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Störerhaftung ist ein Angriff auf Menschenrechte


25.10.2015 22:22 - Gestartet von camellion
Es ist ohnehin fragwürdig, wie die Störerhaltung einen der wichtigsten Grundsätze der Strafgerichtsbarkeit, "Im Zweifel für den Angeklagten" einfach ins Gegenteil verkehrt werden darf und jeden WLAN Betreiber, was in Deutschland beinahe jeder Haushalt ist, eine Fahrlässigkeit unterstellt und den Betreiber zum Mittäter macht bis dies eindeutig widerlegt wurde. Bei einer Kapitalen Straftat wie Mord, würde auch niemand den Waffenhersteller der Tatwaffe als Mittäter haften lassen, bis er eindeutig nachgewiesen hat, das er den Waffenbesitzer die Nutzung der Waffe um zu morden untersagt und auf dessen Iligalität aufgeklärt hat. Es wird einfach eindeutig, dass dieses Gesetz der Massenhaften Verklagung von Privatpersonen, für die schlechten Verkaufszahlen und mangelhaft gegen Raubkopierung gesicherten Materialen verantwortlich zu machen. Dieses Gesetz muss abgeschaut oder gar für Ungültig erklärt werden, da es Privat person in unverhältnismäßiger Art und Weise benachteiligt, weil der Nachweis einen Aufwand fordert, den selbst die Industrie kaum erbringen kann, erst recht ohne Vorratsdatenspeicherung. Es nahezu unmöglich seine Unschuld nachzuweisen und unterstellt jedem Netzwerkbetreiber einen kriminellen Vorsatz.