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Jemand müsste mal der Breko Demokratie erklären


24.11.2015 12:20 - Gestartet von Svenni
Beschwert sich die breko tatsächlich darüber, dass sich die BNetzA dem politischen Willen gebeugt hat? Unfassbar, sämtliche Entscheidungen beruhen auf politische Entscheidungen, wäre ja schlimm, wenn das anders wäre. Die BNetzA ist im übrigen eine Bundesbehörde und keine eigene Instanz, die parallel zum Bundestag oder dem Bundespräsidenten irgendwelche Machtbefugnisse hat.

Erst durch den politischen Willen, den Telefonmarkt zu öffnen konnten Wettbewerber entstehen. Die Breko ist selbst das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Also worüber beschwert sie sich?

Und ein Glasfaserausbau wäre nicht kostenintensiv? Die Breko klingt nicht gerade überzeugend.
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[1] thomas-bamberg antwortet auf Svenni
24.11.2015 18:10
Benutzer Svenni schrieb:
Beschwert sich die breko tatsächlich darüber, dass sich die BNetzA dem politischen Willen gebeugt hat? Unfassbar, sämtliche Entscheidungen beruhen auf politische Entscheidungen, wäre ja schlimm, wenn das anders wäre. Die BNetzA ist im übrigen eine Bundesbehörde und keine eigene Instanz, die parallel zum Bundestag oder dem Bundespräsidenten irgendwelche Machtbefugnisse hat.

Erst durch den politischen Willen, den Telefonmarkt zu öffnen konnten Wettbewerber entstehen. Die Breko ist selbst das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Also worüber beschwert sie sich?

Und ein Glasfaserausbau wäre nicht kostenintensiv? Die Breko klingt nicht gerade überzeugend.

Das versteht der Herr Dr. Stephan Albers, von Breko nicht. Er möchte eher ein Monopol auf die Ladenhütter FTTH/FTTB erschließen. Obwohl nur 350.000 Anschlüsse gibt, der Markt scheint sehr gering. Selbst bei der Wirtschaft und Privaten sowieso. Wahrscheinlich werden das gleiche Problem, mit dem Nachfolge-Modell G-Fast haben.
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[2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Svenni
24.11.2015 18:34
Benutzer Svenni schrieb:
Beschwert sich die breko tatsächlich darüber, dass sich die BNetzA dem politischen Willen gebeugt hat?

Ja. Zu Recht. Für so eine umfassende Leistung, die tatsächlich in exakt dieser Form gewollt wäre, wäre eine öffentliche, europaweite Ausschreibung erforderlich. Das ist der einzige und korrekte rechtsstaatliche Weg den in Deutschland für derartige Infrastrukturprojekte geben kann. Das schrieb ich aber auch schon...

Unfassbar, sämtliche Entscheidungen beruhen auf politische Entscheidungen, wäre ja schlimm, wenn das anders wäre. Die BNetzA ist im übrigen eine Bundesbehörde und keine eigene Instanz, die parallel zum Bundestag oder dem Bundespräsidenten irgendwelche Machtbefugnisse hat.

Das sind so zwei Deppensätze, die man erst dreimal lesen muss um sie dann immernoch nicht zu verstehen. Was hat dein Geschwofe mit Demokratie zu tun? Die Exekutive ist an Recht und Gesetzt gebunden. Das Gesetzt gibt die Legislative aus (hier nicht der Fall) und Recht spricht die Judikative. Im Rahmen der Gesetzte und des pflichtmäßen Ermessen hat die Verwaltung durchaus abgeleitete Machtbefugnisse und insbesondere auch die Pflicht illegitimen politischen Anweisungen zu widersprechen. Den Kadvergehorsam haben wir '45 abgeschafft.

Erst durch den politischen Willen, den Telefonmarkt zu öffnen konnten Wettbewerber entstehen. Die Breko ist selbst das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Also worüber beschwert sie sich?

Ganz einfach - darüber, dass diese Entscheidung nun revidiert werden sollte, wenn es nach der Telekom geht. Die GroKo scheint auf diesen Tabula-Rasa-Extremismus aber keinen Bock zu haben (siehe meine Zitate vom Beiratsvorsitzenden).

Und ein Glasfaserausbau wäre nicht kostenintensiv? Die Breko klingt nicht gerade überzeugend.

Nicht dort, wo sich Vectoring am besten rechnet. Der Breko ist sehr überzeugend und schlüssig in der Argumentation. Im Gegensatz zu dir! :-)

Du argumentiert nicht, du laberst!
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[2.1] Svenni antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
24.11.2015 19:36

Das sind so zwei Deppensätze, die man erst dreimal lesen muss um sie dann immernoch nicht zu verstehen. Was hat dein Geschwofe mit Demokratie zu tun? Die Exekutive ist an Recht und Gesetzt gebunden. Das Gesetzt gibt die Legislative aus (hier nicht der Fall) und Recht spricht die Judikative. Im Rahmen der Gesetzte und des pflichtmäßen Ermessen hat die Verwaltung durchaus abgeleitete Machtbefugnisse und insbesondere auch die Pflicht illegitimen politischen Anweisungen zu widersprechen.
Den Kadvergehorsam haben wir '45 abgeschafft.


Du hast in der Tat von nichts Ahnung, nicht mal von unserem Staatswesen, einfach nur peinlich! Seit '45 hat sich so einiges in Deutschland geändert, auch wenn es dir nicht passt.

Das Parlament macht die Gesetze und nicht eine Behörde!!
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[2.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Svenni
24.11.2015 23:54
Benutzer Svenni schrieb:
Du hast in der Tat von nichts Ahnung, nicht mal von unserem Staatswesen, einfach nur peinlich!

*rofl*

Seit '45 hat sich so einiges in Deutschland geändert, auch wenn es dir nicht passt.

*lol*
Natürlich... Die von mir beschriebenen Grundsätze haben sich seit '45 fundamental geändert! Nichts davon gilt mehr... ;-)

Das Parlament macht die Gesetze und nicht eine Behörde!!

Es gibt hier aber kein Gesetz, dass die BNetzA zu irgendeinem unmittelbaren Handeln oder Unterlassen zwingen würde, du Seppel! Hier geht es "lediglich" um eine fachbehördliche Ermessensentscheidung zu einem unmoralischen Angebot der Telekom. Nicht umsonst gibt es auch einen entsprechenden, unabhängigen Beirat, der in dieser Frage eingeschaltet wurde. Nicht umsonst wurde ein Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Telekom und der möglichen Selbstverpflichtung der BNetzA eingeholt. Aufgabe und oberster gesetzlicher Auftrag der BNetzA ist nicht, den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD (oder jedweder anderen Regierung) hinsichtlich der Brandbandversorgung bis 2018 umzusetzen, sondern den Wettbewerb auf einem hochgradig regulierungsbedürftigen Markt sicherzustellen. Du bist echt eine Nulpe, wie sie im Buchs steht Svenni. Peinlich sollten dir deshalb zu allererst vor allem deine eigenen Postings hier sein. ;-)

Übrigens:
Auch die Exekutive kann (durch Verordnungsermächtigung im Gesetz) eigenes Recht mit "gesetzeswirkung" schaffen - durch Rechtsverordnungen. Oder man denke auch nur einmal an die legendäre und staatsrechtlich hochgradig fragwürdige aber faktisch geduldete Praxis mit den "Nichtanwendungserlassen" in der Finanzverwaltung...
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[2.1.1.1] Svenni antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
25.11.2015 09:59
Übrigens:
Auch die Exekutive kann (durch Verordnungsermächtigung im Gesetz) eigenes Recht mit "gesetzeswirkung" schaffen - durch Rechtsverordnungen. Oder man denke auch nur einmal an die legendäre und staatsrechtlich hochgradig fragwürdige aber faktisch geduldete Praxis mit den "Nichtanwendungserlassen" in der Finanzverwaltung...

Du labberst zu viel, vor allem von Dingen, wovon du keine Ahnung hast. Du hörst mal so ein paar Begriffe und vermischt alles und verwechselst vieles. Was hat das mit diesem Thema zu tun?

Zur Aufklärung Kleiner:
Nichtanwendungserlasse sind Verwaltungsvorschriften um eine Entscheidung des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Das geht, weil Urteile inter partes wirken, also nur zwischen den Streitparteien. Diese Erlasse kommen allerdings vom BMF und der Leiter des BMF, man nennt ihn auch Bundesfinanzminister, ist eine durch politischen Willensprozess benannte Person. Die Erlasse sind folglich auch politisch! Dein Vergleich ging mal völlig ins Klo.

Wer sich darüber beschwert, dass grundlegende Entscheidungen politischer Natur sind, kritisiert unser Demokratieverständnis im Sinne des GG. Und das ist das Peinliche an der Aussage des Breko Chefs.
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[2.2] thomas-bamberg antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
25.11.2015 01:06
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Ja. Zu Recht. Für so eine umfassende Leistung, die tatsächlich in exakt dieser Form gewollt wäre, wäre eine öffentliche, europaweite Ausschreibung erforderlich. Das ist der einzige und korrekte rechtsstaatliche Weg den in Deutschland für derartige Infrastrukturprojekte geben kann. Das schrieb ich aber auch schon...

Wieso Ausschreibung? In der EU müssen erster Linie Dienstleistungen ausgeschrieben werden und nicht der Ausbau von VDSL. Außer es stehen Fördergelder für den Ausbau zu Verfügung.