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Mobilfunkanbieter mehr als nur mit im Boot !


14.04.2015 17:58 - Gestartet von skiros
einmal geändert am 14.04.2015 22:55
Wieso werden hier eigentlich die Mobilfunkanbieter außen vor gelassen ? Diese verdienen - auch an den Abzocken - doch kräftig mit, auch, wenn sie gelegentlich etwas anderes behaupten.

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und dubiose Beträge erst einmal auf der Rechnung erscheinen, dann ist es überhaupt nicht zu spät !

Der dubiose Drittanbieter müsste nun erst einmal beweisen, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist.

Und nun kommt der Clou:

Die Mobilfunkanbieter verweisen dann sehr gern und regelmäßig gebetsmühlenartig an den Drittanbieter, man möge sich an diesen wenden, man könne ja nichts man hätte ja nichts damit zu tun usw. Nichtdestotrotz möchte man natürlich trotzdem gern die dubiosen Gebühren haben. Im Allgemeinen tritt der dubiose Drittanbieter seine Forderung an den Mobilfunkanbieter ab und gewährt diesem eine Provision.

Vertragspartner Drittanbieter, aber der Mobilfunkanbieter will das Geld haben ???

Diesen Widerspruch hat der Gesetzgeber aufgelöst, indem er den Paragraphen 404 im BGB verankert hat. Kurzum muss man das Spielchen nach Wegschieben der Verantwortung nicht mitmachen, sondern sich nur mit dem (neuen) Gläubiger, in dem Fall dem Mobilfunkanbieter auseinandersetzen !

Ich zitiere den Paragraphen:

"§ 404
Einwendungen des Schuldners

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren."

Da kann der Mobilfunkanbieter hundertmal auf seine AGBs hinweisen, das BGB steht wohl darüber.

Für den Einspruch gegen den Vertrag - nun gegenüber dem Mobilfunkanbieter - kommt mehreres in Frage:

1. Erklärungsirrtum, ersatzweise
2. Anfechtung, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, ersatzweise
3. Widerruf (Widerrufsfrist beginnt erst mit Zustellung der Widerrufserklärung in Textform zu laufen), ersatzweise
4. fristgerechte Kündigung.

Da sich der Mobilfunkanbieter mit seinen Standard-Textbausteinen quer stellen wird, empfehle ich folgende Vorgehensweise:

1.) Schriftliche Anfechtung der Rechnung, Bestreiten des Betrages, der durch den Drittanbieter aufgelaufen werden soll
2.) Entzug des SEPA-Lastschriftmandates, auch die Bank informieren
3.) Fristgerechtes Überweisen des unstrittigen Betrages an den Mobilfunkanbieter
4.) Bestreiten des Betrages für den Drittanbieter, s.o.

Wieso schreibt darüber niemand ? Wieso ist das so wenigen Verbrauchern bekannt ?
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[1] mikiscom antwortet auf skiros
15.04.2015 18:34
Benutzer skiros schrieb:
...
Wieso schreibt darüber niemand ? Wieso ist das so wenigen Verbrauchern bekannt ?

Weil es bei Prepaid schwierig ist dass der Anbieter reagiert (weil Guthaben schon abgebucht) und der Vertragsanbieter schnell (wohl aus Faulheit oder aus Firmenrichtlinie) schnell die Nummer des Kunden sperrt. Und das ganze hinterher laufen kostet ne Menge Nerven und Zeit wenn nicht sogar Geld für Anrufen der Service-Hotline usw.
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[1.1] skiros antwortet auf mikiscom
15.04.2015 19:37
Benutzer mikiscom schrieb:
Benutzer skiros schrieb: ...
Wieso schreibt darüber niemand ? Wieso ist das so wenigen Verbrauchern bekannt ?

Weil es bei Prepaid schwierig ist dass der Anbieter reagiert (weil Guthaben schon abgebucht) und der Vertragsanbieter schnell (wohl aus Faulheit oder aus Firmenrichtlinie) schnell die Nummer des Kunden sperrt. Und das ganze hinterher laufen kostet ne Menge Nerven und Zeit wenn nicht sogar Geld für Anrufen der Service-Hotline usw.

Da gebe ich Ihnen Recht: Kostet Zeit und Nerven. Und genau das ist das Geschäftsmodell sowohl der Drittanbieter als auch der Mobilfunkanbieter. Die gehen davon aus, dass die Masse der Kunden lieber die paar Euros einfach bezahlt, als Ärger zu bekommen, obwohl die Kunden im Recht sind.

Mit den Drittanbietern sollten Sie sich erst gar nicht herumärgern, die stellen sich meistens tot und bieten einem im besten Fall eine "reguläre Kündigung" an. Halten Sie sich an den Mobilfunkanbieter, denn der ist der Gläubiger. Ist zwar im TKG anders formuliert, aber BGB schlägt TKG. ;-)

Falls dieser Ihnen mit Anschlusssperre droht oder sogar den Anschluss gesperrt hat, wenden Sie sich schleunigst an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Sie können gar nicht so schnell gucken, wie der Anschluss wieder freigeschaltet wird. Die Bundesnetzagentur versteht bei widerrechtlichen Anschlusssperren und auch nur der Drohung überhaupt keinen Spaß !

Ohne weiter ins Detail zu gehen (finden Sie im Telekommunikationsgesetz und diversen Verbraucherforen), darf der Anbieter den Anschluss nur dann sperren, wenn Sie mit mindestens 75 Euro unstrittiger (Sie müssen also die andere Forderung bestritten haben !) in Verzug sind, das dann mindestens 2 Wochen schriftlich vorher angedroht hat usw.

Ich weiß, dass Recht haben und kriegen zwei verschiedene Dinge sind, dass es Zeit und Nerven kostet, für sein Recht zu kämpfen, und sich der Kampf "für die paar Euro" kaum lohnt ...

Wenn das jeder so macht, dann geht das aber immer so weiter, noch mehr Kunden werden abgezockt. Ich halte "ein paar Euro" für viel Geld, welches ich lieber für Dinge ausgebe, die ich auch bestellt habe ...