja im Moblilfunk ungenutzte Inklusivminuten nie in den Folgemonat übertragen, obwohl sie schließlich bezahlt wurden.
Das sollte auch mal rechtlich überprüft werden.

Genauso verhält es sich mit den unverbrauchten Sekunden, wenn im Minutentakt abgerechnet wird, der Vorleister aber nur die genutzten Sekunden berechnet.
Das alles ist leicht verdientes Geld ohne dass eine Leistung gefolgt ist. Nur die Poweruser machen die schöne Kalkulation kaputt.

Mir wäre es am liebsten, ich würde ohne Flatrate die Vorleistertarife + angemessene Marge bezahlen für die Leistung die ich in Anspruch nehme. Wenn ich dann mal nichts brauche, zahle ich eben nichts. Aber das mögen die meisten Provider eben nicht wegen der schönen Kalkulation...

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[3.2.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf bholmer
31.10.2013 18:27
Genau so ist es! Die Anbieter verdienen Unmengen durch die Kunden, die Flatrates oder Inklusivvolumen buchen und es dann nicht ausnutzen. Darum werden ja im Moblilfunk ungenutzte Inklusivminuten nie in den Folgemonat übertragen, obwohl sie schließlich bezahlt wurden.
Das sollte auch mal rechtlich überprüft werden.

Das sehe ich anders!
Bei einer Flatrate ist es Sache des Kunden ob er die ausnutzt oder nicht.
Ist genau wie bei Gutscheinen die bis zu .. Besuchen in einem Zeitraum ermöglichen oder ines Jahreskarte. Da muß sich jeder selbst überlegen was er braucht. Und wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, dann soll er sich entmündigen lassen. Aber man kann doch nicht alles vorgeben...

Genauso verhält es sich mit den unverbrauchten Sekunden, wenn im Minutentakt abgerechnet wird, der Vorleister aber nur die genutzten Sekunden berechnet.
Das alles ist leicht verdientes Geld ohne dass eine Leistung gefolgt ist.

Das ist Vertragsfreiheit! Dann muß ich mir eben einen anderen Anbieter suchen...

Nur die Poweruser machen die schöne Kalkulation
kaputt.
>
Ja! Deswegen ist es nur gerecht, wenn diese auch mehr bezahlen als andere! Mehr darf ruhig mehr kosten...

Mir wäre es am liebsten, ich würde ohne Flatrate die Vorleistertarife + angemessene Marge bezahlen für die Leistung die ich in Anspruch nehme. Wenn ich dann mal nichts brauche, zahle ich eben nichts. Aber das mögen die meisten Provider eben nicht wegen der schönen Kalkulation...

Kannst Du doch machen! Buche einfach einen Discountertarif und es wird nach Verbrauch abgerechnet. Und die Margen sind nicht mehr so groß...
Jetzt bitte nicht das Argument minutengenaue Abrechnung. Es gibt auch Discounter, die berechnen nach der 1 Minute sekundengenau, dann kostet die Minute aber deutlich mehr! und auch hier reden wir über Centbeträge pro Gespräch. Bei einem 5 Cent-Discounter sind das im Schnitt 2,5 Cent pro Gespräch...
Aber jeder ist doch für sich selbst verantwortlich, welchen Tarif er wählt.
Ich bin mit den FullFlats jetzt super zufrieden. Wir zahlen deutlich weniger als vorher, telefonieren (natürlich) auch deutlich mehr. Selbst wenn ich es mal einen Monat nicht ausnutze, n anderen Monaten wird es viel billiger...
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[3.3] skycab antwortet auf arndt1972
30.10.2013 13:50
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer Supaka schrieb:
Bekommt das Kind dann wohl einen neuen Namen und sonst ändert sich nix an den Drosselplänen!

So sehe ich das auch.

So sehe ich das überhaupt nicht.
Mit Flatrate verbinden viele Interessenten ganz bestimmte Eigenschaften und schlagen daher auch mal zu ohne sich um Details zu kümmern.
Ich finde es daher gut, dass jedenfalls dieser Etikettenschwindel nun hoffentlich unterbunden wird, also dass die Urteile bestätigt werden.
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[3.3.1] arndt1972 antwortet auf skycab
30.10.2013 13:54
Mit Flatrate verbinden viele Interessenten ganz bestimmte Eigenschaften und schlagen daher auch mal zu ohne sich um Details zu kümmern.
Ich finde es daher gut, dass jedenfalls dieser Etikettenschwindel nun hoffentlich unterbunden wird, also dass die Urteile bestätigt werden.

Das ist Ansischtssache. Eine Flatrate ist es ja trotzdem, nur halt mit langsamer Geschwindigkeit. Das ist was viele Leute nicht kapieren. Im Fall der Telekom reden wir hier über 2 Mbit, das war vor 5 Jahren noch eine normale Höchstgeschwindigkeit für die Meisten!
Und nochmals: we viele % der Nutzer werden damit niemals ein ernsthaftes Problem haben: 90, 95 oder doch 99,..%?!
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[3.3.1.1] skycab antwortet auf arndt1972
30.10.2013 14:15

einmal geändert am 30.10.2013 14:17
Benutzer arndt1972 schrieb:

Das ist Ansischtssache. Eine Flatrate ist es ja trotzdem, nur halt mit langsamer Geschwindigkeit. Das ist was viele Leute nicht kapieren. Im Fall der Telekom reden wir hier über 2 Mbit, das war vor 5 Jahren noch eine normale Höchstgeschwindigkeit für die Meisten!

Was viele Leute auch nicht kapieren ist, dass man für Videostreaming, ein immer beliebter werdender Dienst, eben doch mehr Bandbreite benötigt wird bzw. so auch von Normalos viel mehr Traffic verursacht wird als mit Nachrichten lesen und hin und wieder mal bei immoscout.de reinzuschauen.

Und nochmals: we viele % der Nutzer werden damit niemals ein ernsthaftes Problem haben: 90, 95 oder doch 99,..%?!

Woher will man das wissen? Der Traffic im Internet steigt augrund neuer Anwendungen stetig an.
IPTV zum Beispiel. Dienste wie Lovefilm, Watchever sind schwer im Kommen und brauchen viel Bandbreite. Sagen wir es läuft am Tag 2 Stunden Full-HD-Video. Dann sind das im Monat schon mal 150GB.
Zukünftig werden diese Grenzen von vielen schnell erreicht werden. Darum geht es doch auch! Man sollte nicht so naiv sein zu glauben, dass es den Netzbetreibern nur darum ginge von 1% der Nutzer 10 Euro zusätzlich zu kassieren.
Mit diesen Limits soll vielmehr die Grundlage geschaffen werden die Umsätze nachhaltig zu erhöhen. Bisher verließen sich die Netzbetreiber dafür einzig auf höhere Geschwindigkeiten.
Aber schon heute sind die Geschwindigkeiten vielerorts mit 50-100Mbit/s bereits absolut ausreichend, auch für zukünftige Anwendungen.
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[3.3.1.1.1] fanlog antwortet auf skycab
30.10.2013 14:21
Benutzer skycab schrieb:
Sagen wir es läuft am Tag 2 Stunden Full-HD-Video. Dann sind das im Monat schon mal 150GB.
Zukünftig werden diese Grenzen von vielen schnell erreicht werden. Darum geht es doch auch! Man sollte nicht so naiv sein zu glauben, dass es den Netzbetreibern nur darum ginge von 1% der Nutzer 10 Euro zusätzlich zu kassieren.

Genau das ist es: nicht der bisherige Power-User, sondern Otto-Normalo ist der Grund. Die Telekom hat halt realisiert, dass nahezu jeder neue Fernseher mit IPTV ausgestattet ist. Und wenn nur ein Teil der bisherigen TV-Seher umsteigen, dann explodieren die Übertragungsraten.

Ich habe allerdings keinen Peil ob die "Angst" der Telekom berechtigt ist, und die Übetragungskapazitäten ein echtes Problem werden, oder ob die Telekom nur abkassieren will. In letzteren Fall wird es der Markt aber auch wieder richten.
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[3.3.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf fanlog
30.10.2013 21:17
Nee, es geht darum, den eigenen Markt zu sichern. Wenn Telekom IPTV nicht unter die Dossel fällt, dann schließt es schnell einer ab. Dank Mediatheken und Livestreams bräuchte man an sich kein IPTV.
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[3.3.1.2] getodavid antwortet auf arndt1972
30.10.2013 14:30
Benutzer arndt1972 schrieb:

Das ist Ansischtssache. Eine Flatrate ist es ja trotzdem, nur halt mit langsamer Geschwindigkeit. Das ist was viele Leute nicht kapieren. Im Fall der Telekom reden wir hier über 2 Mbit, das war vor 5 Jahren noch eine normale Höchstgeschwindigkeit für die Meisten!
Und nochmals: we viele % der Nutzer werden damit niemals ein ernsthaftes Problem haben: 90, 95 oder doch 99,..%?!

Praktisch alle Fernseher die heute verkauft werden können IPTV, die Nutzungszahlen steigen rapide, immer mehr Anbieter schießen aus dem Boden (Demnächst noch Netflix, Sky plant auch ein entsprechendes Angebot). Das sind ziemlich schnell nicht 90, 95 oder 99% der DSL-Kunden die kein Problem haben, sondern in spätestens ein paar Jahren wohl eher die klare Mehrheit die mit z.B. 150GB nicht auskommt. Wenn man dann noch bedenkt, dass die Zukunft von DVB-T derzeit alles andere als dauerhaft gesichert ist wirds künftig noch ärger., von immer neuen Anwendungen ganz zu schweigen.
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[3.3.1.3] Telebi antwortet auf arndt1972
05.12.2013 05:29
Benutzer arndt1972 schrieb:
Im Fall der Telekom reden wir hier über 2 Mbit, das war vor 5 Jahren noch eine normale Höchstgeschwindigkeit für die Meisten!

Es ist immer noch für sehr, sehr viele Deutsche die normale Höchstgeschwindigkeit.
Das sollte den Nörglern endlich mal klar werden!
Und jene Nutzer zahlen für ihre "lahme" Flat das Gleiche, wie die Leute in der Stadt für ihre schnelle Verbindung.