Benutzer omo schrieb:
Wenn wir mal davon ausgehen, dass die meisten Provider mutmaßlich rechtswidrig die Einzelverbindungsdaten doch speichern, kann man ja einfach an die Liste über eine Eigenauskunft nach BDSG gehen und bekommt die Daten dann doch. Ansonsten kann ich das Urteil durchaus nachvollziehen.
Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar.
Was spricht gegen ein Recht auf einen EVN, wenn der Kunde es möchte?
Es muss ja nicht jeder einen EVN wollen, aber wer es möchte, sollte ihn bekommen.
Ein EVN kann ja auch als beweis dienen, gerade bei Geschäftlichen Telefonaten kann er sehr hilfreich sein.