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Strafrechtliche Relevanz (Legal / Lawful Interception)


27.02.2017 14:17 - Gestartet von alohmann
...es wird immer nur der der Störerhaftung gesprochen - jedoch ist das lediglich das Zivilrecht. Von den strafrechlichen Konsequenzen spricht nie jemand! Jedoch ist das das wesentlich interessantere Thema, um im Härtefall sich nicht der Strafvereitelung schuldig zu machen. In 90% der Fälle wird falsch oder gar nicht beraten. Gerade öffentliche Betreiber sollten auf ihre Reputation achten und nicht irgendwelche "Grauzonen-Haftungs-Anbieter" nutzen. Nur, Störerhaftungs-Anbieter, die bei der Bundesnetzagentur registriert sind und das Provider-Priveleg genießen, machen im Sinne des Gesetzgebers alles richtig. Auch in Bezug auf Hardwarebereitstellung sollte auf BSI-zertifizierte Geräte zurück gegriffen werden. Die Beschaffung nach EVB-IT-Kauf sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
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[1] trollator antwortet auf alohmann
27.02.2017 17:37
Benutzer alohmann schrieb:
...es wird immer nur der der Störerhaftung gesprochen - jedoch ist das lediglich das Zivilrecht. Von den strafrechlichen Konsequenzen spricht nie jemand!

Ist in der Tat ein sehr interessanter Aspekt den du da ansprichst!!
Was passiert wenn Verleumdung oder Androhung von Straftaten über diesen Kanal verbreitet werden..

Hatte ich die ganze Zeit auch nicht auf dem Schirm.

Ich Danke dir vielmals, bin sicher tt wird dies aufgreifen!