Thread
Menü

Prepaid oder Postpaid?


05.02.2015 15:55 - Gestartet von rolf_berg
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die von Amazon vertriebenen Tarife Prepaid oder Postpaid sind. Falls Postpaid, was passiert, wenn Congstar die Karten aus Bonitätsgründen (schlechte Schufa) nicht aktiviert? Bekommt der Käufer dann die 24,95 Euro zurückerstattet? Von Amazon?

Es ist schon immer erstaunlich, dass Teltarif-Redakteure - obwohl sie sich täglich mit solchen Themen beschäftigen - sich solche Fragen nicht stellen und diese daher folglich in ihren Artikeln regelmäßig ungeklärt lassen. Ich erwarte von einer Redaktion mehr als nur das Abdrucken oder Umformulieren von PR-Meldungen (Werbung).
Menü
[1] Fony antwortet auf rolf_berg
05.02.2015 16:04
Benutzer rolf_berg schrieb:
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die von Amazon vertriebenen Tarife Prepaid oder Postpaid sind. Falls Postpaid, was passiert, wenn Congstar die Karten aus Bonitätsgründen (schlechte Schufa) nicht aktiviert? Bekommt der Käufer dann die 24,95 Euro zurückerstattet? Von Amazon?

Es ist im Artikel doch mehrfach von Vertrag die Rede und es steht auch drin, was bei einer Ablehnung geschieht. Was willst du denn noch mehr? Bisschen mitdenken wär aber auch nicht schlecht.

Fony
Menü
[1.1] rolf_berg antwortet auf Fony
05.02.2015 16:48
Benutzer Fony schrieb:

Es ist im Artikel doch mehrfach von Vertrag die Rede und es steht auch drin, was bei einer Ablehnung geschieht. Was willst du denn noch mehr? Bisschen mitdenken wär aber auch nicht schlecht.

Fony

Was für ein hirnloser Kommentar! Wenn man keine Ahnung hat...

1. es kommt ein Kaufvertrag zustande
2. es kommt im Falle von Prepaid ein Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag zustande
3. falls Congstar eine Postpaid-Vertag ableht kommt KEIN Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag zustande

Es kommt also immer mindestens ein Vertrag zustande! Und genau das ist die Frage - was passiert mit dem 1. Vertrag (Kaufvertrag), wenn der zweite Vertrag (Postpaid Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag) nicht zustande kommt.

Dein Schwachsinn hat keine der berechtigten Fragen beantwortet!
Menü
[1.1.1] startguthaben antwortet auf rolf_berg
05.02.2015 16:54
Benutzer rolf_berg schrieb:
Es kommt also immer mindestens ein Vertrag zustande! Und genau das ist die Frage - was passiert mit dem 1. Vertrag (Kaufvertrag), wenn der zweite Vertrag (Postpaid Mobilfunk-Dienstleistungsvertrag) nicht zustande kommt.

Dein Schwachsinn hat keine der berechtigten Fragen beantwortet!

Im Artikel steht, "wird der Vertrag durch congstar abgelehnt, kann die SIM an Amazon zurückgegeben werden."

Damit ist es wohl eindeutig.
Menü
[1.1.1.1] rolf_berg antwortet auf startguthaben
05.02.2015 18:36
Benutzer startguthaben schrieb:
Im Artikel steht, "wird der Vertrag durch congstar abgelehnt, kann die SIM an Amazon zurückgegeben werden."

Damit ist es wohl eindeutig.

Genau, seit das ergänzt wurde, ist der Artikel eindeutig. Warum nicht gleich so.
Menü
[1.1.1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf rolf_berg
05.02.2015 21:57
Benutzer rolf_berg schrieb:
Benutzer startguthaben schrieb:
Im Artikel steht, "wird der Vertrag durch congstar abgelehnt, kann die SIM an Amazon zurückgegeben werden."

Damit ist es wohl eindeutig.

Genau, seit das ergänzt wurde, ist der Artikel eindeutig. Warum nicht gleich so.

Klar, schuld sind immer die anderen.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:sRl8UuhmxX4J:www.teltarif.de/congstar-amazon-kaufen-portierung-vertrag/news/58551.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&lr=lang_en%7Clang_fr%7Clang_de
Menü
[1.1.1.1.2] tneuhetzki antwortet auf rolf_berg
06.02.2015 16:50
Benutzer rolf_berg schrieb:
Benutzer startguthaben schrieb:
Im Artikel steht, "wird der Vertrag durch congstar abgelehnt, kann die SIM an Amazon zurückgegeben werden."

Damit ist es wohl eindeutig.

Genau, seit das ergänzt wurde, ist der Artikel eindeutig. Warum nicht gleich so.

An dem Artikel wurde nach der Veröffentlichung inhaltlich nur ein Wort im letzten Satz geändert, wo wir aus versehen Amazon statt Congstar geschrieben hatten. Weitere Ergänzungen, wie von Ihnen unterstellt, wurden nicht vorgenommen und halten wir auch nicht für notwendig, da alle kritisierten Dinge aus der Meldung hervorgehen. Wenn wir als Reaktion auf ein Foren-Posting die Meldung ändern, kommentieren wir das in aller Regel auch entsprechend.


Thorsten
Menü
[1.1.1.1.2.1] rolf_berg antwortet auf tneuhetzki
06.02.2015 17:59
Benutzer tneuhetzki schrieb:

An dem Artikel wurde nach der Veröffentlichung inhaltlich nur ein Wort im letzten Satz geändert, wo wir aus versehen Amazon statt Congstar geschrieben hatten. Weitere Ergänzungen, wie von Ihnen unterstellt, wurden nicht vorgenommen ...

Man wird ja wohl noch mal Unrecht haben dürfen! ;-)

Schönes Wochenende