Thread
Menü

Stichwort: Anlasslose Überwachung


05.10.2017 11:20 - Gestartet von Ole42
Das Problem besteht darin, dass das Wort "Dashcam" ein Etikettenschwindel ist. Diese Kameras zeichnen anlasslos auf, egal, ob eine Gefahrensituation besteht oder nicht. Damit ist die Aufzeichnung ebenso illegal, wie jede andere Rasterfahandung.

Betrachtet man die verschiedenen Urteile, stellt man schnell fest, dass die Kameraufnahmen dann zulässig sind, wenn die Kamera grundsätzlich ausgeschaltet war und erst in der Gefahrensituation eingeschaltet wurde. Maßgebend ist - egal ob für eine polizeiliche Ermittlung oder eine private Beweissicherung - immer der hinreichende Anfangsverdacht.

Eine echte Daschcam darf ohne Gefahrensituation keine Aufnahme machen und gerade nicht anlasslos andere Verkehrsteilnehmer filmen. Sie darf nur im Gefahrenfall - also dann, wenn ein begründetes Interesse besteht - aktiv werden.

Naturgemäß hat man in einer Gefahrensituation anderes zu tun, als händisch die Kamera einzuschalten. Die Kamera selbst kann ausgeschaltet eine Gefahrensituation aber nicht erkennen - allenfalls per Beschleunigungssensor eine Vollbremsung, die ziemlich eindeutig eine Gefahrensituation kennzeichnet.

Die Mindestanforderung an eine möglicherweise zulässige Dashcam wäre also, dass diese a) einen großen manuellen Auslöser hat und b) sich bei einer Vollbremsung auslöst.

Selbst dann stellt sich noch ein Problem: Die Angst vor Überwachung ist bereits ohne Rechtfertigungsgrund ein Eingriff ins persönlichkeitsrecht. Einige Urteile gehen gerade auf dieses Thema ein - nicht speziell bezogen auf Dashcams, sondern z.B. bei elektronischen Türspionen, die statt des bekannten Türspions aus Linsen mit einer kleinen Kamera und Display arbeiten. Diese elektronischen Türspione sind ind Deutschland nicht zulässig in Mehrfamilienhäusern, da sie die anderen Parteien einem Überwachungsdruck aussetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich eine Überwachung statt findet - alleine die Möglichkeit reicht.

Zwar betrifft die entsprechende Rechtsprechung den unwillkommen Wohn- und Lebensbereich, der eines sensibleren Schutzes bedarf - grundsätzlich stellt sich das Problem aber auch bei Dashcams: Auf dem Parkplatz in einem Einkaufszentrum mag es Fälle geben, bei denen die bloße Existenz der (ausgeschaltenten!) Kamera noch keinen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auslöst. Anders aber, wenn der Fahrzeughalter zuhause im Wohnviertel immer in gleichem Bereich parkt und duch die Kamera (nur scheinbar, wenn die Kamera ausgeschaltet ist) den Eindruck einer Überwachung erweckt.

Damit sind die Anforderungen an eine möglicherweise zulässige Dashcam noch einmal um einiges höher: Sie darf bei stehendem Fahrzeug nicht aufgebaut sein, um nicht den Eindruck einer permanenten Überwachung hervor zu rufen.

Letztlich halte ich die Einschränkungen, was den Einsatz von automatischen Kameras in der Öffentlichkeit angeht, für richtig. Keine permanente Überwachung.
Es ist auch technisch möglich, rechtskonforme Dashcams zu bauen - mit Beschleunigungssensoren, großen Auslöseknopf und einfach beim Parken abnehmbar (oder Fahrzeughersteller intergrien welche, die sich automatisch versenken).
Wichtig wäre, dass hier Rechtssicherheit kommt, also eine gesetztliche Regelung, welche eine korrekte Abwägung berücksicht und klar vorgibt, was erlaubt ist und was nicht. Dies sollte nicht den Gerichten überlassen bleiben.
Menü
[1] tosho antwortet auf Ole42
07.10.2017 16:13
Benutzer Ole42 schrieb:
Das Problem besteht darin, dass das Wort "Dashcam" ein Etikettenschwindel ist. Diese Kameras zeichnen anlasslos auf, egal, ob eine Gefahrensituation besteht oder nicht.

Wieso Etikettenschwindel? "Dash" heißt in diesem Zusammenhang Armaturenbrett, und da hängen die Dinger nun mal mehr oder weniger.

Eine echte Daschcam darf ohne Gefahrensituation keine Aufnahme machen und gerade nicht anlasslos andere Verkehrsteilnehmer filmen.

Nein, das dürfen natürlich nur Parkhäuser, Bahnhöfe, Kaufhäuser, Unternehmen an ihren Zäunen, die Polizei, Mautbrücken, Besitzer von Verwaltungsgebäuden, sprich: Jedermann außer der sprichwörtliche "kleine".

Wir werden mittlerweile flächendeckend überwacht (nicht nur auf der Straße) und dürfen selbst aber nichts tun um uns vor der zunehmenden Verrohung z.B. im Straßenverkehr zu schützen.