Benutzer peanutsger schrieb:
Warum soll die gleiche Leistung bei AnbieterNr.2 mehr als das 27fache Kosten? Weil der Anbieter mit Premiumlesitungen wirbt?
Weil ihm danach ist?! Weil er Geld bedienen will?! Warum ein Anbieter einen bestimmten Preis verlangt, mag ja durchaus interessant sein. Aber es ist vollkommen irrelevant. Mag ich einen Preis nicht, kaufe ich beim Anbieter nichts.
Warum sollte ein Kunde freiwillig das 27fache zahlen wollen?
Hier tat die Kunding das nicht freiwillig. Sie beging - unstrittig soweit - schuldhaft einen Fehler. Sie verwählte sich.
(Übrigens, bei "WUCHER" bräuchten wir gar nicht weiter zu schreiben... da ist Sittenwidrigkeit = Vertragsnichtigkeit stets gegeben!)
Das ist genauso absurd, aber rechtlich korrekt. Aber egal. Interessanterweise kam das Gericht in seinem Urteil nicht zum Ergebnis, dass hier Wucher vorlege.
Der Anbieter spekuliert auf Tippfehler (Weglassen der Null führt zu drastischer Preissteigerung) und unterließ daher damals bewusst die Preisansage... sonst würde jeder Kunde verschreckt auflegen und er würde kein Geschäft machen.
Absolut korrekt. Eine Preisansage war nicht verpflichtend. Der Kunde musste selbst entscheiden, ob ihm ein - wenn er sich nicht verwählte - günstiger Preis oder eine Preisansage wichtiger war. Der Kundin hier war der günstigere Preis wichtiger. Das damit verbundene Risiko eigenen Fehlverhaltens ging sie dabei bewusst ein.
Die Absicht, Schusselfehler anderer anzunutzen, ist eben sittenwidriges Verhalten.
Absolut nicht. Ich komme gerne zurück zu meinem Beispiel mit Ebay. Ich biete ein Produkt zu einem marktunüblich hohen Preis an, eben weil mir gerade danach ist.
Wer das Produkt zu diesem Preis von mir kaufen will, weil er so blöd ist, kann dies gerne tun. Ich freue mich darüber. Wer das nicht möchte, lässt es bleiben.
Wenn nun jemand schuldhaft von mir kauft, weil er €1,50 statt €150 gelesen hat, hat leider ein Problem. Er kann im Rahmen des BGB seine Willenserklärung anfechten, macht sich mir gegenüber aber schadenersatzpflichtig (wobei mein Schaden wohl geringer als die €150 sein wird).
Ich kann nicht andere für meine eigenen Fehler verantwortlich machen.
Der Unterschied ist, dass das Ersteigern einer Dose für teures Geld eine bewusste Entscheidung für den überzogenen Preise voraussetzt. Durch ein Versehen (Tippfehler) kauft keiner bei eBay eine "Luxus"-Dose.
Doch, durchaus. Er kann aber, wenn er seinen Fehler bemerkt, seine eigene Willensbekundung anfechten. Die Folgen davon, muss er aber tragen. Und die Kosten eine bestimmte Summe Geld.
Die Kundin hier hat eine Dienstleistung genutzt. Nach geltendem Recht hatte der Anbieter die nötigen Preisinformationen ordnungsgemäß veröffentlicht.
Als Nutzer von CbC muss ich mich über die Rahmenbedingungen und Preise selbst informieren (jedenfalls damals noch). Der Kundin muss also unterstellt werden, dass sie den Preis der Vorwahl kannte bzw. hätte kennen müssen, da sie ja durch ihren eigenen Fehler bedingt, diesen Tarif nutzte.
Sowas nennt sich Verbraucherschutz.
Wenn ich einen Vertrag aus freien Stücken mit dir abschließen will, geht das keinen Politiker etwas an. Er ist nicht mein Vormund und weder du noch ich minderjährig.
Und weil die Leute scheinbar immer öfter mit den neuen Freiheiten überfordert sind und "Bockmist" bauen, wird der Verbraucherschutz verstärkt.
Toll, ein Zirkelschlussargument. Wenn ich einen Fehler begehe, habe ich dafür geradezustehen und die Konsequenzen zu tragen.
Das Problem ist, dass dies immer mehr Menschen nicht wollen. Ist leider ein Zeichen charakterlicher und moralischer Schwäche. Dann rufen sie nach dem Staat. Und Politiker - natürlich auch reiner Menschenliebe - helfen dann natürlich gerne. Und weil danach immer mehr Menschen ankommen, die sehen, wie man sich plötzlich ganz leicht aus der Affäre ziehen kann, erlässt der Politiker alsbald ein Gesetz und begründet es genau so, wie du es eben getan hast, Fertig ist der Zirkelschluss.
Tolles Argument!
Ja, jahrelange Rechtssprechung.
Aha?!? Woher diese Erkentnis?
Was für eine Erkenntnis? Schau dir doch die Urteile in ähnlichen Fällen an.
Hmm, worauf bezieht sich das jetzt?
Auf "eine einzige Firma".
Unstrittig hätte sie das vermeiden können. Fragt sich nur, wie alt die Dame ist und wie sie auf diese Nr kam und ob sie tatsächlich wie wir in der Lage gewesen wäre, einfach einen besseren Anbieter zu finden.
Hat die Dame einen gerichtlich oder freiwillig bestellten Vormund? Nein? Dann muss sie sich nun mal ihr eigenes Handeln zurechnen lassen. Wenn sie etwas nicht kann, will, weiß ... muss sie sich helfen lassen oder sich informieren oder ansonsten die Folgen ihres Handelns tragen.
Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen!
Meinst du vielleicht, ich hätte noch nie aus Unwissenheit einen Fehler gemacht? Wie man damit umgeht, das ist die entscheidende Frage.
Bin ganz sicher, dass es zigtausende Mütter gibt, die den gleichen Wählfehler begehen würden, nicht weil sie zu geizig waren, einen besseren Anbieter zu suchen, sondern weil sie evt auf die "Australien nur 5ct/min"-Werbung hereingefallen sind und zu sorglos waren.
Ja, eben weil sie irgend einen Fehler gemacht haben. Der Grund ist ja auch erst einmal egal.
Es geht hier nicht darum, dass ich die Dame nicht verstehe oder dass ich kein Mitleid mit ihr habe (wobei sich das bei der Summe und dem, was sie danach noch ihrem Anwalt alles zahlte, in Grenzen hält) oder ich irgendwelche Sympathien für diese Abzocker-Firma hegen würde. Das ist alles vollkommen egal.
Es geht darum, dass die Firma formalrechtlich richtig gehandelt hat. Sie hat ihre Tarife ordnungsgemäß veröffentlicht, hat nicht falsch geworben usw. Ihre Erwartungshaltung ist doch für die rechtliche Beurteilung irrelevant. Oder verurteilen wir neuerdings schon "Gedankenverbrechen"? In der Kurzfassung des Urteils (ich kenne nicht das gesamte Urteil) sieht es beinahe so aus.
Und es geht darum, dass die Dame unbestritten einen Fehler begangen hat und diesen schuldhaft. Ansonsten wäre die Forderung der Firma mit einer ganz anderen Begründung zurückgewiesen worden. Für das Gericht war dies aber wohl alles unbestritten.
Und wenn die Dame einen Fehler begangen hat, dann sollte sie eben dafür auch geradestehen. Die Folge wäre übrigens, dass allein dadurch und durch die PR seriöse Anbieter einen großen Wettbewerbsvorteil hätten, weil mehr Menschen schon aus Sicherheitsgründen lieber solche Anbieter wählen würden.