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Falsch:"Gesetzes-Begründung rechtlich nicht bindend!"


02.06.2016 12:52 - Gestartet von Till Wollheim
Im Gegenteil das Gericht hat neben den anderen drei Auslegungsmethoden insb. den wahren Willen des Gesetzgebers zu erforschen.

BGH: "So sagte der Bundesgerichtshof: "Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende Wille []. Dem Ziel, den im Gesetz objektivierten Willen des Gesetzgebers zu erfassen, dienen die nebeneinander zulässigen, sich gegenseitig ergänzenden Methoden der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm, aus ihrem Zusammenhang, aus ihrem Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte. Dabei ist in aller Regel [] mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen" "