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Prepaid ist seit Jahren schon viel flexibler


02.11.2013 10:58 - Gestartet von touri82
Die großen brauchen Sich nicht wundern, warum immer mehr Leute zu Discounter gehen. Monatlich Kündbar, günstige Tarife, mittlerweile fast für jeden was dabei. Jederzeit einen anderen Tarif wählen. Da gibt es immer mehr Gründe, sich vom Konzern abzuwenden. Beispiel, 1 Minute ins Ausland -> Telekom 29ct, Congstar 9ct. O2 SMS im Vetrag 19ct, Fonic 9ct. Das kann man beliebig fortführen. PS: Ich kaufe meine Handys schon seit Jahren selber und bin deswegen nicht teurer, meist um ein vielfaches billiger.
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[1] kündigen zum Ende der Laufzeit bei nichtgebrauch
roesi antwortet auf touri82
02.11.2013 14:55
Die Aussage zum Bericht, "...muss entweder die 99,95 Euro bezahlen oder aber den teuren Tarif behalten" müsste eher heißen, ...oder zum Ablauf der Laufzeit rechtzeitig kündigen und dann bei den anschließenden Umstimmungsanrufen von Vodafone sofort wieder auflegen.
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[1.1] garfield antwortet auf roesi
02.11.2013 21:26
Benutzer roesi schrieb:
Die Aussage zum Bericht, "...muss entweder die 99,95 Euro bezahlen oder aber den teuren Tarif behalten" müsste eher heißen, ...oder zum Ablauf der Laufzeit rechtzeitig kündigen und dann bei den anschließenden Umstimmungsanrufen von Vodafone sofort wieder auflegen.

Oder Vodafone dabei vor die Wahl stellen, kostenlos den Tarifwechsel in den gewünschten niedrigeren Tarif durchzuführen oder einen Kunden zu verlieren.
Kann mir kaum vorstellen, dass Vodafone lieber ein Vertragsverhältnis verliert als dessen kostenlose Umwandlung in ein "kleineres" in Kauf zu nehmen.
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[1.1.1] peso antwortet auf garfield
03.11.2013 19:46
Benutzer garfield schrieb:

Oder Vodafone dabei vor die Wahl stellen, kostenlos den Tarifwechsel in den gewünschten niedrigeren Tarif durchzuführen oder einen Kunden zu verlieren.
Kann mir kaum vorstellen, dass Vodafone lieber ein Vertragsverhältnis verliert als dessen kostenlose Umwandlung in ein "kleineres" in Kauf zu nehmen.

Wechsel durchführen lassen und dann, mit Hinweis auf § 45 ff TGK, eine Einwendung einlegen. Dann müssen die klagen und das werden die sich mehrfach überlegen. Es könnte an ein Präzedenzfall werden.

Aber, es wird hier, wie immer, nur heiße Luft produziert.

peso
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[1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
03.11.2013 21:33
Benutzer peso schrieb:
Wechsel durchführen lassen und dann, mit Hinweis auf § 45 ff TGK, eine Einwendung einlegen.

Sie meinen vermutlich TKG. Und welche Stellen aus den genannten Paragraphen nun genau?

Wechsel durchführen lassen und dann, mit Hinweis auf § 45 ff TGK, eine Einwendung einlegen. Dann müssen die klagen

Warum? Wenn diese "Downgradegebühr" nicht rechtens ist - das scheint aber nicht der Fall zu sein, ist auch nirgends die Rede davon - hat man mit einem Wechsel ja seine Zustimmung dazu gegeben. Also wäre man es selbst, der juristisch diese Gebühr zurück klagen müsste.
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[1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
03.11.2013 22:02
tkg ist richtig. ansonsten sehe ich keine probleme. sofern die gebühr unrechtmässig erhoben wurde, wird das gericht das klären. dazu gibt es einige juristische abhandlungen im netz.

peso
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[1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
03.11.2013 22:40
Benutzer peso schrieb:

Wechsel durchführen lassen und dann, mit Hinweis auf § 45 ff TGK, eine Einwendung einlegen. Dann müssen die klagen

Oder sie könnten den Wechsel rückgängig machen.

und das werden die sich mehrfach überlegen. Es könnte an ein Präzedenzfall werden. Aber, es wird hier, wie immer, nur heiße Luft produziert.

tkg ist richtig.

Ich sehe nicht, was §§ 45 ff. TKG mit dem Thema zu tun haben sollen. Könnte es sein, dass auch *du* an dieser Stelle etwas heiße Luft produzierst?

ansonsten sehe ich keine probleme. sofern die gebühr unrechtmässig erhoben wurde, wird das gericht das klären.

Natürlich wird ein Gericht im Streitfall klären, ob das Entgelt zurecht gefordert wurde oder nicht. Was sollte ein Gericht sonst machen?

dazu gibt es einige juristische abhandlungen im netz.

Könntest du uns wohl eine dieser Quellen nennen? Oder verrätst du uns, welche Rechtsvorschriften genau du durch die Wechselgebühr verletzt siehst?
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[1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
03.11.2013 22:45
google mal ein wenig. dann findest du schon die entsprechenden juritischen abhandlungen.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
03.11.2013 22:46
Benutzer peso schrieb:

google mal ein wenig. dann findest du schon die entsprechenden juritischen abhandlungen.

"Google mal" ist keine Quellenangabe.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
04.11.2013 00:09
reicht aber für hier. beim letzten mal sind unzählige dinge dazu geschrieben worden.

peos
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[1.1.1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf peso
04.11.2013 20:49
Benutzer peso schrieb:
google mal ein wenig. dann findest du schon die entsprechenden juritischen abhandlungen.

peso

Ihr zweiter Nick ist nicht zufällig "arndt1972"?
Von dem kommen auch immer solche Antworten, wenn man es etwas genauer haben möchte. Vielleicht liefern Sie gefälligst auch SELBER die Hinterfütterung Ihrer Aussagen. Ist echt kein guter Stil...
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
05.11.2013 17:28
Ihr zweiter Nick ist nicht zufällig "arndt1972"? Von dem kommen auch immer solche Antworten, wenn man es etwas genauer haben möchte. Vielleicht liefern Sie gefälligst auch SELBER die Hinterfütterung Ihrer Aussagen. Ist echt kein guter Stil...

LOL!
Garfield Du lernst es nicht...
Es reicht wenn man etwas einmal belegt, aber wenn dann Leute wie Du kommen, die entweder um abzulenken das erneut fordern oder die es nicht kapieren und/oder kapieren wollen, dann sagt man einmal klar an was Sache ist und verweist beim nächsten Mal darauf selber zu suchen.
Deine ganzen Postings wurden ja bereits mehr als einmal durch Teltarif gelöscht, mit dem Hinweis, daß Du immer wieder dasselbe fragst, obwohl es schon einige Male genannt wurde. Du bekommst die Mail ja auch...
Und peso hat insofern recht: die ganzen Diskussionen zu dieser Gebühr liefen hier bereits.
Oder hast Du Alzheimer?! Dann mein Mitleid und das würde Deine ganzen Aussetzer im Erinnerungsvermögen erklären...
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
05.11.2013 18:32
Benutzer arndt1972 schrieb:
Ihr zweiter Nick ist nicht zufällig "arndt1972"? Von dem kommen auch immer solche Antworten, wenn man es etwas genauer haben möchte. Vielleicht liefern Sie gefälligst auch SELBER die Hinterfütterung Ihrer Aussagen. Ist echt kein guter Stil...

LOL!
Garfield Du lernst es nicht...
Es reicht wenn man etwas einmal belegt,

So, wo hat denn peso etwas belegt? Das fragten ihn übrigens auch die Foristen tatort und Mobilfunk-Experte.
Oder war das jetzt wieder nur Deine übliche Leseschwäche?


Deine ganzen Postings wurden ja bereits mehr als einmal durch Teltarif gelöscht, mit dem Hinweis, daß Du immer wieder dasselbe fragst, obwohl es schon einige Male genannt wurde. Du bekommst die Mail ja auch...

Na, da gehörten wohl zwei dazu. Wie hieß der doch gleich, dem es da genauso ging?????

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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] peso antwortet auf garfield
05.11.2013 18:37
Ich komme ja nur noch selten in dieses Forum und das bleibt auch so. Wenn man ein wenig googelt, findet man den gesamten alten Schriftverkehr, incl. der Presseveröffentlichungen. Ich habe weder Zeit noch Interesse auf bestimmte Mails, die ich für sinnlos halte zu antworten.

Aber vielleicht kannst Du mir die §§ / AGB zeigen, nach denen einseitige Vertragsänderungen möglich sind. Da bin ich aber wirklich gespannt.

Im Übrigen bedeutet § 45 ff = § 45 und folgende §§. Soviel zum juristischen Laien.

Ich möchte mit Leute wie Dir nicht diskutieren! Die Leute, die es interessiert haben sich bereits per Mail gemeldet und die Leute, die es nicht interessiert brauchen es nicht zu lesen.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 18:46
Benutzer peso schrieb:
Ich komme ja nur noch selten in dieses Forum und das bleibt auch so. Wenn man ein wenig googelt, findet man den gesamten alten Schriftverkehr, incl. der Presseveröffentlichungen. Ich habe weder Zeit noch Interesse auf bestimmte Mails, die ich für sinnlos halte zu antworten.

Der Punkt war aber, dass anfänglich gar nicht so recht klar wurde, worauf Du hinaus wolltest. Und ich war nun wirklich nicht der Einzige, der sich da etwas wunderte.


Aber vielleicht kannst Du mir die §§ / AGB zeigen, nach denen einseitige Vertragsänderungen möglich sind. Da bin ich aber wirklich gespannt.

Ich denke, wir liegen in der Bewertung ja gar nicht auseinander. Ich sehe das Problem nur in folgendem Punkt, den wir aber auch nicht vertiefen müssen: IRGENDWO in den Vertragsunterlagen muss ja die "Downgradegebühr" aufgeführt sein. Und wenn ich die (z.B. Unterschrift) akzeptiere und hinterher wieder zurück buche, würde ich als Kunde auf keinen Richter wetten.



Im Übrigen bedeutet § 45 ff = § 45 und folgende §§. Soviel zum juristischen Laien.

Hä? Was sollte das jetzt? In

https://www.teltarif.de/forum/s53142/3-30.html

sprach ich ja auch ausdrücklich in der Mehrzahl:
"Wenn Sie nur mal etwas konkreter werden würden, was genau aus den genannten Paragraphen denn nun Grund zum Rechtsstreit oder einer notwendigen Klärung (welches Tatbestandes genau?) geben würde...."

Übrigens, der Forist Mobilfunk-Experte wies bereits darauf hin, dass diese Paragraphen für den hier diskutierten Punkt gar nicht maßgeblich sind.
https://www.teltarif.de/forum/s53142/3-38.html


Ich möchte mit Leute wie Dir nicht diskutieren!

Das ist aber schade. Dann sollte man auch nicht in öffentlichen Threads schreiben - oder wenigstens die "Bösewichter" ignorieren.

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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
05.11.2013 20:03
Benutzer garfield schrieb:
Aber vielleicht kannst Du mir die §§ / AGB zeigen, nach denen einseitige Vertragsänderungen möglich sind. Da bin ich aber wirklich gespannt.

Ich denke, wir liegen in der Bewertung ja gar nicht auseinander. Ich sehe das Problem nur in folgendem Punkt, den wir aber auch nicht vertiefen müssen: IRGENDWO in den Vertragsunterlagen muss ja die "Downgradegebühr" aufgeführt sein. Und wenn ich die (z.B. Unterschrift) akzeptiere und hinterher wieder zurück buche, würde ich als Kunde auf keinen Richter wetten.

Es steht tatsächlich nirgendwo in den AGB oder Tarifunterlagen. Die Anbieter sagen, man hat einen 24 Monatsvertrag unterschrieben und Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten möglich. Hier dreht es sich aber darum, dass bisher Tarifwechsel anstandslos möglich waren. Bei der Telekom ist es sogar so, dass die Geld für den Tarifwechsel außerhalb der Bindefrist haben wollen. Wie das bei VF ist, habe ich noch nicht rausbekommen. Diese angebliche Händlerinfo liegt hier nicht vor.




Im Übrigen bedeutet § 45 ff = § 45 und folgende §§. Soviel zum juristischen Laien.

Hä? Was sollte das jetzt? In

https://www.teltarif.de/forum/s53142/3-30.html

sprach ich ja auch ausdrücklich in der Mehrzahl: "Wenn Sie nur mal etwas konkreter werden würden, was genau aus den genannten Paragraphen denn nun Grund zum Rechtsstreit oder einer notwendigen Klärung (welches Tatbestandes genau?) geben würde...."

Übrigens, der Forist Mobilfunk-Experte wies bereits darauf hin, dass diese Paragraphen für den hier diskutierten Punkt gar nicht maßgeblich sind.
https://www.teltarif.de/forum/s53142/3-38.html

ist ok





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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 18:52
Benutzer peso schrieb:
Es steht tatsächlich nirgendwo in den AGB oder Tarifunterlagen. Die Anbieter sagen, man hat einen 24 Monatsvertrag unterschrieben und Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten möglich.

Das ist ja auch gegeben, wenn man trotz "Downgradegebühr" in den niederen Tarif wechselt. IRGENDWO muss es ja stehen bzw. man muss ja darauf hingewiesen worden sein.
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 19:30
Benutzer garfield schrieb:

Das ist ja auch gegeben, wenn man trotz "Downgradegebühr" in den niederen Tarif wechselt. IRGENDWO muss es ja stehen bzw. man muss ja darauf hingewiesen worden sein.

WANN willst Du es verstehen???? Es steht nirgends. Und wenn Du ein wenig gegoogelt hättest, würdest auch DU es feststellen.

Die Tarifwechselgebühr ist in einer Nacht- und Nebelaktion eingeführt worden und steht bis heute, weder in den AGB noch in den Tarifheften. Nur im Internet steht was bei T-Mobile.

Wie kann man etwas zeigen, dass nirgendwo steht?


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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 19:55
Benutzer peso schrieb:
WANN willst Du es verstehen???? Es steht nirgends.

Das heißt also, Vodafone drückt die "Downgrade-Gebühr" dem wechselnden Kunden aufs Auge, ohne es ihm vorher in irgendeiner Form mitgeteilt zu haben? Das glaubst Du doch selber nicht.
Und deswegen bezweifle ich....:

Und wenn Du ein wenig gegoogelt hättest, würdest auch DU es feststellen.

... dass Du das selber ergoogeln könntest.


Die Tarifwechselgebühr ist in einer Nacht- und Nebelaktion eingeführt worden und steht bis heute, weder in den AGB noch in den Tarifheften. Nur im Internet steht was bei T-Mobile.

Und sie wird dem Kunden, der nach dieser Nebelnacht wechselt, auch nirgends mitgeteilt?


Wie kann man etwas zeigen, dass nirgendwo steht?

Deswegen schrieb ich ja, Dass Du das selber nicht ergoogeln könntest.
Was soll ich also jetzt googeln?
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2] arndt1972 antwortet auf garfield
06.11.2013 11:28
So, wo hat denn peso etwas belegt? Das fragten ihn übrigens auch die Foristen tatort und Mobilfunk-Experte.

GENAU DAS hat er Dir erklärt, nachgoogeln und Du findest die alten Threads! Ist doch dann völlig ok..

Deine ganzen Postings wurden ja bereits mehr als einmal durch Teltarif gelöscht, mit dem Hinweis, daß Du immer wieder dasselbe fragst, obwohl es schon einige Male genannt wurde. Du bekommst die Mail ja auch...

Na, da gehörten wohl zwei dazu.

Ja, ich gebe zu, ich war oft zu gutmütig zu Dir und habe Dein geistiges Versagen immer wieder unterstützt...
Ich werde versuchen mich zu bessern...
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf arndt1972
06.11.2013 13:29
Benutzer arndt1972 schrieb:

So, wo hat denn peso etwas belegt?

GENAU DAS hat er Dir erklärt, nachgoogeln und Du findest die alten Threads! Ist doch dann völlig ok..

Nein, das ist überhaupt nicht OK. Das erweckt den Eindruck, als würden sich seine Behauptungen trivial aus allgemein bekannten Tatsachen herleiten, und als wäre jemand, der sie hinterfragt, bloß zu doof, das zu kapieren oder eine Suchmaschine zu bedienen.

Wenn man die alten Threads so leicht findet, in denen alles weitere angeblich schon steht, warum nennt dann eigentlich niemand die Google-Suchwörter oder - noch besser - gleich die URLs der richtigen Treffer?
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2] garfield antwortet auf arndt1972
06.11.2013 15:05
Benutzer arndt1972 schrieb:
So, wo hat denn peso etwas belegt? Das fragten ihn übrigens auch die Foristen tatort und Mobilfunk-Experte.

GENAU DAS hat er Dir erklärt, nachgoogeln und Du findest die alten Threads! Ist doch dann völlig ok..

LOL!!!

arndt's Standardantwort, wenn er nicht weiter weiß.


Na, da gehörten wohl zwei dazu.

Ja, ich gebe zu, ich war oft zu gutmütig zu Dir und habe Dein geistiges Versagen immer wieder unterstützt... Ich werde versuchen mich zu bessern...

Nein, bloß nicht! Du bist unverzichtbar! Das hatte ich ja schon geschrieben. Keine Sorge, Du wirst bei Bedarf immer reaktiviert.

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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1] arndt1972 antwortet auf garfield
06.11.2013 15:32
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
So, wo hat denn peso etwas belegt? Das fragten ihn übrigens auch die Foristen tatort und Mobilfunk-Experte.

GENAU DAS hat er Dir erklärt, nachgoogeln und Du findest die alten Threads! Ist doch dann völlig ok..

LOL!!!

arndt's Standardantwort, wenn er nicht weiter weiß.

Bist Du so blöde oder tust Du nur so?! Ich habe Dir nur gesagt, was peso Dir erklären wollte und gesagt, daß ich seine Rangehensweise in Ordnung finde.
Mann, Du schaffst es immer wieder dich bis auf die Knochen zu blamieren.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1] garfield antwortet auf arndt1972
06.11.2013 16:54
Benutzer arndt1972 schrieb:
Bist Du so blöde oder tust Du nur so?!

Natürlich tu ich nur so, ganz im Gegensatz zu Dir übrigens. Solltest Du aber wissen.


Ich habe Dir nur gesagt, was peso Dir erklären wollte

Na, dann schauen wir doch mal, WAS Du gesagt hast:
"
GENAU DAS hat er Dir erklärt, nachgoogeln ..."

Tja, was ist jetzt "DAS"? Ich hatte ihn übrigens nicht nach alten Threads gefragt, aber das hast Du ja auch nicht mitbekommen. Inziwschen hat er ja ein paar Beiträge nachgeschoben, wir können jetzt also wieder wunderbar endlose Pirouetten drehen, wer wann was gesagt hat. Ich freu mich schon drauf. Enttäusch mich nicht!
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[…1.1.1.1.2.1.1.2.2.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 17:11
Ihr habt es wieder geschafft, dass meine Lust hier mal wieder tätig zu werden beendet ist. Es ist und bleibt ein Kindergarten :-(

peso
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[…1.1.1.2.1.1.2.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 17:47
Benutzer peso schrieb:
Ihr habt es wieder geschafft, dass meine Lust hier mal wieder tätig zu werden beendet ist. Es ist und bleibt ein Kindergarten :-(

peso

Klar, Kinder (auch wenn sie schon FDP wählen dürfen) muss man auch als solche behandeln ;-)
Gib dem Affen Zucker, ist mein Motto ;-)
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[…1.1.2.1.1.2.2.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 18:03
es gibt mehrere dnge, die mich hier stören? das sind erst einmal die störungen im diskussionsverlauf durch teltarif und dann das verhalten der user. muss denn jede diskussion in persönliche angriffe ausarten?

ich bin in einem anderen forum, bei dem jeder nur mit echtnamen und echtbild reinkommt. da wird auch keine werbung gemacht. da ist das ganze klima wesentlich besser.

peso
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[…1.2.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 18:32
Benutzer peso schrieb:
es gibt mehrere dnge, die mich hier stören? das sind erst einmal die störungen im diskussionsverlauf durch teltarif und dann das verhalten der user. muss denn jede diskussion in persönliche angriffe ausarten?

Natürlich nicht. Manchmal gibt es Nickeleien zwischen speziellen Spezis, in anderen Fällen reagiert schon mal einer etwas ungehalten, wenn er als Antwort das arndt1972-typische "google selber" lesen muss - zumal dann, wenn ihn DREI Foristen vorher gebeten haben, doch etwas klarer zu werden.


ich bin in einem anderen forum, bei dem jeder nur mit echtnamen und echtbild reinkommt. da wird auch keine werbung gemacht. da ist das ganze klima wesentlich besser.

Du hast jetzt schon mehrfach ausgedrückt, dass Du das hier nicht so toll findest. Daher verstehe ich nicht, warum Du dann aber auch immer wieder reagierst.
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[…2.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 18:48
Benutzer garfield schrieb:
Du hast jetzt schon mehrfach ausgedrückt, dass Du das hier nicht so toll findest. Daher verstehe ich nicht, warum Du dann aber auch immer wieder reagierst.

Leider verstehe ich Deinen Satz nicht :-(

peso
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[…1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 18:49
Benutzer peso schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Du hast jetzt schon mehrfach ausgedrückt, dass Du das hier nicht so toll findest. Daher verstehe ich nicht, warum Du dann aber auch immer wieder reagierst.

Leider verstehe ich Deinen Satz nicht :-(

peso

Das nennt man dann wohl Pech.
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[…1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 19:27
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Benutzer garfield schrieb:
Du hast jetzt schon mehrfach ausgedrückt, dass Du das hier nicht so toll findest. Daher verstehe ich nicht, warum Du dann aber auch immer wieder reagierst.

Leider verstehe ich Deinen Satz nicht :-(

peso

Das nennt man dann wohl Pech.

Danke, aber wie wäre es den mal mit einer Erläuterung? Oder erwartest Du es nur von anderen Nutzern?
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[…2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 19:50
Benutzer peso schrieb:
Danke, aber wie wäre es den mal mit einer Erläuterung? Oder erwartest Du es nur von anderen Nutzern?

Nur wenn die Erläuterung fehlt. Klarer kann man meinen vorvorigen Beitrag nicht ausdrücken.

Übrigens: Willkommen im Kindergarten ;-)
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
06.11.2013 19:56
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Danke, aber wie wäre es den mal mit einer Erläuterung? Oder erwartest Du es nur von anderen Nutzern?

Nur wenn die Erläuterung fehlt. Klarer kann man meinen vorvorigen Beitrag nicht ausdrücken.

Übrigens: Willkommen im Kindergarten ;-)

nutzt du eigentlich einen spiegel?
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf peso
06.11.2013 19:57
Benutzer peso schrieb:
nutzt du eigentlich einen spiegel?

Gelegentlich schon.
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[…1.2.1.1.2.2.1.1.1.1.1.2] SoloSeven antwortet auf peso
15.11.2013 23:44
Benutzer peso schrieb:
ich bin in einem anderen forum, bei dem jeder nur mit echtnamen und echtbild reinkommt. da wird auch keine werbung gemacht. da ist das ganze klima wesentlich besser.

peso

Naja...Swingerclubs sind nun mal nicht Jeder-manns/fraus Sache.
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[…1.1.1.2.1.1.2.2.1.1.1.2] klappehalten antwortet auf peso
07.11.2013 07:33
Benutzer peso schrieb:
Ihr habt es wieder geschafft, dass meine Lust hier mal wieder tätig zu werden beendet ist. Es ist und bleibt ein Kindergarten :-(

peso

Achtung OT***

Hallo Peso, ohne zu wissen, was Deine unmittelbaren Vorposter geschrieben haben, weil ich deren Beiträge schon seit geraumer Zeit nicht mehr lese, möchte ich Dir einen Rat geben. Gib dem Affen keinen Zucker. ;) Von den beiden kommt doch sowieso nichts produktives zum Thema Telekommunikation. Sie nutzen diese Plattform doch eigentlich nur für ihre Wortklaubereien und politischen Schlammschlachten. Ich hätte als Forenbetreiber da schon ganz anders durchgegriffen. Seit dem ich diese beiden Nutzer konsequent ignoriere, mach das Forum hier schon fast wieder Spaß :)

@ arndt1972 und garfield, eure Kommentare könnt Ihr Euch schenken, denn ich werde sie nicht lesen ;)

OT Ende ***

Grüße kh
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[…1.1.2.1.1.2.2.1.1.1.2.1] garfield antwortet auf klappehalten
07.11.2013 09:01
Benutzer klappehalten schrieb:
@ arndt1972 und garfield, eure Kommentare könnt Ihr Euch schenken, denn ich werde sie nicht lesen ;)

Wetten, dass doch!
Aber vielleicht schreibe(n) ich/wir sie ja auch nicht für Dich.
Übrigens, wenn Du pesos Beiträge gelesen hättest, hättest Du gemerkt, dass er auch eifrig im Kindergarten mittut und schon fast mit arndt1972 wetteifern kann.
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[…1.2.1.1.2.2.1.1.1.2.1.1] peso antwortet auf garfield
07.11.2013 11:08
Benutzer garfield schrieb:

Aber vielleicht schreibe(n) ich/wir sie ja auch nicht für Dich. Übrigens, wenn Du pesos Beiträge gelesen hättest, hättest Du gemerkt, dass er auch eifrig im Kindergarten mittut und schon fast mit arndt1972 wetteifern kann.

Alles klar - außer Beleidigungen kommt von Dir nichts.

peso
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[…2.1.1.2.2.1.1.1.2.1.1.1] garfield antwortet auf peso
07.11.2013 11:12
Benutzer peso schrieb:
Alles klar - außer Beleidigungen kommt von Dir nichts.

peso

Was denn für Beleidigungen?
Apropos: Was hatte es eigentlich mit Deiner Frage mit dem Spiegel auf sich?
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[1.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf peso
04.11.2013 20:46
Benutzer peso schrieb:
tkg ist richtig. ansonsten sehe ich keine probleme. sofern die gebühr unrechtmässig erhoben wurde, wird das gericht das klären. dazu gibt es einige juristische abhandlungen im netz.

peso

Stöhn ;-)
Wenn Sie nur mal etwas konkreter werden würden, was genau aus den genannten Paragraphen denn nun Grund zum Rechtsstreit oder einer notwendigen Klärung (welches Tatbestandes genau?) geben würde....
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[1.1.1.1.1.2.1] peso antwortet auf garfield
04.11.2013 21:47
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer peso schrieb:
tkg ist richtig. ansonsten sehe ich keine probleme. sofern die gebühr unrechtmässig erhoben wurde, wird das gericht das klären. dazu gibt es einige juristische abhandlungen im netz.

peso

Stöhn ;-)
Wenn Sie nur mal etwas konkreter werden würden, was genau aus den genannten Paragraphen denn nun Grund zum Rechtsstreit oder einer notwendigen Klärung (welches Tatbestandes genau?) geben würde....


wie gesagt, befrage einen anwalt deines vertrauens oder google. ich habe keine lust hier eine rechtliche abhandlung zu fertigen.

peso
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[1.1.1.1.1.2.1.1] peso antwortet auf peso
05.11.2013 11:00
Benutzer peso schrieb:

wie gesagt, befrage einen anwalt deines vertrauens oder google. ich habe keine lust hier eine rechtliche abhandlung zu fertigen.

peso

Ich möchte mal klarstellen, dass ich hier keine juristischen Abhandlungen mehr schreiben werde. In diesem Forum war ich vor Jahren sehr aktiv und habe mir richtige Mühe gemacht. Da wurde hier auch noch diskutiert. Mit den Eingriffen in die schriftliche Diskussionsart durch die TelTarifRedaktion wurde die Diskussion sehr schwer nachzulesen und völlig unübersichtlich. Dazu kam gleichzeitig die Neuausrichtung der hier schreibenden User. Lies doch mal ein wenig mit. Die meisten Beiträge beziehen sich auf Billiganbieter. Richtig diskutiert wird doch hier schon lange nicht mehr.

Heute lese ich hier ab und zu mal mit und werfe was in den Raum. Wenn es User gibt, die das Thema wirklich interessiert, wird es über persönliche Mails diskutiert.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 11:13
Benutzer peso schrieb:

Heute lese ich hier ab und zu mal mit und werfe was in den Raum. Wenn es User gibt, die das Thema wirklich interessiert, wird es über persönliche Mails diskutiert.

Dann kannst Du Dir aber auch Deine in den Raum geworfenen halbgaren Aussagen sparen. Denn bisher weiß ich immer noch nicht, warum der Anbieter klagen sollte und inwiefern §45 ff TKG relevant sein soll(en). Das ging einem anderen Foristen auch so. Fragt man nach, soll man googlen. Tja, wonach? "Wie relevant ist § 45 TKG für pesos Klagevorschlag an den Anbieter?"?
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] peso antwortet auf garfield
05.11.2013 12:01
Ich schreibe hier mal -auszugsweise- etwas rein. Die gesamte Abhandlung findest Du im Netz

*********Antwort des Juristen********
wenn ich bei Vertragsschluss dieses Tarifwechselangebot als Voraussetzung
meiner Betreiberwahl ansehe, dann ist es wohl dennoch nicht
Vertragsbestandteil, aber möglicherweise als Vertragsgrundlage anzusehen.

*********Frag an den Juristen*******

bezugnehmend auf den bisherigen Schriftverkehr übersende ich Dir eine Tarifwechselmatrix vom Januar 2011. Diese war ganz normal im Internet downloadbar. Damit ist doch klargestellt, dass ein Tarifwechsel zu bestimmten Bedingungen als Vertragsbestandteil anzusehen ist. Ich halte somit, die heimliche Einführung einer Tarifwechselgebühr für unzulässig. Wenn, dann muss die Telekom diese Preise vor Vertragsabschluss bekanntgeben.
>

**** Das bezieht sich auf die seinerzeitige Einführung einer Tarifwechselgebühr bei der Telekom. Im Übrigen muss nicht alles in den AGB geregelt sein. Wenn man bisher den Tarif, zu bestimmten Bedingungen, wechseln konnte, ist der heimliche Aufbau einer Hürde für Bestandskunden unzulässig. Seltsam ist doch auch, dass weder bei der Telekom, noch bei Vodafone diese Tarifwechselgebühr offiziell in den Preislisten auftaucht. Hier kommen wir sowieso in Grenzbereiche. Wann hat man dem Kunden denn jemals die AGB ausgehändigt und die Änderungen dem Kunden, wie in den AGB festgelegt, schriftlich mitgeteilt.

Das ganze Thema würde den Rahmen eines Threads hier sprengen und ich bitte Dich, Deine Beleidigungen zu reduzieren. Du kannst es mir glauben, dass ich keine Laie bin und Henning wird es Dir sicher bestätigen.

Fakt ist immer noch, dass die Mobilfunkanbieter meinen, dass Sie sich nicht an Recht und Gesetz zu halten brauchen. Gottseidank ist aber die Rechtsprechung sehr kundenfreundlich. Und bisher habe ich von keinem Fall gehört, bei dem die Telekom die Wechselgebühr eingeklagt hat. Man ist sich klar, dass man sich,im Bestandskundebereich, auf sehr glatten Boden bewegt und man auf keinem Fall ein Urteil erreichen möchte.

Fakt ist auch, dass hier Mobilfunkmitarbeiter mitlesen und schreiben und alle aufkommenden Zweifel im Keim ersticken wollen. Bist Du so Einer??

peso
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
05.11.2013 14:04
Benutzer peso schrieb:

*********Antwort des Juristen********
wenn ich bei Vertragsschluss dieses
Tarifwechselangebot als Voraussetzung meiner Betreiberwahl ansehe, dann ist es wohl dennoch nicht Vertragsbestandteil, aber möglicherweise als Vertragsgrundlage anzusehen.
*********Frag an den Juristen*******

Da kommen wir der Sache langsam schon näher.

Wenn man bisher den Tarif, zu bestimmten Bedingungen, wechseln konnte, ist der heimliche Aufbau einer Hürde für Bestandskunden unzulässig.

Die Frage wird sein, inwiefern die früheren Wechselbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Wenn der Anbieter groß mit jederzeitiger Wechselmöglichkeit geworben hat, könnte das eher zutreffen, als wenn er Tarifwechsel nur auf Anfrage im Einzelfall anbietet.

Seltsam ist doch auch, dass weder bei der Telekom, noch bei Vodafone diese
Tarifwechselgebühr offiziell in den Preislisten auftaucht.

Für mich spricht das eher dafür, dass die Anbieter dem Kunden *kein* dauerhaftes Recht auf Tarifwechsel zu bestimmten Konditionen einräumen wollen.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 18:35
Benutzer peso schrieb:

**** Das bezieht sich auf die seinerzeitige Einführung einer Tarifwechselgebühr bei der Telekom. Im Übrigen muss nicht alles in den AGB geregelt sein. Wenn man bisher den Tarif, zu bestimmten Bedingungen,.......

Na also, geht doch etwas konkreter. Jetzt wird auch klar, was Du meinst. Also offensichtlich nicht Forist arndt1972....
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] peso antwortet auf garfield
05.11.2013 18:38
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer peso schrieb:

**** Das bezieht sich auf die seinerzeitige Einführung einer Tarifwechselgebühr bei der Telekom. Im Übrigen muss nicht alles in den AGB geregelt sein. Wenn man bisher den Tarif, zu bestimmten Bedingungen,.......

Na also, geht doch etwas konkreter. Jetzt wird auch klar, was Du meinst. Also offensichtlich nicht Forist arndt1972....

Ich habe kein Interesse in die Meinungsverschiedenheiten von Foristen einbezogen zu werden.

Bis dann mal.

peso
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 18:47
Benutzer peso schrieb:
Ich habe kein Interesse in die Meinungsverschiedenheiten von Foristen einbezogen zu werden.

Das habe ICH doch nicht in der Hand, sondern Du.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.2] peso antwortet auf garfield
05.11.2013 12:15
Benutzer garfield schrieb:
Fragt man nach, soll man googlen. Tja, wonach? "Wie
relevant ist § 45 TKG für pesos Klagevorschlag an den Anbieter?"?

§§ 45 ff ist nicht als Klagebegründung zu sehen, sondern als Handlungsverbot für den Mobilfunkanbieter. Wenn ich gegen eine Rechnung eine Einwendung einlege, finde ich ich den §§ 45 ff TKG die Verhaltensweise des Dienstleisters. Er darf z.B. bei einer vorliegenden Einwendung den Anschluss nicht sperren. Die Klage selbst wird auf Grundlage des normalen Zivilrechts abgewickelt.

Ist das jetzt soweit klar? Man legt gegen die Berechnung eines Tarifwechselbetrages (keine Gebühr) eine Einwendung ein. Wenn es dann nicht zu einer Einigung mit dem Anbieter kommt, kann man die Rechnung um den umstrittenen Betrag kürzen. Mit Hinweis auf das TGK kann man den Anbieter auf das Zivilrecht und auf ein Handlungsverbot gem. 45 ff verweisen (Da gibt es schon das zitierfähige Urteil gegen o2).

Hast Du jetzt die Meinung eines juristischen Laien verstanden?

peso
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
05.11.2013 13:40
Benutzer peso schrieb:

§§ 45 ff ist nicht als Klagebegründung zu sehen, sondern als Handlungsverbot für den Mobilfunkanbieter. Wenn ich gegen eine Rechnung eine Einwendung einlege, finde ich ich den §§ 45 ff TKG die Verhaltensweise des Dienstleisters. Er darf z.B. bei einer vorliegenden Einwendung den Anschluss nicht sperren.

Dann schreib das doch gleich dazu. Dann kann man wenigstens mit etwas Fantasie erraten, was du meinst. Das steht übrigens nicht in §§ 45 ff., sondern in § 45k TKG.

Man legt gegen die Berechnung eines Tarifwechselbetrages (keine Gebühr) eine
Einwendung ein. Wenn es dann nicht zu einer
Einigung mit dem Anbieter kommt, kann man die Rechnung um den umstrittenen Betrag kürzen. Mit Hinweis auf das TGK kann man den Anbieter auf das Zivilrecht und auf ein Handlungsverbot gem.
45 ff verweisen

Darauf verweisen kannst du schon, aber rein praktisch kann dir der Anbieter trotzdem den Anschluss sperren. Dazu könnte er zum Beispiel behaupten, deine Beanstandung sei nicht schlüssig begründet. Und das stimmt sogar, wenn du deinem Anbieter nicht mehr geschrieben hast als hier im Forum.

Oder der Anbieter stellt dich einfach wieder auf den ursprünglichen Tarif um, da du ja den Tarifwechsel zum angebotenen Preis offenbar nicht mehr willst. In beiden Fällen bist du auch nicht viel weiter und musst trotzdem selber klagen, um dein Recht durchzusetzen. Die letztlich entscheidende Frage bleibt, ob das Tarifwechsel-Entgelt tatsächlich unberechtigt ist, und wenn ja, warum.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.2.2] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 18:55
Benutzer peso schrieb:
§§ 45 ff ist nicht als Klagebegründung zu sehen, sondern als Handlungsverbot für den Mobilfunkanbieter. Wenn ich gegen eine Rechnung eine Einwendung einlege, finde ich ich den §§ 45 ff TKG die Verhaltensweise des Dienstleisters.

Wie Mobilfunk-Experte schon schrieb, geht es aber nicht um das WIE, sondern um das OB bzw. WARUM.

Ist das jetzt soweit klar? Man legt gegen die Berechnung eines Tarifwechselbetrages (keine Gebühr) eine Einwendung ein. Wenn es dann nicht zu einer Einigung mit dem Anbieter kommt, kann man die Rechnung um den umstrittenen Betrag kürzen.

Wird nur schwierig, wenn man den neuen Vertrag unter Akzeptierung der Wchselgebühr unterschrieben hat.


Hast Du jetzt die Meinung eines juristischen Laien verstanden?

peso

Nachdem er endlich mit konkreten Angaben dienen konnte, ja.
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[1.1.1.1.1.2.1.2] garfield antwortet auf peso
05.11.2013 11:09
Benutzer peso schrieb:
Stöhn ;-) Wenn Sie nur mal etwas konkreter werden würden, was genau aus den genannten Paragraphen denn nun Grund zum Rechtsstreit oder einer notwendigen Klärung (welches Tatbestandes genau?) geben würde....


wie gesagt, befrage einen anwalt deines vertrauens oder google. ich habe keine lust hier eine rechtliche abhandlung zu fertigen.

peso

Tja, wer nicht einmal versteht, was man von einem will, da ist Hopfen und Malz verloren.
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[1.1.1.2] tatort antwortet auf peso
03.11.2013 23:04
Benutzer peso schrieb:

Wechsel durchführen lassen und dann, mit Hinweis auf § 45 ff TGK, eine Einwendung einlegen. Dann müssen die klagen und das werden die sich mehrfach überlegen. Es könnte an ein Präzedenzfall werden.

Aber, es wird hier, wie immer, nur heiße Luft produziert.

peso

Ist dort der gebührenfreie Rechtsanspruch auf eine Vertragsänderung innerhalb vorher vereinbarter Mindestvertragslaufzeit festgeschrieben?
Kannst du das mal erläuern? Nur heiße Luft im Laienforum!

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[1.1.1.2.1] peso antwortet auf tatort
04.11.2013 00:14
man befrage einen rechtsanwalt seines vertrauens oder lese die entsprechenden artikel in der faz, stiftung warentest und noch einiger zeitungen.

auch wenn ihr hier gerne die interessen der anbieter vertretet, macht es dies nicht richtiger. wie ihr schon festgestellt habt, juristischer laie und keine ahnung von der materie.

achso, auch eine anfrage bei h.gajek könnte erfolg bringen.

peso
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[1.1.1.2.1.1] Kai Poehlmann antwortet auf peso
04.11.2013 11:12
Moin!

Benutzer peso schrieb:
man befrage einen rechtsanwalt seines vertrauens oder lese die

Wobei diese Auskunft und der Aufwand sich nur bei Inhabern mehrerer Karten/Verträge lohnt. Denn ohne Prozess kostet der Anwalt ja auch nicht wenig... Und selbst bei einem Verfahren wird der Mobilfunkanbieter eher "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den strittigen Betrag aus Kulanz ausbuchen und die Anwaltskosten bleiben "hängen"...

Kai
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[1.1.1.2.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Kai Poehlmann
04.11.2013 11:22
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:

[...] ohne Prozess kostet der Anwalt ja auch nicht wenig...

Ein *guter* Anwalt sagt einem immerhin von Vornherein, welche Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg hat, oder ob man es lieber bleiben lässt.

Und selbst bei einem Verfahren wird der Mobilfunkanbieter eher "ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht" den strittigen Betrag
aus Kulanz ausbuchen und die Anwaltskosten bleiben "hängen"...

Wenn man wirklich im Recht ist, kann man natürlich auch um die Anwaltskosten prozessieren.
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[1.1.1.2.1.1.2] peso antwortet auf Kai Poehlmann
04.11.2013 11:46
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!

Benutzer peso schrieb:
man befrage einen rechtsanwalt seines vertrauens oder lese die

Wobei diese Auskunft und der Aufwand sich nur bei Inhabern mehrerer Karten/Verträge lohnt. Denn ohne Prozess kostet der Anwalt ja auch nicht wenig... Und selbst bei einem Verfahren wird der Mobilfunkanbieter eher "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den strittigen Betrag aus Kulanz ausbuchen und die Anwaltskosten bleiben "hängen"...

Kai
Genau so ist es. Wenn dann das Klagerisiko beim Mobilfunkbetreiber liegt, ist die Chance noch größer. Wir haben das hier seinerzeit lang und breit diskutiert. Ich müssten diesen ganzen Schriftverkehr noch mal raussuchen. Aber da sowieso keiner klagt oder sich verklagen lässt, kann ich mit die Arbeit sparen.

peso
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[1.1.1.2.1.1.2.1] Kai Poehlmann antwortet auf peso
04.11.2013 11:57
Moin!

Benutzer peso schrieb:

Genau so ist es. Wenn dann das Klagerisiko beim Mobilfunkbetreiber liegt, ist die Chance noch größer.

Wie schnell und zuverlässig funktioniert inzwischen die vorzeitige Rufnummernmitnahme zu einem anderen Mobilfunkanbieter?

Weil dann ja der Druck mit der Sperrung der Mobilfunkanschlüsse gelassen entgegengesehen werden kann...

Kai
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[1.1.1.2.1.1.2.1.1] peso antwortet auf Kai Poehlmann
04.11.2013 12:24
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!
>
Wie schnell und zuverlässig funktioniert inzwischen die vorzeitige Rufnummernmitnahme zu einem anderen Mobilfunkanbieter?

Weil dann ja der Druck mit der Sperrung der Mobilfunkanschlüsse gelassen entgegengesehen werden kann...

Kai

Bei uns im Bereich funktioniert es an sich reibungslos. Du kennst ja die alten Schriftverkehre. Hier war man der Meinung, dass sich die heimliche Einrichtung einer Tarifwechselgebühr für Bestandskunden als Sonderkündigung verwenden lässt. Die ganzen Begründungen muss ich aber auch erst wieder erlesen.

Fakt ist, dass sich z.B.die Telekom nicht an die Regeln bei der Einwendung hält. Sie sperrt Anschlüsse, obwohl eine Einwendung vorliegt. Leider hat es der Kunde seinerzeit nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich hätte die Karten gerne portiert und dann hätten wir auch eine Streitwert, der sich lohnen würde. Ich glaube nicht, dass ein Mobilfunkanbieter es auf ein Urteil ankommen lassen würde.

peso
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[1.1.1.2.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf peso
04.11.2013 11:15
Benutzer peso schrieb:

man befrage einen rechtsanwalt seines vertrauens

Gute Idee.

oder lese die entsprechenden artikel in der faz, stiftung warentest und noch einiger zeitungen.

Überzeugender wäre natürlich, wenn du wenigstens einen dieser vielen Artikel halbwegs nachprüfbar als konkrete Quelle benennen würdest.

auch wenn ihr hier gerne die interessen der anbieter vertretet, macht es dies nicht richtiger.

Das ist Unsinn. Du wurdest lediglich gebeten, deine Ratschläge etwas näher zu erläutern. Solange du das nicht kannst, bleiben eben Zweifel, ob man sie wirklich befolgen sollte.

wie ihr schon festgestellt habt, juristischer laie und keine ahnung von der materie.

Wie wäre es dann, wenn du dich mit konkreten rechtlichen Empfehlungen *etwas* zurückhalten würdest? Der unbedarfte Leser denkt sonst nämlich, du würdest dich auskennen.

achso, auch eine anfrage bei h.gajek könnte erfolg bringen.

Mag schon sein, dass Henning etwas dazu zu sagen hätte. Trotzdem ist das an dieser Stelle nur ein nebulöser Hinweis, aber kein Beleg für deine Behauptungen.
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[1.1.1.2.1.2.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
04.11.2013 11:48
Du sagst es. Die Leute, die es interessiert, kennen mich und meinen Job und suchen entsprechend. Die es nicht interessiert, und das ist hie die Überzahl, interessiert es eh nicht.

Aber frage doch einfach Henning. Er hat die ganzen Stellungnahmen noch vorliegen.

peso
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[2] 123fred antwortet auf touri82
02.11.2013 15:56
Benutzer touri82 schrieb:
Da gibt es immer mehr Gründe, sich vom Konzern abzuwenden. Beispiel, 1 Minute ins Ausland -> Telekom 29ct, Congstar 9ct. O2 SMS im Vetrag 19ct, Fonic 9ct.

Die Beispiele zeigen gerade NICHT ein Abwendung von Konzernen.

Congstar --> 100%ige Tochtergesellschaft der Telekom Deutschland GmbH

Fonic --> 100%ige Tochtergesellschaft der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
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[2.1] touri82 antwortet auf 123fred
02.11.2013 16:00
Vielleicht nicht direkt vom Konzern, aber vom festen Laufzeitvertrag auf flexible Prepaid-Systeme.


Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer touri82 schrieb:
Da gibt es immer mehr Gründe, sich vom Konzern abzuwenden. Beispiel, 1 Minute ins Ausland -> Telekom 29ct, Congstar 9ct. O2 SMS im Vetrag 19ct, Fonic 9ct.

Die Beispiele zeigen gerade NICHT ein Abwendung von Konzernen.

Congstar --> 100%ige Tochtergesellschaft der Telekom Deutschland GmbH

Fonic --> 100%ige Tochtergesellschaft der Telefónica Germany
GmbH & Co. OHG
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[3] spunk_ antwortet auf touri82
02.11.2013 18:11
Benutzer touri82 schrieb:
Die großen brauchen Sich nicht wundern, warum immer mehr Leute zu Discounter gehen. Monatlich Kündbar, günstige Tarife, mittlerweile fast für jeden was dabei. Jederzeit einen anderen

ja - in der Vergangenheit hat sich die 24monatige Laufzeit oft sehr gelohnt (selbst wenn der Vertrag nichtmal aktiv genutzt wurde) da ja vpm Händler eine höhere Provision ausgezahlt wurde als die gesamten Kosten der Grundgebühr über diese 24 Monate. der vertrag war also effektiv kostenfrei. oft gabs sogar (wenn etwa 2 oder 3 Verträge gemacht wurden) sehr ansprechende Geräte zusätzlich.

leider ist dies alles Vergangenheit.
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[4] diddi88 antwortet auf touri82
02.11.2013 22:00
Vertrag ist weiterhin eine günstige Möglichkeit an das Handy zu kommen. Bekannter hat vor wenigen Tagen eine VV bei Vodafone durchgeführt.

Er zahlt nun 40 Euro Grundgebühr und hat dafür eine Allnet Flatrate in alle dt. Fest- und MF Netze, eine SMS- und eine Internet-Flatrate und ein iPhone 4s als Beigabe bekommen. 960 Euro auf zwei Jahre wenn ich richtig rechne. Den Kaufpreis eines neuen iPhone 4s schätze ich (ohne Ahnung zu haben) auf 500 Euro?!

Wären somit 460 Euro für die Allnet Flatrate, also 19,16 Euro pro Monat.
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[4.1] che1928 antwortet auf diddi88
02.11.2013 22:44
Mag ja ja alles sein, aber wer bindet sich 2 Jahre und das bei dem Preis ??? Kauf ich mir das Ding so, bekomme ich eher Updates und will oder muß ich es verkaufen hat es keinen Sim / Netlock....

Wenn sich meine Telefongewohnheiten ändern, zahle ich hübsch weiter oder zahle wieder Geld. Wird das Ding geklaut und eh ich es sperren kann fleißig nach Afrika telefoniert bin ich wieder der Dumme......

Ich denke vorfinanzierte Handys bringen nur dem Netzbetreiber was.....
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[4.2] tatort antwortet auf diddi88
03.11.2013 10:15
Benutzer diddi88 schrieb:
Er zahlt nun 40 Euro Grundgebühr und hat dafür eine Allnet Flatrate in alle dt. Fest- und MF Netze, eine SMS- und eine Internet-Flatrate und ein iPhone 4s als Beigabe bekommen. 960 Euro auf zwei Jahre wenn ich richtig rechne. Den Kaufpreis eines neuen iPhone 4s schätze ich (ohne Ahnung zu haben) auf 500 Euro?!

Wären somit 460 Euro für die Allnet Flatrate, also 19,16 Euro pro Monat.

Ein iphone 4S kostet bei apple in der günstigsten Variante 399 EUR.
Falls wirklich keine weiteren Kosten angefallen sein sollten, wären wir jetzt bei 560 EUR für 24 Monate, also 23,33 EUR pro Monat.

Selbst wenn ein Discounter im Tarif ohne Laufzeit 2 EUR pro Monat teurer wäre, würde ich den Vodafone Vertrag NICHT abschließen, weil er mir jede Flexibilität nimmt.

Unabhängig davon sind Aussagen wie "Fullflat für 40" EUR wenig aussagekräftig. Die entscheidende Frage ist doch heute für die meisten Kunden: Wieviel Datenvolumen ist zu welcher Geschwindigkeit inkludiert und zu welchem Preis kann Datenvolumen nachgekauft werden? Eine Sprach- Fullflat benötigen doch allenfalls 10% der Bevölkerung.

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[4.2.1] deluxxe505 antwortet auf tatort
03.11.2013 12:37

einmal geändert am 03.11.2013 12:38
Unabhängig davon sind Aussagen wie "Fullflat für 40" EUR wenig aussagekräftig. Die entscheidende Frage ist doch heute für die meisten Kunden: Wieviel Datenvolumen ist zu welcher Geschwindigkeit inkludiert und zu welchem Preis kann Datenvolumen nachgekauft werden? Eine Sprach- Fullflat benötigen doch allenfalls 10% der Bevölkerung.

Für junge Leute 18-25 aktuell 2 GB inklusive LTE-Nutzung mit bis zu 42,2 Mbit/s.
Für alle anderen 1,5 GB inkl. LTE-Nutzung bis zu 42,2 Mbit/s & Bild Plus digital.

Allerdings wird nach Verbrauch auf 32 kbit/s gedrosselt. Surfen fällt da extrem schwer.

PS. Nachkaufen für 9,99 EUR -> 1 GB oder 19,99 EUR -> 5 GB
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[4.2.2] Halina antwortet auf tatort
03.11.2013 15:22
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer diddi88 schrieb:
Er zahlt nun 40 Euro Grundgebühr und hat dafür eine Allnet Flatrate in alle dt. Fest- und MF Netze, eine SMS- und eine Internet-Flatrate und ein iPhone 4s als Beigabe bekommen. 960 Euro auf zwei Jahre wenn ich richtig rechne. Den Kaufpreis eines neuen iPhone 4s schätze ich (ohne Ahnung zu haben) auf 500 Euro?!

Wären somit 460 Euro für die Allnet Flatrate, also 19,16 Euro pro Monat.

Ein iphone 4S kostet bei apple in der günstigsten Variante 399 EUR.
Falls wirklich keine weiteren Kosten angefallen sein sollten, wären wir jetzt bei 560 EUR für 24 Monate, also 23,33 EUR pro Monat.

Unglaublich wofuer manche Menschen Geld um Nichts ausgeben: Die Rente in der BRD ist nicht mehr sicher, warum nicht sinnvoller das Geld investieren. & bitteschoen, schreien sie nicht gleich laut nach unfug wie Riester Rente und Co. im neuen Trend.
Wie lange wollt ihr es weiter tun und was habt ihr davon?
Halina

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[4.2.2.1] tatort antwortet auf Halina
03.11.2013 16:05
Benutzer Halina schrieb:


Unglaublich wofuer manche Menschen Geld um Nichts ausgeben: Die Rente in der BRD ist nicht mehr sicher, warum nicht sinnvoller das Geld investieren. & bitteschoen, schreien sie nicht gleich laut nach unfug wie Riester Rente und Co. im neuen Trend. Wie lange wollt ihr es weiter tun und was habt ihr davon?
Halina

Du meinst, simquadrat mit Billighandy schützt vor Altersarmut?
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[4.2.2.1.1] Halina antwortet auf tatort
10.11.2013 16:50
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer Halina schrieb:


Unglaublich wofuer manche Menschen Geld um Nichts ausgeben: Die Rente in der BRD ist nicht mehr sicher, warum nicht sinnvoller das Geld investieren. & bitteschoen, schreien sie nicht gleich laut nach unfug wie Riester Rente und Co. im neuen Trend. Wie lange wollt ihr es weiter tun und was habt ihr davon?
Halina

Du meinst, simquadrat mit Billighandy schützt vor Altersarmut?

Was willst uns hier damit sagen? Gute Innovationsprodukten muessen nicht immer teuer sein und Billighandy? Mein Alter Nokia Haendy hatte € 395,- Euro gekostet und hat heute nicht mal die Funktionen von Smartphonen, die noch viel guenstiger zu bekommen sind. Mein erster Mobilphone hatte DM 4 000,- gekostet und war damals sogar guenstig so zu erhalten: Fuer die Pionniers von D1.
Das Geraet steht noch hier bei mir.
So ein Geraet kann heute nichtmal ein Handy von heute das Wasser
reichen: Nichtmal ein € 5,- Handy. Wie du siehst, immer eine Frage der Zeit. Nun sagst uns wieviel du jemals fuer ein Handy ausgegeben hast.
Halina
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[4.2.3] Rufumleitungen
Kai Poehlmann antwortet auf tatort
04.11.2013 09:22
Moin!

Benutzer tatort schrieb:

Falls wirklich keine weiteren Kosten angefallen sein sollten, wären wir jetzt bei 560 EUR für 24 Monate, also 23,33 EUR pro Monat.

Was mich bislang bei einer Postpaid-"Voll"Flat bei D1 oder D2 hält sind die kostenfreien Rufumleitungen sowohl ins Festnetz oder in andere Mobilfunknetze sowie die "Multicards". D.h. bei D1 kann man die Flat auf mehreren Telefonen (auch gleichzeitig) nutzen. Bei D2 nur sequenziell.

Kai
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[4.2.3.1] che1928 antwortet auf Kai Poehlmann
05.11.2013 22:22
Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!

Benutzer tatort schrieb:

Falls wirklich keine weiteren Kosten angefallen sein sollten, wären wir jetzt bei 560 EUR für 24 Monate, also 23,33 EUR pro Monat.

Was mich bislang bei einer Postpaid-"Voll"Flat bei D1 oder D2 hält sind die kostenfreien Rufumleitungen sowohl ins Festnetz oder in andere Mobilfunknetze sowie die "Multicards". D.h. bei D1 kann man die Flat auf mehreren Telefonen (auch gleichzeitig) nutzen. Bei D2 nur sequenziell.

Kai

Na ja bei einer Flat für 20 EUR zahle ich ich eh nichts für Rufumleitugen - Multicard mag ja sein, wenn man es braucht...
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[4.2.3.1.1] Kai Poehlmann antwortet auf che1928
06.11.2013 09:36
Moin!

Benutzer che1928 schrieb:

Na ja bei einer Flat für 20 EUR zahle ich ich eh nichts für Rufumleitugen - Multicard mag ja sein, wenn man es braucht...

Bei welcher Flat (auf Prepaid-Basis?) zahlt man nichs für Rufumleitungen, wenn man sie nutzt? Bzw. nutzen kann?

Kai, der nie auslernt...
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[5] Christian_Wien antwortet auf touri82
07.11.2013 10:34
Benutzer touri82 schrieb:
Die großen brauchen Sich nicht wundern, warum immer mehr Leute zu Discounter gehen. Monatlich Kündbar, günstige Tarife, mittlerweile fast für jeden was dabei. Jederzeit einen anderen Tarif wählen. Da gibt es immer mehr Gründe, sich vom Konzern abzuwenden. Beispiel, 1 Minute ins Ausland -> Telekom 29ct, Congstar 9ct. O2 SMS im Vetrag 19ct, Fonic 9ct. Das kann man beliebig fortführen. PS: Ich kaufe meine Handys schon seit Jahren selber und bin deswegen nicht teurer, meist um ein vielfaches billiger.


Völlig richtig erkannt.
Geiz ist aber bekanntlich geil und so lassen sich offenbar (immer noch) viele mit einem "Gratis-Handy" ködern, für das dann natürlich ein entsprechend teurer Tarif nötig ist, da der Betreiber sich dadurch das Handy auf Raten abzahlen läßt und dieses klarerweise kein echtes Geschenk ist.
Wer seinen Tarif selber nach eigenem Bedarf auswählt und sich das Handy am freien Markt kauft, fährt damit billiger, berechenbarer, bleibt flexibel bei zukünftigen Änderungen im Nutzungsbedarf bzw. etwaigen Veränderungen in der Lebenssituation und erspart sich zusätzlich auch noch "Goodies" wie Net-Lock und Branding.
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[5.1] skycab antwortet auf Christian_Wien
07.11.2013 12:35

einmal geändert am 07.11.2013 12:36
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer touri82 schrieb:
Die großen brauchen Sich nicht wundern, warum immer mehr Leute zu Discounter gehen. Monatlich Kündbar, günstige Tarife, mittlerweile fast für jeden was dabei. Jederzeit einen anderen Tarif wählen. Da gibt es immer mehr Gründe, sich vom Konzern abzuwenden. Beispiel, 1 Minute ins Ausland -> Telekom 29ct,


Völlig richtig erkannt.

Ja und nein.
Nein, nicht bei jedem Originaltarif der Netzbetreiber muss man lange Mindestlaufzeiten akzeptieren. Tarife ohne Mindestlaufzeit gibt es inzwischen auch dort.
Und ja, Prepaid beim Discounter ist durchschnittlich billiger als ein Laufzeitvertrag vom Netzbetreiber.
Aber dafür muss man auf einige Funktionen verzichten, die man als Poweruser zu schätzen weiß:
- DREIERkonferenz
- Anklopfen
- SMS-Benachrichtigung über verpasste Anrufe
- MultiSIM - Wartezeit auf Ersatz-SIM damit eliminiert, da ich im Bedarfsfall mit der zweiten SIM erreichbar bleibe.
- u.v.a.m.

Ich denke auch, dass die ein oder andere Funktion für viele verzichtbar ist. Andererseits ist es eben NICHT so, dass man beim Discounter die gleiche Leistung für den halben Preis bekommt.