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Einstieg beim Discounter rechnerisch kostenlos


06.08.2013 21:31 - Gestartet von chickolino
einmal geändert am 06.08.2013 21:44
Einstieg beim Discounter rechnerisch kostenlos

wenn man bei der anmeldung einer Simkarte gleich eine andere Lidl-mobil oder Fonic Handynummer als " werber " angibt, dann bekommt der geworbene und der Werber gleich nochmal jeweils 5 Euro !

Das Werberguthaben wird nach ca. 2 wochen dem Prepaidkonto gutgeschrieben.

wer gleich 2 Simkarten-Starterkits kauft, kann auch " Quer " werben. Also die zuerst angemeldete SIM-Karte von der (noch nicht) angemeldeten 2 Starterkit werben lassen und danach dann umgekehrt.

so erhalten z.b. ehepaare dann jeweils 20 Euro für ihre neuen Starterkits statt der übelichen 10 euro startguthaben...

Weiterhin kann man natürlich auch gleich 3 starterkits kaufen und diese von einer weiteren (alte) Lidl-Mobil-Bummer bei der anmeldung werben lassen. so erreichen die 3 neuen starterkits dann jeweils 15 Euro guthaben und die werbende Nummer sammelt 3 x ebenfalls 5 euro zu weiter3n 15 euro auf der werbenden karte zusammen.

so kann man dann für 30 euro Einkaufswert gleich 4 mal die 5 GB-Internetflat buchen . . . (ergo das internet - wo es ja nicht wirklich darauf ankommt welche nummer im UMTS-Stick drin ist... - weil man eine nummer die nur im Stick ist ja eh nicht weitergibt für rechnerisch 7,50 Euro statt den "angepreisenen" 15 Euro pro 5 GB)
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[1] mersawi antwortet auf chickolino
20.08.2013 16:40
Hi Schigolino...

Ich mag wenn Du so "rechensachen" schreibst...
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[1.1] peanutsger antwortet auf mersawi
20.08.2013 19:23
Benutzer mersawi schrieb:
Hi Schigolino...

Ich mag wenn Du so "rechensachen" schreibst...

Könnt Ihr euch nicht ein Zimmer nehmen? ;-)
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[2] telefon13 antwortet auf chickolino
20.08.2013 23:39
Hallo,
dürfen Werber und geworbene Person dieselbe sein,oder muß man sich da unterschiedliche ausdenken?.
Frank
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[2.1] mersawi antwortet auf telefon13
20.08.2013 23:50
Hallo Frank !

Ja und nein...

Gruss Sandro (Name frei erfunden)
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[2.2] chickolino antwortet auf telefon13
21.08.2013 04:48
@telefon13
Hallo, dürfen Werber und geworbene Person dieselbe sein,oder muß man sich da unterschiedliche ausdenken?.
Frank

pro Person gibts maximal 3 Simkartenregistrierungen bei Lidl-Mobil bzw. auch bei Fonic . . .

Aber es gibt ja ausser deinem nachnamen noch andere vornamen und Geburtsdaten .... GRINS....

Wobei es sich immer ganz gut macht, wenn die Vornamen und geburtstadaten so gewählt sind, das es vater - mutter und einige Geschwisterkinder sein könnten, ggf. nochmal später oma und opa dazu....

Wichtig ist das ein willkommensschreiben in deinem briefkasten landen kann und nicht an lidl zurückgeht (dann wird das guthaben eingefroren...)

Ob werber und geworbener dabei eine person sein dürfen, habe ich nie probiert - wäre mir auch das risk zu gross, wenn dann dadurch auf 2 simkarten jeweils 5 euro fehlen um dort die sinnvole internetflat buchen zu können...

Soweit ich weiss sind aber auch pro Haushalt die simkarten im O2-Prepaidbereich wieder auf max. 5 stück begrenzt... ( zumindest bei netzclub die auch im O2-Netz funken ! )

Daher macht es ggf. sinn wenn du 5 mal denselben nachnamen registriert hast, für die nächsten 5 registrierungen einen anderen nachnamen zu wählen und alle 5 auf einmal zu registrieren und gleich ein namensschild für den briefkasten zu machen das man nach erhalt der 5 Willkommensschreiben ja wieder entfernen kann !

Weiss ja bei o2 niemand ob die Adresse wo du lebst ein einfamilienhaus ist oder ein hochhaus mit 40 parteien...

Ausserdem ist zu beachten, das pro Monat nur max. 5 Werbergutschriften auf einer simkarte gutgeschrieben werden... eine 6. Werbung würde dann dort "verpuffen" . . .

Ergo - auch deshalb immer 5 Stück zusammen registrieren...
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[2.3] Herr Doktor antwortet auf telefon13
21.08.2013 07:08

einmal geändert am 21.08.2013 07:14
Benutzer telefon13 schrieb:
Hallo, dürfen Werber und geworbene Person dieselbe sein

NEIN!

,oder muß man
sich da unterschiedliche ausdenken?.
Frank

WENN DU DICH MIT FALSCHEN DATEN ANMELDEST IST DAS EINE STRAFTAT UND WIRD MIT GEFÄNGNIS BESTRAFT!!








:-)
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[2.3.1] telefon13 antwortet auf Herr Doktor
21.08.2013 12:30
Benutzer Herr Doktor schrieb:
Benutzer telefon13 schrieb:
Hallo, dürfen Werber und geworbene Person dieselbe sein

NEIN!

,oder muß man
sich da unterschiedliche ausdenken?.
Frank

WENN DU DICH MIT FALSCHEN DATEN ANMELDEST IST DAS EINE STRAFTAT UND WIRD MIT GEFÄNGNIS BESTRAFT!!>

Danke Herr Doktor Jura




:-)
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[2.3.1.1] Bärlina antwortet auf telefon13
21.08.2013 14:48
Begib dich direkt ins Gefägnis, gehe nicht über Los und ziehe keine 4000 ein.
;-)
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[2.3.2] Beesdo77 antwortet auf Herr Doktor
21.08.2013 15:55

einmal geändert am 21.08.2013 16:04
Benutzer Herr Doktor schrieb:
WENN DU DICH MIT FALSCHEN DATEN ANMELDEST IST DAS EINE STRAFTAT UND WIRD MIT GEFÄNGNIS BESTRAFT!!
Dies ist ein "Populärer Rechtsirrtum".

Es ist noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, geschweige denn eine Straftat!
Verstösst höchstens gegen die AGB's.

Lese doch bitte mal die Bücher "Lexikon der Rechtsirrtümer" und "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" von RA Prof. Dr. Ralf Höcker.
Ist u.a. RA von Heidi Klum und Jörg Kachelmann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ralf_Höcker

Edit: Wohlgemerkt "FALSCHE DATEN" und nicht "FREMDE DATEN"