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Soso...


05.02.2016 21:40 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Eine systematische Überwachung aus dem stehenden Fahrzeug heraus ist dagegen rechtswidrig.

Wenn die Polizei also Verkehrsüberwachung aus dem stehenden Auto betriebt, dann ist das im Gegensatz zu diesem Fall aber zulässig, weil? Ja, warum eigentlich? Unsere Justiz ist inzwischen schwer auf Abwegen. Allein das Benutzen einer Kamera für solche Zwecke kann doch keine Rechtswidrigkeit indizieren. So lange solches Material nicht veröffentlicht wird und keine unbescholtenen Dritten unbotmäßig von so einer Maßnahme berührt werden (im öffentlichen Raum einen Passanten im Vorbeigehen mit aufzunehmen ist kein Problem) gibt es doch gar kein Problem. Scheint ein Generationenproblem zu sein, welches sich schon sehr bald auf natürlichem Wege ausgewachsen haben dürfte.

Ich persönlich erinnere mich irgendwie dunkel daran, dass die grundgesetzlich verbriefte Menschenwürde und aus ihr abgeleitete Persönlichkeitsrechte wie Privatsphäre und weitere Grundrechte in ALLER ERSTER LINIE als ABWEHRRECHTE GEGENÜBER DEM STAAT und seinen Organen zu verstehen sind.

Zuvor war das Auto der Beklagten beschädigt worden und die Fahrzeugeigentümer wollten mit den Bildern aus der Dashcam den Nachweis erbringen, dass die Kläger die Schäden am Fahrzeug verursacht hatten.

Halten wir also fest:
Wenn eine Person in einem Einzelfall aus ganz konkreten Anlass zum Schutz Ihres Eigentums und zur Überführung vermeintlicher Täter temporär so eine Dashcam + Hinweisschild anbringt, dann ist das rechtswidrig und des Teufels und vor allem "systematisch". Tja... was soll man nur dazu sagen?

Mich würde ja interessieren wie das KfZ in diesem Fall zuvor beschädigt wurde. Sachbeschädigung ist prinzipiell zwar ein Antragsdelikt, aber je nach Art und Außmaß, kann sehr wohl auch ein öffentliches Interesse daran bestehen. Bei einem beschädigten KfZ (bei Reifen oder Bremsen, nicht bei Kratzern im Lack) kann man das durchaus annehmen.