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Film-Markt EU


04.05.2015 19:48 - Gestartet von industrieclub
"URHEBERRECHT: Ein Grund dafür, dass ein Nutzer oft zum Beispiel Filme, für die er bezahlt hat, nur in den Grenzen seines Landes abrufen kann, liegt in den Regelungen zum Urheberrecht. Es fehlt ein einheitlicher EU-Rahmen. Hierzu will die EU-Kommission noch im laufenden Jahr Gesetzesvorschläge machen, die das Angebot für Verbraucher soweit wie möglich erweitern, zugleich aber die ...."- - - -
Dann müssten logischerweise auch Einzelhändler ( z.B. Buchhandlungen etc.)
endlich (im Kundenauftrag) Filme (DVD's !) aus anderen EU-Ländern importieren dürfen, das dürfen sie bislang (im Regelfall) nämlich nicht...
Ich weiß z.B. nicht an einen bestimmten Film (DVD!) ran zu kommen, der auf dem französischen Markt ist. Die dt. Buchhändler dürfen ihn nicht für mich im-
portieren, und mit 'Amazon Marketplace' (die sich offensichtlich über so etwas hinwegsetzen) arbeite ich nicht zusammen, da ich Kreditkarten-Gebrauch ab-
lehne, der dort obligatorisch ist...
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[1] Ali.As antwortet auf industrieclub
15.05.2015 23:35
Benutzer industrieclub schrieb:
Ich weiß z.B. nicht an einen bestimmten Film (DVD!) ran zu kommen, der auf dem französischen Markt ist. Die dt. Buchhändler dürfen ihn nicht für mich im- portieren, und mit 'Amazon Marketplace' (die sich offensichtlich über so etwas hinwegsetzen) arbeite ich nicht zusammen, da ich Kreditkarten-Gebrauch ablehne, der dort obligatorisch ist...

Also, ich kann auf dem Marketplace von Amazon.de auch ganz normal mit meiner bei Amazon.de hinterlegten Standard-Zahlweise Lastschrift bezahlen.
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[1.1] industrieclub antwortet auf Ali.As
18.05.2015 21:37
Benutzer Ali.As schrieb:
Also, ich kann auf dem Marketplace von Amazon.de auch ganz normal mit meiner bei Amazon.de hinterlegten Standard-Zahlweise Lastschrift bezahlen.

Tja, muss ich nochmals prüfen, bzw. mein Bruder, weil der dort ohnehin schon
Kunde ist im Gegensatz zu mir (ich kaufe grundsätzlich nicht im Internet...).
Und der hat mir das so berichtet...
Um das aber noch mal klar zu machen: ich meinte nicht das (jeweils nationale, al-
so in diesem Fall deutsche) sozusagen "offizielle" Amazon-Sortiment, sondern das
Sortiment, bei dem Amazon nur als Vermittler ("marketplace") auftritt, oft auch für
Privat zu Privat und oft auch über Ländergrenzen hinweg. Und für DIESEN Teilbe-
reich behauptet mein Bruder eben sei Kreditkartenzahlung erforderlich (was der
im Übrigen auch ablehnen würde). Deshalb konnte er das nicht für mich kaufen...
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[1.1.1] Ali.As antwortet auf industrieclub
20.05.2015 01:40
Benutzer Ali.As schrieb:
Also, ich kann auf dem Marketplace von Amazon.de auch ganz normal mit meiner bei Amazon.de hinterlegten Standard-Zahlweise Lastschrift bezahlen.

Benutzer industrieclub schrieb:
Tja, muss ich nochmals prüfen, bzw. mein Bruder, weil der dort ohnehin schon Kunde ist im Gegensatz zu mir (ich kaufe grundsätzlich nicht im Internet...).
Und der hat mir das so berichtet...

Ja, ich hab schon mitbekommen, daß Du Online-Shopping ablehnst, und mich deshalb auch ein bißchen gewundert.


Benutzer industrieclub schrieb:
Um das aber noch mal klar zu machen: ich meinte nicht das (jeweils nationale, also in diesem Fall deutsche) sozusagen "offizielle" Amazon-Sortiment, sondern das Sortiment, bei dem Amazon nur als Vermittler ("marketplace") auftritt, oft auch für Privat zu Privat und oft auch über Ländergrenzen hinweg. Und für DIESEN Teilbereich behauptet mein Bruder eben sei Kreditkartenzahlung erforderlich (was der im Übrigen auch ablehnen würde). Deshalb konnte er das nicht für mich kaufen...

Ja, das hatte ich schon richtig verstanden.
Es gibt bei Amazon 3 Kategorien Angebote:
1- VON Amazon
2- NICHT von Amazon, aber VERSAND durch Amazon
3- NICHT von Amazon, und VERSAND auch NICHT durch Amazon (sondern vom Marketplace-Händler selbst).

Und in allen 3 Fällen - und insbesondere also auch im 3. Fall der Marketplace-Händler - ist es Amazon, das die Zahlungsabwicklung übernimmt und also z. B. das Geld vom Käuferkonto abbucht (und dann ggfs. an den Marketplace-Händler weiterleitet).

Es würde also überhaupt keinen Sinn machen, für den 3. Fall eine besondere Zahlweise vorzuschreiben.


Was anderes ist es, wenn man beim französischen Amazon - also auf Amazon.FR - kauft
(hab ich neulich zum ersten Mal gemacht,
aber nicht das Lumia mit Dual-SIM und LTE,
sondern das wohl billigste Android-Smartphone aller Zeiten, ;-)
inzwischen leider ausverkäufelt
HTTP://HUKD.myDealZ.de/deals/489346
HTTP://amazon.FR/dp/B00Q502O1M
HTTP://amazon.FR/dp/B00R1RRM88
HTTP://amazon.FR/dp/B00Q509BMM ):
Da mußte ich mit Kreditkarte bezahlen - weil ich nämlich kein französisches Bankkonto habe.
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[1.1.1.1] industrieclub antwortet auf Ali.As
20.05.2015 22:14
Benutzer Ali.As schrieb:
Und in allen 3 Fällen - und insbesondere also auch im 3. Fall der Marketplace-Händler - ist es Amazon, das die Zahlungsabwicklung übernimmt und also z. B. das Geld vom Käuferkonto abbucht (und dann ggfs. an den Marketplace-Händler weiterleitet).

Es würde also überhaupt keinen Sinn machen, für den 3. Fall eine besondere Zahlweise vorzuschreiben.

Vielen, vielen Dank für die gewissenhafte und sehr klar strukturierte Info!
SO klar sollten mal die teltarif-Artikel strukturiert sein... Ich denke, das müsste meinen Bruder jetzt "überzeugen"...